Archiv für September 2012

Immobilien flexibel finanzieren

Freitag, 21. September 2012

Je niedriger das Zinsniveau ist, desto eher bietet es sich an, bei der Tilgung einer Baufinanzierung einen höheren als den vorgeschriebenen Satz zu vereinbaren. Vorgeschrieben bedeutet in diesem Fall, dass alle Banken grundsätzlich für eine private Immobilienfinanzierung eine Mindesttilgung verlangen. Diese beträgt einheitlich pro Jahr ein Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrages. Dadurch, dass sich durch die monatlichen Raten die Restschuld sukzessive reduziert, erhöht sich die Tilgung allerdings auch kontinuierlich. Man spricht in diesem Fall von ersparten Zinsen. Eben diese ersparten Zinsen führen auch dazu, dass ein solches Annuitätendarlehen mit einer anfänglich einprozentigen Tilgung nach rund 40 Jahren vollständig getilgt ist und nicht erst, wie man auf den ersten Blick vermuten müsste, nach einhundert Jahren. Die genaue Laufzeit hängt in diesem Fall vom Zinssatz ab. Baufinanzierungsrechner liefern hierfür zuverlässige Ergebnisse.
Wird bei einem niedrigen Zinsniveau von Beginn an nur die Mindesttilgung erbracht, steigt das Risiko, dass man bei der anstehenden Anschlussfinanzierung, also nach Ablauf der Festzinsvereinbarungsdauer, zu höheren Zinssätzen und damit verschlechterten Konditionen abschließen muss und sich die künftige monatliche Belastung unangenehm erhöht. Zumindest sollte man sich, wenn man in Zeiten äußerst niedriger Zinsen eine Immobilienfinanzierung neu abschließt, die Option offenhalten und vertraglich einräumen lassen, zusätzliche Tilgungen flexibel einbringen zu können. Dies schließt einerseits die Möglichkeit ein, den Tilgungssatz ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und ohne die Berechnung von Zusatzkosten verändern zu können. Andererseits ist die Möglichkeit, bei Bedarf Sondertilgungen leisten zu können, ein Vorteil aufgrund der damit verbundenen höheren Flexibilität für den Kunden. Beides ist heutzutage auch aufgrund des starken Wettbewerbs unter den Kreditinstituten grundsätzlich ohne größere Widerstände in den Verhandlungen über die Konditionen realisierbar. Eine gute Anlaufstelle für Finanzierungen mit guten Konditionen hinsichtlich der Zinssätze und der Vertragsbedingungen stellen unabhängige Finanzdienstleister dar.

Der Anlagezeitraum ist entscheidend

Montag, 17. September 2012

Wenn man vor der Wahl steht, wie man sein Geld anlegen soll, ist die wichtigste Frage, für wie lange man es im Zweifel entbehren kann. Je länger das Geld nicht benötigt wird, desto mehr Optionen stehen einem offen. Wer unbedingt jederzeit an sein Geld kommen möchte, hat nur eine begrenzte Auswahl von Möglichkeiten. Zunächst bieten sich neben dem guten alten Sparbuch Tagesgeldkonten an. Diese gewährleisten eine tägliche Verfügbarkeit. Man kann also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit Beträge abheben oder auch neues Geld einzahlen. Aufgrund des starken Wettbewerbs in diesem Marktsegment werden viele Banken bei ihren Tagesgeldkonten mit Sonderkonditionen. Es gilt jedoch, auf Sternchen oder Fußnoten zu achten, um herauszufinden, inwieweit der Sonderzins nur für bestimmte Beträge oder einen bestimmten Zeitraum gilt und was anschließend mit dem Zinssatz passiert. Gegebenenfalls muss man, wenn man partout immer das aktuell beste Angebot wahrnehmen will, mehrmals im Jahr mit seinem Tagesgeldkonto umziehen. Alternativen für eine Anlage mit annähernd täglicher Verfügbarkeit sind Fonds ohne Ausgabeaufschlag.
Fonds im Allgemeinen bieten eine praktisch tägliche Verfügbarkeit, von bestimmten Ausnahmen abgesehen. Der Liquiditätsgrad ist also sehr hoch. Allerdings bestehen auch Risiken, die man nicht unterschätzen sollte. Wie hoch diese ausfallen, hängt einerseits von den Wertpapieren ab, in die der jeweilige Investmentfonds investiert, andererseits vom Anlagezeitraum. Je länger dieser ist, desto eher bietet sich dem Anleger die Chance, etwaige Kursrückgänge aussitzen zu können. Wer demgegenüber von vorn herein auf einen sehr langen Zeitraum hin sparen möchte, sollte sich eingehend insbesondere mit der Riester-Rente auseinandersetzen. Diese hat im Wesentlichen zwei Vorteile, nämlich die staatliche Förderung und eine Garantie dafür, dass zum Ende der Sparphase mindestens die eingezahlten Beträge sowie die eingegangenen Zulagen als Vermögen für eine zusätzliche Rente, einen Erwerb einer privaten Wohnimmobilie oder die Ablösung einer hierfür aufgenommenen Baufinanzierung zur Verfügung stehen.

