Betriebsrente für Arbeitnehmer

Durch die Betriebliche Altersvorsorge erwirtschaften Arbeitnehmer eine garantierte, lebenslange Betriebsrente zur Stärkung der Altersvorsorge. Die Beiträge werden, egal ob von Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder gemeinsam getragen, durch staatliche Fördermaßnahmen begünstigt: Gemäß § 3 Nr. 63 EStG ist die betriebliche Altersversorgung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei.
Das angesparte Kapital unterliegt der Unantastbarkeit. Es bestehen sowohl bei ALG-II-Bezug (Hartz IV) als auch bei einem Pflegefall eines unterhaltsberechtigten Familienangehörigen keine staatlichen Zugriffsmöglichkeiten.
Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge sind – anders als die Anwartschaften bzw. Vermögen der sogenannten ersten Vorsorgeschicht (Gesetzliche Rente und Rürup-Rente) – kapitalisierbar: Eine Entnahme von bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens ist, genau wie beim Pendant der zweiten Schicht, der Riester-Rente, bei Rentenbeginn zur freien Verfügung möglich. Insoweit ist die bAV flexibler als die (ebenfalls steuerbegünstigte) Rürup-Rente.

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