Der Staat spart mit

Wer von seinem verfügbaren Einkommen regelmäßig etwas zur Seite und auf die hohe Kante legen will, hat bei näherer Betrachtung die Qual der Wahl. Damit ist nicht nur die schier unerschöpfliche Auswahl an Anbietern am Markt gemeint, die um die Gunst der Kunden wetteifern. Auch die verschiedenen Varianten an Möglichkeiten, sein Geld für sich arbeiten zu lassen, erschweren die Entscheidung im Einzelfall. Grundsätzlich gilt, dass man sich insbesondere um drei Dinge bei Fragen rund um die Geldanlage kümmern sollte: Informationen erstens zur Sicherheit, zweitens zur Flexibilität und drittens zu den Kosten sind unabdingbar, wenn man nicht Gefahr laufen will, etwas Ungeeignetes oder zumindest Unzweckmäßiges auszuwählen bzw. sich verkaufen zu lassen. Als vierten Punkt kann man überdies die Möglichkeiten zählen, den Staat als Mitsparer ins Boot zu holen.

Für mittelfristig angelegte Sparverträge für Vermögenswirksame Leistungen wird staatlicherseits eine Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt, sofern die Einkommensverhältnisse des Sparers bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Diese hängen davon ab, welche Anlageform gewählt wird (Bausparen oder Fonds).

In deutlich höherem Ausmaß spart der Staat allerdings mit, wenn man eine Geldanlageform wählt, die von vorn herein langfristig bis in die Zeit des beruflichen Ruhestands ausgerichtet ist. Die Riester-Förderung wurde speziell dafür eingeführt, Anreize zu schaffen, damit möglichst weite Teile der Bevölkerung sich rechtzeitig um absehbare Lücken der Altersvorsorge kümmern und den Zinseszinseffekt für sich nutzbar machen. Wichtig ist hierbei insbesondere auch, dass Verlustrisiken insoweit ausgeschlossen sind, als zum Rentenbeginn mindestens die eigenen Beiträge des Sparers sowie die eingegangenen Zulagen des Staates als Basis für eine zusätzliche Rente garantiert zur Verfügung stehen. Dies sollte in der Praxis bestehende Hemmnisse abbauen, sich auch Geldanlageformen zuzuwenden, die auf kürzere und mittlere Sicht mit Risiken verbunden sind. Da das private Eigenheim oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung auch gefördertes Altersvorsorgevermögen darstellen, lässt sich die Riester-Förderung auch in die Finanzierung integrieren: Die staatlichen Zulagen fließen hierbei als Sondertilgungen in die Immobilienfinanzierung ein. Darlehenslaufzeit und Zinsbelastung werden hierdurch deutlich reduziert.

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