Archiv für November 2012

Anschlussfinanzierung: Vergleichen lohnt sich

Donnerstag, 29. November 2012

Ohne weitere Prüfung das Angebot seiner Hausbank für die Anschlussfinanzierung seines Eigenheims anzunehmen, also keine zweite Meinung in Form eines Konkurrenzangebots einzuholen, kann teuer sein. Das Angebot der Hausbank zur Fortsetzung der Immobilienfinanzierung enthält nämlich in der Praxis vorwiegend die jeweils gültigen Standardkonditionen des jeweiligen Kreditinstituts, welche dem Kunden ohne eine genaue Prüfung der individuellen Verhältnisse, also der Umstände des Einzelfalls in Bezug auf Objekt und Kreditnehmer, offeriert werden.
Unberücksichtigt bleiben somit zweierlei Aspekte, die für den Kunden insoweit bedeutsam wären, als sie für ihn bei Konditionsverhandlungen von Vorteil wären. Zum einen wurden aufgrund der bereits erfolgten Tilgungen ausgehend von der ursprünglich bewilligten Darlehenshöhe die Risiken für die finanzierende Bank reduziert. Diese mögen insoweit bei Erstvalutierung in Form bestanden haben, als eventuelle Blankokreditanteile im Falle einer zwangsweisen Verwertung des Objekts uneinbringlich bzw. zumindest notleidend geworden wären, nunmehr aber im gesicherten Bereich durch die Werthaltigkeit der Immobilie anzusiedeln sind. Häufig liegt eine solche Konstellation bei einer Vollfinanzierung einer Immobilie vor, auch bekannt als Baufinanzierung ohne Eigenkapital.
Des Weiteren hat der Kunde, sofern es natürlich während der abgelaufenen Festzinsvereinbarungsperiode zu keinen durch ihn zu vertretenden Leistungsstörungen gekommen ist, seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie seine persönliche Kreditwürdigkeit, auch als Bonität bezeichnet, ja nachhaltig unter Bewies gestellt, so dass auch dies für ein im Zweifel besseres Angebot hinsichtlich der Zinssätze spricht. Die angeführte zweite Meinung für die Verlängerung seiner Baufinanzierung kann man effizient und kostenlos bei einem qualifizierten unabhängigen Finanzdienstleister einholen.

Vermeidung von Zinserhöhungen

Dienstag, 27. November 2012

Hierzulande ist es traditionell üblich, sich bei einer hohen Kreditaufnahme, die sich über einen langen Zeitraum erstreckt, die Zinsen festschreiben zu lassen. Klassisches Beispiel hierfür ist eine private Immobilienfinanzierung. Wesentlicher Grund ist herbei, dass der Kreditnehmer auf diese Weise dafür Sorge trägt, dass Zinserhöhungen vermieden werden. Bei gleichbleibender Tilgungsrate führten Zinserhöhungen ansonsten unweigerlich zu einer Erhöhung der Darlehensraten, was gegebenenfalls zu einer deutlichen Schieflage der Haushaltskasse führen könnte. Alternativ besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bei einer Zinserhöhung für ein laufendes Darlehen die Tilgung entsprechend herabzusetzen, so dass dich höhere Zinsen und niedrigere Tilgung kompensieren. Dies ist allerdings insoweit nachteilig, dass durch die geringeren Tilgungsbeträge ein langsamerer Schuldenabbau stattfindet, wodurch im Ergebnis die gesamte Finanzierungsbelastung letztlich erhöht wird. Zudem weist die klassische Baufinanzierung in der Praxis einen Mindesttilgungsbetrag von einem Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme auf, so dass eine weitere Absenkung in der Praxis scheitert.
Neben einem klassischen Festzinsdarlehen, das zur langfristigen Finanzierung, insbesondere für Immobilien, von allen Banken und Sparkassen angeboten wird, ist auch Bausparen eine interessante Möglichkeit, um sich vor Zinserhöhungen zu schützen. Bereits im Vorfeld sichert man sich den Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Dieses ist mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet, wobei die entsprechenden Konditionen hinsichtlich Zinssatz und Tilgung bereits noch zum Teil lange vor der Auszahlung bekannt sind. Bausparverträge werden aus diesem Grunde bisweilen als Versicherungen gegen Hochzinsphasen bezeichnet. Dass ein Bauspardarlehen im Vergleich zu einem gewöhnlichen Bankdarlehen mit einem besonders niedrigen Zinssatz ausgestattet ist, macht diesen Finanzierungsbaustein noch attraktiver.

