Archiv für Juni 2011

Immobilienfinanzierung als Vollfinanzierung

Donnerstag, 30. Juni 2011

Wenn eine Immobilienfinanzierung als Vollfinanzierung durchgeführt wird, bedeutet dies, dass der Käufer kein Eigenkapital vorweisen kann, sondern der Kaufpreis der Immobilie in voller Höhe durch die aufgenommenen Darlehen beglichen wird. Eigenkapital, das eingesetzt werden könnte, ist bei manchen Banken Voraussetzung dafür, dass eine Finanzierung einer Immobilie überhaupt begleitet wird. Diese Forderung ergibt sich in aller Regel aus geschäftspolitischen Erwägungen und dient dazu, dass mit der Bereitstellung der Darlehen einher gehende Risiko zu mindern. Grundsätzlich ist dies zwar auch bei einer Vollfinanzierung kaum gegeben, da als Gegenwert für die aufgenommenen Verbindlichkeiten der Wert der Immobilie zur Verfügung steht. Allerdings bestehen im Falle einer zu einem späteren Zeitpunkt möglichen zwangsweisen Verwertung oder im Falle nachhaltig fallender Immobilienpreise restliche Risiken, die in der Summe dazu führen, dass eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital in manchen Häusern der Kreditwirtschaft nicht gerne gesehen wird. Für den Kunden ist eine vollständige Finanzierung auf Darlehensbasis logischerweise auch mit höheren Risiken verbunden. Hier ist im speziellen das Risiko zu sehen, die monatliche Belastung, die natürlich höher ausfällt als im Falle einer Baufinanzierung mit Einbringung vorhandener Guthaben, auch nachhaltig erbringen zu können.

Bei einer Finanzierung einer Immobilie, für die bei der ursprünglichen Bewilligung kein Eigenkapital seitens des Kunden eingesetzt wurde, ist unter sonst gleichen Umständen natürlich auch der Restsaldo der aufgenommenen Darlehen zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung höher. Hier kann es passieren, dass sich die Kosten für die nächsten Jahre der Darlehenslaufzeit erhöhen, falls die Zinsen allgemein seit der Erstvalutierung gestiegen sind. In diesem Szenario ist es besonders wichtig, vor Abschluss der nächsten Festzinsvereinbarung sich einen umfassenden Marktüberblick zu verschaffen, um ein günstiges Angebot zu erhalten und wahrnehmen zu können. Ein Besuch bei einem in Finanzierungsfragen versierten unabhängigen Finanzdienstleister verschafft schnell Klarheit.

Riester-Varianten

Donnerstag, 30. Juni 2011

Die Riester-Rente gibt es mittlerweile in mehreren Ausprägungen bzw. Varianten. Welche Form im Einzelfall für die individuelle private Altersvorsorge besonders geeignet ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Die grundsätzlich am wenigsten erklärungsbedürftige Variante ist ein konventioneller Sparplan, der bei einigen Banken und Sparkassen abgeschlossen werden kann. In der Regel werden für die Führung des entsprechenden Vorsorgekontos keine Kosten erhoben. Auf der anderen Seite ist jedoch davon auszugehen, dass die Erträge bei dieser sehr konservativen Form der Geldanlage als auch auf längere Sicht als eher überschaubar einzuschätzen sind. Versicherungen, die nach den Bestimmungen der einschlägigen gesetzlichen Normen zertifiziert sind, sind die ursprünglich einzig zulässige Form der Riester-Rente, haben allerdings mittlerweile Konkurrenz bekommen. Klassisch anlegende Rentenversicherungen können mit dem Vorteil einer Garantieverzinsung punkten, sind aber hinsichtlich ihrer Transparenz weiterhin als verbesserungsfähig anzusehen und hinsichtlich der Renditeerwartung vornehmlich abhängig von der Höhe des allgemeinen Zinsniveaus.

Riester-Fonds stellen eine chancenreichere Form der Geldanlage dar. Damit sich die entsprechenden Chancen auch in einer höheren Rendite niederschlagen, sollte der Zeitraum bis zur Rentenphase jedoch nicht zu kurz bemessen sein, da ansonsten bei zwischenzeitlichen Kursrückgängen die Gefahr besteht, dass lediglich die gesetzliche Garantie in Höhe der Beiträge und eingegangener Zulagen greift. Wohn-Riester schließlich ist der jüngste Spross der Riester-Familie. Die Eigenheimrente, so die offizielle Bezeichnung, wurde konzipiert, um Immobilienbesitzern die Möglichkeit zu bieten, eine schnellere Entschuldung ihrer privaten Immobilienfinanzierung vornehmen zu können. Die staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge fließen hierbei als Sondertilgungen auf ein separates Wohn-Riester-Darlehen ein.

