Wie funktioniert Wohn-Riester?

Bei der staatlich geförderten Eigenheimrente (“Wohn-Riester“) fließen die staatlichen Altersvorsorgezulagen direkt als Sondertilgungen in die Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums (Eigenheim oder Eigentumswohnung) ein. Auf diese Weise bewirken sie eine unmittelbare Ersparnis von Darlehenszinsen und führen zu einer schnelleren Entschuldung. Der Abschluss eines Wohn-Riester-Darlehens ist im Vergleich zu den anderen am Markt angebotenen Formen der Riester-Rente (Rentenversicherung, Riester-Fonds, Banksparplan) somit grundsätzlich vorteilhaft, sofern die Darlehenszinsen die Rendite der alternativen Geldanlage übersteigen. Für die Wohn-Riester-Förderung gelten die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Es gibt also keine Besonderheiten: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird (mittelbar) begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Gekoppelt an den Kindergeldanspruch, werden darüber hinaus von staatlicher Seite Kinderzulagen gewährt.

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