Absicherung der Arbeitskraft

Dienstag, 13. November 2012

Eine Krankenversicherung kommt für Krankheitskosten auf. Allerdings nicht in unbegrenztem Umfang, egal, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Letztlich droht bei schweren Krankheiten nicht nur der Verlust des Arbeitsplatzes, falls man als Arbeitnehmer berufstätig ist. Die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit oder gar deren Verlust ist, soweit sie auf Dauer besteht und nicht nur vorübergehend gegeben ist, nicht mehr durch Leistungen gedeckt, die durch die Krankenversicherung, egal, ob gesetzlich oder privat, erbracht würden.
Insbesondere für schwere Krankheiten, beispielsweise Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt, die geeignet sind, die Arbeitsfähigkeit grundlegend zu beeinträchtigen, gibt es eine gesonderte Versicherung, die Dread Disease Police. Der Leistungsfall tritt hierbei im Falle der Diagnose einer von diversen, vertraglich genau bestimmten schweren Krankheiten ein. Die Versicherung leistet in diesem Fall keine monatliche Rente, deren weiterer Bezug – so die Problematik bei alternativen Gattungen von Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung) – von dem fortdauernden Gesundheitszustand der versicherten Person abhängig wäre, sondern eine steuerfreie Einmalzahlung. Auch eine vollkommene Genesung zu einem späteren Zeitpunkt führt nicht etwa zu einer Rückzahlungsverpflichtung. Die Versicherungsleistung kann nach eigenem Ermessen und damit flexibel für notwendige krankheitsbedingte Einmalaufwendungen, für eine laufende Erhöhung des monatlichen Einkommens, zum Beispiel durch Einrichtung eines Auszahlplans aus einem Fonds, oder für Sondertilgungen bei einer bestehenden Baufinanzierung verwendet werden, um hierdurch durch eine Entschuldung für eine Entspannung der finanziellen Lage zu sorgen.

Vielseitiges Instrument zur Vermögensbildung

Montag, 5. November 2012

Die Riester-Rente gibt es in mehreren Ausprägungen bzw. Varianten. Welche Form im Einzelfall für die individuelle private Altersvorsorge besonders geeignet ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Die grundsätzlich am wenigsten erklärungsbedürftige Variante ist ein konventioneller Sparplan, der bei einigen Banken und Sparkassen abgeschlossen werden kann. In der Regel werden für die Führung des entsprechenden Vorsorgekontos keine Kosten erhoben. Auf der anderen Seite ist jedoch davon auszugehen, dass die Erträge bei dieser sehr konservativen Form der Geldanlage als auch auf längere Sicht als eher überschaubar einzuschätzen sind. Versicherungen, die nach den Bestimmungen der einschlägigen gesetzlichen Normen zertifiziert sind, sind die ursprünglich einzig zulässige Form der Riester-Rente, haben allerdings mittlerweile Konkurrenz bekommen. Klassisch anlegende Rentenversicherungen können mit dem Vorteil einer Garantieverzinsung punkten, sind aber hinsichtlich ihrer Transparenz weiterhin als verbesserungsfähig anzusehen und hinsichtlich der Renditeerwartung vornehmlich abhängig von der Höhe des allgemeinen Zinsniveaus.
Riester-Fonds stellen eine chancenreichere Form der Geldanlage dar. Damit sich die entsprechenden Chancen auch in einer höheren Rendite niederschlagen, sollte der Zeitraum bis zur Rentenphase jedoch nicht zu kurz bemessen sein, da ansonsten bei zwischenzeitlichen Kursrückgängen die Gefahr besteht, dass lediglich die gesetzliche Garantie in Höhe der Beiträge und eingegangener Zulagen greift. Wohn-Riester schließlich ist der jüngste Spross der Riester-Familie. Die Eigenheimrente, so die offizielle Bezeichnung, wurde konzipiert, um Immobilienbesitzern die Möglichkeit zu bieten, eine schnellere Entschuldung ihrer privaten Baufinanzierung vornehmen zu können. Die staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge fließen hierbei als Sondertilgungen auf ein separates Wohn-Riester-Darlehen ein. Die Rendite der Beiträge bemisst sich somit im Ergebnis durch die Konditionen der Darlehen, welche auf diese Weise jährliche Sondertilgungen erfahren. Im derzeitigen Zinstief, welches sogar eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital für viele Haushalte darstellbar gestaltet, ist diese entsprechend überschaubar. Andererseits ist fraglich, ob dieses Szenario über den sehr langen Zeitraum, den man bis zur schuldenfreien Immobilie in der Regel vor sich hat, Bestand hat. In jedem Fall genießt man die Vorzüge von Zinsersparnis durch die staatliche Förderung sowie Planungssicherheit.