Anlagezeitraum entscheidend

Donnerstag, 30. Juni 2011

Wenn man vor der Wahl steht, wie man sein Geld anlegen soll, ist die wichtigste Frage, für wie lange man es im Zweifel entbehren kann. Je länger das Geld nicht benötigt wird, desto mehr Optionen stehen einem offen. Wer unbedingt jederzeit an sein Geld kommen möchte, hat nur eine begrenzte Auswahl von Möglichkeiten. Zunächst bieten sich neben dem guten alten Sparbuch Tagesgeldkonten an. Diese gewährleisten eine tägliche Verfügbarkeit. Man kann also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit Beträge abheben oder auch neues Geld einzahlen. Aufgrund des starken Wettbewerbs in diesem Marktsegment werden viele Banken bei ihren Tagesgeldkonten mit Sonderkonditionen. Es gilt jedoch, auf Sternchen oder Fußnoten zu achten, um herauszufinden, inwieweit der Sonderzins nur für bestimmte Beträge oder einen bestimmten Zeitraum gilt und was anschließend mit dem Zinssatz passiert. Gegebenenfalls muss man, wenn man partout immer das aktuell beste Angebot wahrnehmen will, mehrmals im Jahr mit seinem Tagesgeldkonto umziehen. Alternativen für eine Anlage mit annähernd täglicher Verfügbarkeit sind Fonds ohne Ausgabeaufschlag.

Fonds im Allgemeinen bieten eine praktisch tägliche Verfügbarkeit, von bestimmten Ausnahmen abgesehen. Der Liquiditätsgrad ist also sehr hoch. Allerdings bestehen auch Risiken, die man nicht unterschätzen sollte. Wie hoch diese ausfallen, hängt einerseits von den Wertpapieren ab, in die der jeweilige Investmentfonds investiert, andererseits vom Anlagezeitraum. Je länger dieser ist, desto eher bietet sich dem Anleger die Chance, etwaige Kursrückgänge aussitzen zu können. Wer demgegenüber von vorn herein auf einen sehr langen Zeitraum hin sparen möchte, sollte sich eingehend insbesondere mit der Riester-Rente auseinandersetzen. Diese hat im Wesentlichen zwei Vorteile, nämlich die staatliche Förderung und eine Garantie dafür, dass zum Ende der Sparphase mindestens die eingezahlten Beträge sowie die eingegangenen Zulagen als Vermögen für eine zusätzliche Rente, einen Erwerb einer privaten Wohnimmobilie oder die Ablösung einer hierfür aufgenommenen Baufinanzierung zur Verfügung stehen.

Baufinanzierung im Sonderangebot

Donnerstag, 30. Juni 2011

Wenn größere Anschaffungen anstehen und man einen günstigen Ratenkredit sucht, kann man unter Umständen Glück haben, dass seine Hausbank zu just diesem Zeitpunkt mit einem Sonderangebot aufwarten kann. Manchmal gewähren Banken und Sparkassen für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen einer Aktion günstigere Zinsen auf die von ihnen vergebenen Kredite im Rahmen der Absatzförderung. Unabhängig davon, ob man insoweit Glück hat oder nicht, sollte man vor der Unterzeichnung des Kreditantrags in jedem Fall unverbindliche Alternativangebote einholen oder Konditionsanfragen stellen. Ohne ein gewisses Gespür für die üblichen Konditionen kann es nämlich durchaus sein, dass man das befristete Sonderangebot der Hausbank für automatisch günstig hält, da es ja als Sonderangebot beworben wird, obwohl es dennoch teurer ist als ein standardisierter Kredit von anderen, häufig spezialisierten Anbietern. Über die Konditionen im engeren Sinne (Zinssatz, Bearbeitungsgebühr) hinaus sollte man auch darauf achten, inwieweit kostenlose Sondertilgungen während der Kreditlaufzeit möglich sind. Diesen Vorteil an Flexibilität sollte man im Zweifel nicht unterschätzen.

