Konditionen für Immobilienfinanzierungen

Der Beleihungswert eines Objekts spielt bei einer Immobilienfinanzierung eine überaus wesentliche Rolle. Er gibt an, bis zu welchem Betrag die Sicherung des zu vergebenden Kredits als zweifelsfrei gegeben angesehen werden kann. Er beträgt in Abhängigkeit von den Beleihungsrichtlinien des jeweiligen Kreditinstituts meist 60 Prozent der Beleihungsgrenze. Diese wiederum gibt an, bis zu welchem Betrag ein Objekt überhaupt beliehen werden darf. Sie orientiert sich am Verkehrswert bzw. gemeinen Wert der Immobilie, liegt aber meist ein wenig darunter. Ursächlich hierfür sind bestimmte Wertabschläge, die aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden.

Wenn es für Interessenten darum geht, die Konditionen für eine Baufinanzierung in Erfahrung zu bringen, erwarten diese häufig die Nennung konkreter Zinssätze, ohne dass die Objektgegebenheiten eine Rolle spielen würden. Dies ist, wenn man Wert auf ein seriöses Angebot legt, unrealistisch! Eine Eigenart von Immobilienfinanzierungen ist es nun einmal, dass sie stets individuell kalkuliert werden. Hierbei spielen eben jene Beleihungsrichtlinien eine wesentliche Rolle. Es kommt somit in erster Linie auf den Wert der Immobilie an und auf das geplante Eigenkapital des Antragstellers, das dieser für seine Immobilienfinanzierung einzusetzen gedenkt. Die persönliche Bonität des Antragstellers ist im Vergleich zu anderen Arten von Krediten hierbei nicht das hauptsächliche Kriterium hinsichtlich der Konditionen. Auf diese Weise kann es, wenn man in konkrete Verhandlungen unter Berücksichtigung der Objektgegebenheiten geht, zu nicht unerheblichen Abweichungen bezogen auf die ursprünglichen, unverbindlich offerierten Zinssätze kommen. Es nützt also wenig, telefonisch oder per E-Mail eine Kondition genannt zu bekommen, die sich im Verlaufe des Antrags als Makulatur herausstellt.

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