Einer der Vorteile beim Bausparen besteht neben der Zinssicherheit und den günstigen Finanzierungsbedingungen in der staatlichen Förderung, mit deren Hilfe sich eine Immobilienfinanzierung finanziell leichter schultern lässt. Hierzu zählt unter anderem die staatliche Wohnungsbau-Prämie. Diese erhalten Bausparer, sofern sie die im Wohnungsbauprämiengesetz festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten und (anders als bei der Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen) als weitere Voraussetzung das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich verwenden. Die wohnwirtschaftliche Verwendung ist insbesondere dann gegeben, wenn das Bausparguthaben als Eigenkapital in eine Baufinanzierung eingebracht wird, sofern die zu errichtende Immobilie als Eigenheim genutzt wird. Im Übrigen sollten grundsätzlich bei einer Immobilienfinanzierung auch die weiteren bestehenden Möglichkeiten genutzt werden, staatliche Fördermittel zu nutzen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren und die Finanzierung möglichst günstig zu gestalten, also Geld zu sparen. In Betracht kommen insbesondere öffentliche Fördergelder der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese zeichnen sich grundsätzlich durch im Vergleich zu den Angeboten von privaten oder öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten unschlagbar günstige Konditionen aus, was sowohl die Zinssätze als auch die Rückzahlungsmodalitäten angeht. Auch die staatlichen Zulagen im Rahmen der Eigenheimrente (Wohn-Riester) lassen sich durch Bausparen nutzen. Diese verbilligen als Sondertilgungen die Gesamtkosten der Finanzierung meist erheblich. Wer das Zinsänderungsrisiko nach Ablauf einer Zinsfestschreibungsperiode scheut, kann sich die derzeit historisch niedrigen Zinssätze durch ein sogenanntes Konstantdarlehen dauerhaft sichern. Beraten lassen sollte man sich durch unabhängige Finanzdienstleister, die mit diversen Anbietern zusammenarbeiten und somit aus einer Vielzahl von Tarifen und Finanzierungsvarianten auswählen können.
Archiv für Juni 2012
Mit Bausparen ins Eigenheim
Freitag, 22. Juni 2012Vermögenswirksame Leistungen: 3 Möglichkeiten
Mittwoch, 20. Juni 2012Wer Vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält, hat ein Luxusproblem. Dieses besteht darin, sich zu entscheiden, auf welche Weise der Vermögensaufbau betrieben werden soll. Der Gesetzgeber hat in den Rahmenbedingungen, dem 5. Vermögensbildungsgesetz, mehrere Optionen zugelassen, die geeignet für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen sind. In der Praxis kommen jedoch nahezu ausschließlich Sparpläne in Investmentfonds sowie ein Bausparvertrag zum Einsatz.
Fonds, die für Vermögenswirksame Leistungen geeignet sind, müssen das ihnen anvertraute Kapital der Anleger zu einem maßgeblichen Teil in Aktien anlegen. Andernfalls wären die eingezahlten Beträge nicht förderberechtigt, d.h., auch bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen würde dem Sparer keine Arbeitnehmer-Sparzulage zustehen. Aus diesem Grund stehen nur Aktienfonds für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen zur Verfügung. Entsprechend muss der Anleger mit höheren Schwankungen der Anteilspreise während der Laufzeit des Sparvertrags rechnen. Einerseits ist eine höhere Rendite möglich als mit konservativeren Formen der Geldanlage, andererseits sind auch Verluste nicht auszuschließen, insbesondere wenn das Ruhejahr nach Ablauf der Einzahlungsphase des Vermögenswirksamen Sparvertrags ein außergewöhnlich schlechtes Börsenjahr sein sollte. Man kann jedoch das angesparte Guthaben auch nach Fälligkeit des Sparvertrags bis zu einer Kurserholung stehen lassen, ist also nicht zu einem zeitnahen Verkauf gezwungen.