Fonds mit garantierter Rendite

Freitag, 7. September 2012

Fonds beinhalten grundsätzlich Risiken. Dies ist wenig überraschend, da jede Form der Geldanlage nicht gänzlich frei von Risiko ist, theoretisch zumindest. Im Zweifel kommt es auch bei absolut sicheren Geldanlagemöglichkeiten auf den Betrachtungszeitraum bzw. die Laufzeit an. Bezogen auf Investmentfonds kann man das Risiko deutlich reduzieren, indem man beispielsweise Garantiefonds erwirbt. Diese garantieren, wie es die Bezeichnung bereits zum Ausdruck bringt, einen bestimmten Betrag, der in jedem Fall bei Fälligkeit zur Auszahlung gelangt. Eben weil es eine Fälligkeit gibt, unterscheiden sich Garantiefonds von anderen Fonds dadurch, dass sie grundsätzlich eine begrenzte Laufzeit haben, an deren Ende sie liquidiert werden. Zudem ist zu beachten, dass die Ausgabeaufschläge in aller Regel nicht von der Garantie eingeschlossen sind. Diese stellen insoweit bei einer schlechten Performance einen möglichen Verlust dar.
Eine andere Form der Garantie besteht im Zusammenhang mit der Riester-Rente, und somit auch mit Riester-Fonds: Durch einen Riester-Vertrag in Form eines Fondssparplans steht zum Ende der Sparphase ein Guthaben zur Verfügung, welches mindestens die eingezahlten Beiträge umfasst. Darüber hinaus sind sogar sämtliche eingegangenen Zulagen garantiert. Insoweit beinhalten Riester-Fonds, wenn man sie nicht vorzeitig auflöst, automatisch eine garantierte Rendite. Diese ist zwar nicht üppig, stellt aber für den Worst Case zumindest ein nicht zu unterschätzendes Ruhekissen dar. Die Verwendung des angesammelten Altersvorsorgevermögens zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums (oder zur Ablösung einer hierfür aufgenommenen Baufinanzierung) ist wie bei allen Riester-Verträgen ebenfalls möglich, ohne hierdurch die staatliche Förderung (Zulagen und ggf. zusätzliche Steuervorteile) einzubüßen.