Kein Glück für ein Sonderangebot braucht man hingegen bei einer Baufinanzierung. Hier gibt es dauerhaft, und nicht nur als befristetes Aktionsangebot, besonders günstige Konditionen. Anbieter ist in diesem Fall der Staat, der aus Gründen der Wohneigentumsförderung zinsgünstige Förderdarlehen zur Verfügung stellt. Beispielsweise kann jedermann in den Genuss des Wohneigentumsprogramms der KfW kommen, sofern er eine im Inland belegene privat genutzte Wohnimmobilie finanzieren möchte und einen entsprechenden Antrag über seine Bank oder Finanzierungsvermittler stellt. Unterschiede bestehen allerdings insoweit, als spezialisierte unabhängige Finanzdienstleister sich in der Lage sehen, auf die Programmkreditkonditionen noch zusätzliche Rabatte an den Kunden weiterzugeben. Die private Immobilienfinanzierung wird somit noch günstiger. Der entsprechende Finanzierungsbaustein kann durch den Rabatt auf die ohnehin günstigen Fördergelder durchaus als Schnäppchen betrachtet werden.

Entschuldung nicht außer Acht lassen

Donnerstag, 30. Juni 2011

Viele Girokonten werden im Soll geführt, obwohl es eigentlich gar nicht Not tut. Sofern eine Finanzierung über das Girokonto stattgefunden hat, beispielsweise neue Möbel oder ein neuer Gebrauchtwagen und die vorhandenen Rücklagen nicht vollständig zur Begleichung des Kaufpreises ausgereicht haben, gibt es zwar einen Grund für das entstandene Minus auf dem Konto, wenn auch keinen besonders guten. Alles, was über Bagatellbeträge hinausgeht, sollte man nämlich schon aus Kostengründen nicht durch die Inanspruchnahme des Dispositionskredits finanzieren. Der Dispo ist nämlich eine überaus teure, wenngleich aus Gründen der Bequemlichkeit auch weit verbreitete Form der Finanzierung. Falls der Sollsaldo durch die laufenden Einkünfte wie das Gehalt zeitnah und planmäßig zurückgeführt wird, hält sich der finanzielle Schaden in Grenzen und man ist um die Beantragung eines formalen Konsumentenkredits herumgekommen. Allerdings hat ein Ratenkredit neben dem Zinsvorteil gegenüber einem Dispositionskredit auch die Gewähr inklusive, dass planmäßige Tilgungen durchgeführt werden. Auf dem Girokonto muss der Kunde selbstständig hierfür Sorge tragen. In der Praxis lassen sich hierbei jedoch zahlreiche Fälle ausfindig machen, wo eben jene finanzielle Disziplin zur selbstständigen Rückführung der meist dauerhaften Inanspruchnahme nicht gegeben ist. Ein Ratenkredit stellt insoweit sicher, dass eine sukzessive Entschuldung stattfindet, gewissermaßen genauso schleichend, wie zuvor der Sollsaldo auf dem Girokonto angewachsen war.

Während die Zinsen für den Kredit auf dem Girokonto vierteljährlich belastet werden, wird bei einem Ratenkredit monatlich eine Kreditrate fällig, die neben den Zinsen auch einen fortlaufend ansteigenden Tilgungsanteil enthält. Da die Zinsen für Ratenkredite in der Praxis meist deutlich niedriger ausfallen als für die Nutzung des Dispos, sollte man nicht zögern, eine Umschuldung in die Wege zu leiten, wenn ein Anwachsen der Kreditinanspruchnahme auf dem Kontoauszug nicht wegzudiskutieren ist. Durch die Zinsersparnis finanziert sich ein Teil der Tilgung, die dafür sorgt, dass man wieder insgesamt ins Plus kommt, von selbst. Abstand sollte man in der Regel nehmen von Versicherungen, die Kreditinstitute mitunter zur Absicherung in Zusammenhang mit einem Ratenkredit verkaufen bzw. vorschlagen. In jedem Fall sollte man sich vor dem Abschluss vergewissern, dass die jeweilige Police preisgünstig und preiswert ist.

