Bei Riester bestehen grundsätzlich keine Verlustrisiken. Man darf bzw. sollte seinen Vertrag nur nicht vorzeitig auflösen. Ansonsten ist zum Ende der vertraglich vereinbarten Sparphase in jedem Fall garantiert, dass sämtliche eingezahlten Beiträge des Kunden und auch alle auf dem Vertrag eingegangenen staatlichen Zulagen mindestens als Guthaben zur Verfügung stehen. Dieser Betrag steht als Minimum für die zusätzliche private Altersvorsorge fest. Die Wertentwicklung der Kapitalanlage kommt noch hinzu.
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