Eine Folge des Zinstiefs

Donnerstag, 6. September 2012

Was den Häuslebauer freut, sorgt beim Geldanleger für Verdruss: Die extrem niedrigen Zinsen, die eine Baufinanzierung bereits seit Längerem im Vergleich zu langjährigen Durchschnittswerten drastisch verbilligt haben, sorgen für Magerkost in Sachen Rendite. Dieses Dilemma stellt auch Versicherungsunternehmen vor ungeahnte Herausforderungen, mit „sicheren“ Geldanlagen den Garantiezins und zusätzliche Überschüsse zu erwirtschaften. Als Konsequenz rücken zunehmend fondsgebundene kapitalbildende Versicherungen, auch Fondspolicen genannt, in den Fokus. Fondspolicen sind eine in Deutschland relativ junge Variante von kapitalbildenden Versicherungen, die zum langfristigen Vermögensaufbau bzw. zur Altersvorsorge angeboten werden. Anders als bei einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung, bei der die Kapitalanlage durch die Versicherungsgesellschaft selbst in deren Deckungsstock erfolgt, werden bei Fondspolicen die Sparbeiträge des Versicherungsnehmers in Investmentfonds angelegt. Die Auswahl des oder der Fonds obliegt grundsätzlich dem Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung seines individuellen Risikoprofils. Zumeist bieten Versicherungsgesellschaften mehrere Fonds unterschiedlicher Risikoklassen von diversen Kapitalanlagegesellschaften zur Auswahl an. Insbesondere Aktienfonds bieten die Möglichkeit, langfristig eine höhere Rendite zu erzielen im Vergleich zur tendenziell konservativen Direktanlage seitens der Versicherungsgesellschaften. Allerdings ist durch eine Fondsanlage das Risiko eines teilweisen Verlustes nicht auszuschließen, da grundsätzlich die eingezahlten Beiträge für den Zeitpunkt der Fälligkeit des Versicherungsvertrages nicht garantiert sind. Allerdings bieten die meisten Versicherungsunternehmen in ihren Vertragsbedingungen einen Wechsel der Fonds an, bezogen auf das bisher angesammelte Kapital und/oder die Anlage künftiger Sparbeiträge. Auch ein automatisches Ablaufmanagement, bei denen das Fondsguthaben sukzessive von risikoreichen Aktienfonds in konservative Rentenfonds umgeschichtet wird, ist keine Seltenheit mehr.
Grundsätzlich sollte eine Fondspolice durch ihre Ausstattung einen wesentlichen Mehrwert gegenüber einem reinen Fondssparplan beinhalten, um die – meist deutlich höheren – Kosten zu rechtfertigen. Hierunter fallen Garantien, Mindestrenditen, Ablaufmanagement oder der Zugang zu qualitativ hochwertigen Fonds, die ansonsten, beispielsweise aufgrund hoher Mindestanlagebeträge, nicht erhältlich sind. Vor dem Abschluss sollte man sich, wie bei allen Versicherungen, eingehend informieren und von unabhängiger Seite mit Argumenten pro und contra versorgen lassen.

Ratenkredit statt Dispo

Dienstag, 4. September 2012

Viele Girokonten werden im Soll geführt, obwohl es eigentlich gar nicht Not tut. Sofern eine Finanzierung über das Girokonto stattgefunden hat, beispielsweise neue Möbel oder ein neuer Gebrauchtwagen und die vorhandenen Rücklagen nicht vollständig zur Begleichung des Kaufpreises ausgereicht haben, gibt es zwar einen Grund für das entstandene Minus auf dem Konto, wenn auch keinen besonders guten. Alles, was über Bagatellbeträge hinausgeht, sollte man nämlich schon aus Kostengründen nicht durch die Inanspruchnahme des Dispositionskredits finanzieren. Der Dispo ist nämlich eine überaus teure, wenngleich aus Gründen der Bequemlichkeit auch weit verbreitete Form der Finanzierung. Falls der Sollsaldo durch die laufenden Einkünfte wie das Gehalt zeitnah und planmäßig zurückgeführt wird, hält sich der finanzielle Schaden in Grenzen und man ist um die Beantragung eines formalen Konsumentenkredits herumgekommen. Allerdings hat ein Ratenkredit neben dem Zinsvorteil gegenüber einem Dispositionskredit auch die Gewähr inklusive, dass planmäßige Tilgungen durchgeführt werden. Auf dem Girokonto muss der Kunde selbstständig hierfür Sorge tragen. In der Praxis lassen sich hierbei jedoch zahlreiche Fälle ausfindig machen, wo eben jene finanzielle Disziplin zur selbstständigen Rückführung der meist dauerhaften Inanspruchnahme nicht gegeben ist. Ein Ratenkredit stellt insoweit sicher, dass eine sukzessive Entschuldung stattfindet, gewissermaßen genauso schleichend, wie zuvor der Sollsaldo auf dem Girokonto angewachsen war.
Während die Zinsen für den Kredit auf dem Girokonto vierteljährlich belastet werden, wird bei einem Ratenkredit monatlich eine Kreditrate fällig, die neben den Zinsen auch einen fortlaufend ansteigenden Tilgungsanteil enthält. Da die Zinsen für Ratenkredite in der Praxis meist deutlich niedriger ausfallen als für die Nutzung des Dispos, sollte man nicht zögern, eine Umschuldung in die Wege zu leiten, wenn ein Anwachsen der Kreditinanspruchnahme auf dem Kontoauszug nicht wegzudiskutieren ist. Durch die Zinsersparnis finanziert sich ein Teil der Tilgung, die dafür sorgt, dass man wieder insgesamt ins Plus kommt, von selbst. Abstand sollte man in der Regel nehmen von Versicherungen, die Kreditinstitute mitunter zur Absicherung in Zusammenhang mit einem Ratenkredit verkaufen bzw. vorschlagen. In jedem Fall sollte man sich vor dem Abschluss vergewissern, dass die jeweilige Police im Vergleich günstig und preiswert ist.