Unfallversicherung

Donnerstag, 30. Juni 2011

Tritt ein Arbeitsunfall ein oder eine Berufserkrankung, sichert die Unfallversicherung den Versicherten finanziell ab und übernimmt die Kosten der Heilbehandlung sowie die des Arbeitsausfalls. Sie wird alles dafür tun, um die Leistungsfähigkeit des Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Auch für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Gefahren ist die Unfallversicherung zuständig. In Deutschland wird unterschieden zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Bestandteil/Versicherungszweig innerhalb der gegliederten Sozialversicherung. Die erste so betriebene Unfallversicherung wurde bereits 1884 im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung eingeführt.

Pflichtversichert sind Beschäftigte oder Kinder, die einen Kindergarten besuchen, Schüler und Studenten, Auszubildende, Landwirte, Pflegepersonen, Helfer bei Unglücksfällen, im Zivil- sowie im Katastrophenschutz, Blut- oder Organspender.

Außer Friseure können sich hingegen Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler oder ein im Betrieb mitarbeitender Ehepartner freiwillig versichern. Friseure machen hier die Ausnahme, da das Risiko einer Berufskrankheit hier zu hoch ist. Sie sind daher verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Geht jemand einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach, muss die zuständige Institution diesen versichern. Auch hier handelt es sich um eine Versicherungspflicht. Der Versicherte muss die Beiträge nicht selber leisten, erhält aber im Versicherungsfall die volle Leistung aus der Unfall-versicherung.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Nicht jeder Unfall, der auf der Arbeit eingetreten ist, ist immer ein Arbeits- unfall, genauso wenig wie der Unfall auf dem Arbeitsweg. Man unterscheidet hier nach einer Vielzahl von Einzelfällen und Besonderheiten. Genauso wenig wird eine Erkrankung, die im Zusammenhang mit der Arbeit auftritt, nicht immer als Berufskrankheit eingestuft. Um dieses einzuordnen, gibt der Gesetzgeber eine nach Schädigung sortierte Liste bestimmter Erkrankungen heraus. Daraus ergibt sich, ob die Erkrankung als Berufskrankheit in Frage kommt. Ein Ausschuss von Sachverständigen erstellt diese Liste und entscheidet damit, welche Erkrankung in die Liste aufgenommen werden soll. Steht eine Erkrankung nicht in dieser Liste, erfüllt aber dennoch bestimmte andere Kriterien, kann sie wie eine Berufskrankheit entschädigt werden.

Die private Unfallversicherung sichert nicht nur Arbeits- oder Wegeunfälle ab. Der Versicherte erhält Schutz in allen Lebenslagen. Da die meisten Unfälle laut Statistik ohnehin in der Freizeit oder im Haushalt passieren, ist die private Unfallversicherung eigentlich unverzichtbar. Die private Unfallversicherung fragt nicht nach den Gründen oder in welcher Situation der Unfall eingetreten ist, es wird auf jeden Fall die im Vertrag benannte Kapitalleistung oder die Unfallrente gewährt. Ausschlaggebend für die Leistung ist nur, dass es sich um einen plötzlichen und unvorhergesehen Unfall handelt. In Ihrer Versicherungsleistung geht die private Unfallversicherung noch über die gesetzliche hinaus, mit ihr ist es auch möglich, Verletzungen abzusichern, die durch erhöhte Kraftanstrengung, wie zum Beispiel Verletzungen der Muskeln, Sehnen oder Gelenke, aufgetreten sind. Das schließt allerdings durch Krankheit verursachte Verletzungen aus. Auch die Absicherung einzelner Gliedmaßen kann in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.Fragen Sie am besten bei Ihrem Finanzdienstleister.

Kündigung von Krediten

Mittwoch, 29. Juni 2011

Wenn ein Kunde mehrere Raten im Rückstand bei seinem Ratenkredit ist, kann die Bank diesen unter Einhaltung gesetzlicher Fristen und Formvorschriften kündigen. In diesem Fall ist die offene Restschuld zur vorzeitigen Rückzahlung fällig, was in der Praxis meist darauf hinausläuft, dass Zwangsmaßnahmen gegen den Kreditnehmer die Folge sind. Bei einem Kredit in laufender Rechnung, dem Dispo für Privatpersonen bzw. dem Kontokorrentkredit für Betriebe und Selbstständige, setzt eine Kündigung des Kredits durch das Kreditinstitut ebenfalls eine nicht vertragsgemäße Kontoführung voraus. Ansonsten ist ein Kredit in laufender Rechnung eben dadurch gekennzeichnet, dass für eine Rückführung in Anspruch genommener Beträge keine Kündigungsfristen einzuhalten sind. Anders ausgedrückt, kann eine Rückführung jederzeit und ohne vorherige Ankündigung oder Begründung erfolgen. Praktisch erfolgt dies durch Eingänge, beispielsweise eingehende Überweisungen oder durch Einzahlungen in bar.

