Ein Dispositionskredit, kurz Dispo genannt, gehört gewissermaßen zur Grundausstattung eines Girokontos für Privatpersonen. Er ermöglicht es dem Kontoinhaber und gegebenenfalls den Kontobevollmächtigten, zu Lasten des Girokontos auch dann Verfügungen vorzunehmen, wenn das entsprechende Guthaben nicht mehr zur Verfügung steht. Die Verfügungen können entweder bar an der Kasse des jeweiligen Kreditinstituts oder mittels der EC-Karte am Geldautomaten erfolgen. Auch eine Verfügung durch Überweisungen ist ebenso möglich wie die Ausführung von Daueraufträgen. Zu guter Letzt gewährleistet ein eingeräumter Dispositionskredit, dass auch Lastschriften oder Schecks von der kontoführenden Bank oder Sparkasse eingelöst werden, wenn das Girokonto im Zeitpunkt der Belastung nicht das entsprechende Guthaben aufweist.
Bei allem Komfort, den ein Dispo bietet, sollte man ihn dennoch nur für absolute Ausnahmefälle und dann auch nur kurzfristig zur Überbrückung in Anspruch nehmen. Günstige Kredite sehen nämlich angesichts zweistelliger Zinssätze vollkommen anders aus. Wer den Ehrgeiz entwickelt, noch teureres Geld aufzunehmen, wird allenfalls bei Versicherungen fündig, sofern für eine Police Ratenzuschläge dafür fällig werden, dass die Jahresbeiträge anteilig monatlich gezahlt werden. Bei anstehenden größeren Anschaffungen sollte man sich somit tunlichst um einen günstigen Ratenkredit bemühen.
Dispos lohnen sich für Banken und Sparkassen, nicht für den Kunden!
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