Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Bestandteil unseres Gesundheitswesens. Bereits im Mittelalter gab es das Prinzip einer Krankenversicherung. Früher wurde die Krankenpflege von Klöstern und religiösen Gemeinschaften übernommen. Auch Ritterorden nahmen sich der Krankenpflege an. Man kann heute noch die Ursprünge der Krankenversicherung an den Namen der Organisationen wie zum Beispiel des Johanniter- und des Malteser-Ordens erkennen. In Deutschland unterscheiden wir zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).

Die gesetzliche Deutsche Krankenversicherung ist heute ein Teil des Sozial-versicherungsystems. Sie ist für die meisten Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung und macht einen großen Teil der Lohn- und Gehaltsabzüge innerhalb der Sozialversicherung aus. Die gesetzliche Krankenversicherung möchte die Gesundheit ihrer Versicherten erhalten und verbessern. Ist ein Versicherungsnehmer erkrankt, wird sie versuchen, die Gesundheit wiederherzustellen und die Beschwerden zu lindern. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse ist jedem Versicherungsnehmer zugänglich. Dieser Leistungsanspruch wird durch das Fünfte Buch des Sozialgesetz-buches geregelt. Die Leistungen müssen hierbei lediglich ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie sollen das notwendige Maß nicht überschreiten. Das bedeutet zum Beispiel für viele chronisch Erkrankte, die gesetzlich versichert sind, dass sie nur eine Mindestbehandlung erhalten. Dass es weitaus bessere Möglichkeiten aus medizinischer Sicht und dem aktuellen Forschungsstand gibt, spielt dabei keine Rolle. Der behandelnde Arzt hat dabei keine Entscheidungsbefugnis, dies ist durch einen zwischenzeitlich veralteten Gesetzestext geregelt.

Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung wird als Berechnungsmaßstab nicht das Krankheitsrisiko genommen, sondern die Beiträge werden nach dem Solidaritätsprinzip geleistet. Das individuelle Risiko spielt hierbei keine Rolle, in der Regel richtet sich der Leistungsanspruch nach der Bedürftigkeit. Als ungerecht empfunden mag dabei sein, dass der Versicherte, der bei Erkrankung die bestmögliche Versorgung und Behandlung erfahren möchte, an diese nur gelangt, wenn er sich zusätzlich privat versichert. Daher muss er im Grunde genommen zweimal zahlen.

Ganz im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird die Höhe des Beitrages bei der privaten Krankenversicherung nicht vom monatlichen Einkommen abhängig gemacht, sondern vielmehr richtet sich der Beitrag nach Alter, Geschlecht, Berufsgruppe, vertraglichen Leistungen und Vorerkrankungen. Die private Kranken- versicherung bietet zudem eine qualitativ höherwertige medizinische Behandlung. Die Leistungen der einzelnen privaten Krankenversicherung variieren je nach Unternehmen und Beitragshöhe. Allerdings gehören die freie Klinik- und Arztwahl, teurere Medikamente und auch alternative Behandlungsmethoden zu den meisten Verträgen standardmäßig dazu.

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