Dass eine Rückführung eines zur Verfügung gestellten Kredits ohne Einhaltung vereinbarter Kündigungsfristen keine Selbstverständlichkeit ist, wird anhand einer Baufinanzierung deutlich. In dem weitaus häufigeren Fall, dass die entsprechenden Darlehen einer Festzinsbindung unterliegen, ist eine Rückführung über die planmäßige Leistungsraten hinaus durch Sondertilgungen entweder mit der Erhebung einer Gebühr verbunden. Alternativ ist einzelvertraglich zwischen Kunde und Kreditinstitut vereinbart worden, dass Sondertilgungen zulässig sind. Ohne Berechnung der ansonsten üblichen Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet die Bank in diesem Fall für einen Teil des Darlehenssaldos auf eine Kündigungsfrist seitens des Kunden. In diesem Fall kann der Kunde somit ähnlich flexibel wie bei variabel verzinslichen Darlehen, die grundsätzlich mit einer überschaubaren Kündigungsfrist von drei Monaten ausgestattet sind, agieren. In diesem Fall können Kreditnehmer zusätzlich zu den regelmäßigen Darlehensraten, welche Zinsen und Tilgungsanteile beinhalten, Sondertilgungen leisten.

Flexibilität auch bei festen Zinsen

Dienstag, 28. Juni 2011

Die Vereinbarung einer Festzinsvereinbarung im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung ist hierzulande üblich. In anderen Ländern gehen in dieser Hinsicht die Uhren ein wenig anders. Beispielsweise in den Vereinigten Staaten oder auch Portugal ist es demgegenüber Usus, Baudarlehen mit variablem Zins aufzunehmen. Auch in Deutschland sind variabel verzinsliche Darlehen für eine Finanzierung einer Immobilie bei nahezu allen Kreditinstituten erhältlich, die Nachfrage ist insgesamt allerdings vergleichsweise überschaubar. Der Grund dafür, dass es für den Kunden tendenziell von Interesse ist, sich gegen das Risiko steigender Zinsen abzusichern, liegt vorwiegend in einer klaren Kalkulationsgrundlage. Da für den Zeitraum der getroffenen Festzinsvereinbarung eine allgemeine Zinserhöhung nicht auf die Höhe der Darlehensrate durchschlagen kann, ist man als Besitzer einer Festzinshypothek insoweit auf der sicheren Seite. Wer dennoch flexibel bleiben möchte, sichert sich das Recht, Sondertilgungen leisten zu dürfen.

Noch vor einigen Jahren war die Möglichkeit, bei einer laufenden Festzinsbindung zusätzliche Tilgungsleistungen leisten zu dürfen, ohne dass hierfür als Äquivalent für die Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist durch die Bank oder Sparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wurde, eine Ausnahme. Der zunehmende Wettbewerb unter Banken und Sparkassen hat mittlerweile jedoch dazu geführt, dass die Flexibilität der Kreditinstitute zugenommen hat. Bei einer privaten Immobilienfinanzierung lässt sich, zumindest, wenn man nicht das erstbeste Angebot annimmt, sondern einen umfassenden Vergleich über unabhängige Finanzdienstleister vornimmt und somit eine Vielzahl von potenziellen Finanzierungspartnern in die Auswahl einbezieht, in den Darlehensverträgen trotz Festzinsbindung vereinbaren, dass auch in einem begrenzten Maße das Recht besteht, Sondertilgungen ohne gesonderte Berechnung von Entgelten zu leisten. Auch bei einer anstehenden Anschlussfinanzierung ist dies ein wichtiger Aspekt, den man bedenken sollte.