Bausparen ist nicht mit den Risiken von Fonds verbunden, unter Umständen weniger Geld ausgezahlt zu bekommen, als in den Sparvertrag in Form von Vermögenswirksamen Leistungen geflossen ist. Die erzielbare Rendite ist begrenzt, bei bestimmten Tarifen jedoch von vorn herein kalkulierbar. Misslich bei Abschluss eines Bausparvertrags ist die Abschlussgebühr, die vorrangig aus den Einzahlungen bedient wird und die Rendite mindert. Vorteilhaft ist die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen insbesondere dann, wenn der Sparer davon ausgeht, zu einem späteren Zeitpunkt eine Baufinanzierung in Angriff zu nehmen. Das angesparte Bausparguthaben kann in diesem Fall bereits einen soliden Grundstock für ein späteres Bauspardarlehen darstellen.
Die dritte Variante besteht darin, die VL in einen Zuschuss des Arbeitgebers zu einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) umwandeln zu lassen. Der Vorteil liegt in diesem Fall darin, dass man (innerhalb gesetzlicher Höchstbeträge) steuer- und sozialabgabenfrei anspart, also aus dem Brutto statt aus dem Netto. Der Nachteil ist die längere Vertragslaufzeit (frühestmöglicher Leistungsbeginn ist das 62. Lebensjahr) gegenüber einem VL-Vertrag mit einer Laufzeit von grundsätzlich sieben Jahren.
Hohe staatliche Förderung
Dienstag, 19. Juni 2012Ein schlagendes Argument dafür, sich mit der Riester-Rente auseinander zu setzen, ist die staatliche Förderung. Anders als bei klassischen Möglichkeiten, langfristig Kapital aufzubauen und Vorsorge für den Zeitraum des beruflichen Ruhestands zu treffen, hat der Staat mit der Riester-Rente ein Instrument geschaffen, bei dem neben den Beiträgen des Sparers auch staatliche Zulagen auf den jeweiligen Vorsorgevertrag einfließen. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfällt, hängt von mehreren Kriterien ab.
Zunächst ist entscheidend, ob man als Sparer überhaupt in den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommt. Wer rentenversicherungspflichtig ist, also grundsätzlich alle Arbeitnehmer, bekommt ebenso staatliche Zulagen wie Beamte und diesen gleichgestellte Personen wie Soldaten und Richter. Um die maximale Förderung zu erhalten, ist es notwendig, dass in jedem Jahr jeweils mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Bei Empfängern von Amtsbezügen sind es entsprechend vier Prozent der ruhestandsfähigen Bezüge des Vorjahres, die als Voraussetzung für die maximale Zulage des Staates einzuzahlen sind. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erhält man jährlich eine sogenannte Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Empfänger von Kindergeld erhalten überdies auch Kinderzulagen. Für jedes Kind, für das entweder ein Anspruch auf Kindergeld besteht oder für das ein Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gewährt wird, fließen zusätzlich jährlich 185 Euro (bzw. 300 Euro bei Kindern ab Geburtsjahr 2008). Über die Zulagen hinaus winken noch zusätzliche Steuervorteile, sofern man höhere Beträge einzahlt, als für die maximale Zulage gefordert ist.
Wichtig ist darüber hinaus zu wissen, dass man erst zum Ende der Sparphase, also frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres, durch Beginn der zusätzlichen Rentenzahlungen oder bei Fonds des Auszahlplans Leistungen aus dem Vertrag erhält. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt jedoch nicht davon ab, bei welchem Anbieter man abschließt. Auch die Art der Riester-Rente hat keinen Einfluss auf die Höhe der Zulagen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es egal, ob man eine Rentenversicherung abschließt, Fonds über einen Sparplan erwirbt oder einen geförderten Bausparvertrag nutzt. Sofern man mit dem Bau oder Erwerb von Wohneigentum liebäugelt, bietet sich tendenziell eher Bausparen als Vorsorgeform an. Die staatlichen Zulagen werden hierbei zur Tilgung der Immobilienfinanzierung verwendet. Die Rendite ergibt sich auf diese Weise durch die ersparten Darlehenszinsen.