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Tilgungsmodelle

Dienstag, 28. Juni 2011

Bei jeder Form der Finanzierung gibt es mehrere Varianten, die zur Auswahl stehen. Besonders anschaulich wird dies bei einer sehr hohen Investition wie beispielsweise dem Erwerb einer Immobilie. Hierfür gibt es spezielle Baufinanzierungsrechner, die in der Regel kostenlos im Internet genutzt werden können. Diese veranschaulichen benutzerfreundlich die Entwicklung und den planmäßigen Verlauf der Darlehen. In Abhängigkeit von Darlehenshöhe, Zinssatz, Tilgungssatz und Tilgungsvariante ergeben sich unterschiedliche Darlehensverläufe mit entsprechend abweichenden Darlehensraten und auch nicht unbeträchtlichen Unterschieden hinsichtlich der gesamten Finanzierungskosten und damit der Höhe des zu leistenden Kapitaldienstes insgesamt.

Der Grund dafür, dass sich solche Rechner etabliert haben, hängt vor allem damit zusammen, dass die Auswahl einer möglichst passgenauen Finanzierung in nicht wenigen Fällen davon abhängt, ob und zu welchen Bedingungen die geplante Baufinanzierung überhaupt zustande kommt. Im Idealfall ist im Vergleich zur ersparten Miete durch die Darlehensbelastung kein zusätzlicher finanzieller Aufwand für den frischgebackenen Immobilienbesitzer vonnöten. Dies hängt unter anderem davon ab, ob parallel zur Darlehensaufnahme auch Eigenmittel durch den Kunden eingesetzt werden. Findet hingegen eine Vollfinanzierung statt, so kann eine mietähnliche Belastung dennoch rechnerisch möglich sein. Wesentliche Stellschraube ist in diesem Fall der Kaufpreis der Immobilie. Auch Eigenleistungen des Käufers für Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten anlässlich des Immobilienerwerbs können dazu beitragen, die Höhe der Baufinanzierung zu reduzieren und somit die monatliche Belastung in Form von Tilgung und Zinsen gering und somit im Bereich des problemlos Darstellbaren zu halten. Welche Form der Finanzierung und welche Tilgungsvariante im konkreten Einzelfall die geeignete ist, lässt sich durch den Besuch bei einem unabhängigen Finanzdienstleister abklären, der alle gängigen Varianten anbieten kann und zudem bei der Auswahl der Kreditinstitute auch auf spezialisierte Anbieter zurückgreifen kann.

Außerordentliche Tilgungen

Dienstag, 28. Juni 2011

Wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit außerordentlich tilgt, heißt dies nicht unbedingt, dass er eine hohe laufende Rückzahlung vereinbart hat. Dies wäre der Fall, wenn planmäßige Tilgungsleistungen hoch bemessen wären in Zusammenhang mit der Höhe und der Verwendung der zugrunde liegenden Investition. Vielmehr bedeuten außerordentliche Tilgungen, dass über die planmäßigen Rückführungen hinaus ein weiterer, also zusätzlicher Abtrag vorgenommen wird. Insofern kann man eher von außerplanmäßigen als von außerordentlichen Tilgungen sprechen. Semantisch ist dies im Übrigen nur für betriebswirtschaftliche Analysen von Relevanz, die bisweilen von einer unabhängigen Unternehmensberatung durchgeführt werden.

Außerplanmäßige Tilgungen setzen voraus, dass es auch planmäßige gibt. Dies ist grundsätzlich der Fall bei einem so genannten Annuitätendarlehen, der klassischen Darlehensvariante für eine Baufinanzierung. Demgegenüber gibt es auch Formen der Finanzierungen, bei denen es keine planmäßigen Tilgungen gibt. Ein weit verbreitetes Beispiel ist der Dispositionskredit, der nahezu allen Arbeitnehmern durch ihr kontoführendes Kreditinstitut auf dem Gehaltskonto zur Verfügung gestellt wird, sofern der Kunde nicht in negativer Hinsicht finanziell auffällig geworden ist. Dieser Dispositionskredit, kurz Dispo genannt, kann nach Belieben in Anspruch genommen und ebenso nach Ermessen des Kunden zurückgeführt werden. Die Rückführung vollzieht sich in der Praxis durch Eingänge, die den Sollsaldo reduzieren. Da diese Vorgehensweise sehr flexibel und unkompliziert ist, erfreut sie sich zwar großer Beliebtheit, hat allerdings auch einen Haken. Dieser liegt in den für die Inanspruchnahme berechneten Zinsen, die im Vergleich zu einem Ratenkredit mit planmäßigen Tilgungen in der Regel sehr hoch sind. Um für seinen Kredit dauerhaft nicht zu viel zu bezahlen, sollte man im Zweifel von einer dauerhaften Inanspruchnahme des Dispos absehen.