Am besten informiert man sich bei einem unabhängigen Finanzdienstleister, der sich als Dienstleister in Bezug auf alle Bereiche rund um die privaten Finanzen versteht. Auf diese Weise wird Wohn-Riester als möglicherweise sinnvoller Bestandteil einer Baufinanzierung aus einer Hand ebenso geprüft wie beispielsweise die Versicherungen rund ums Haus. Bei der Frage, wer für Wohn-Riester Zulagen bekommt, gibt es grundsätzlich keine Besonderheiten. Es gelten in Bezug auf die Förderung die allgemeinen Rahmenbedingungen und Vorschriften, die der Gesetzgeber für die Riester-Rente ersonnen hat. Somit kann mit der Riester-Förderung bei Wohn-Riester rechnen, wer Arbeitnehmer oder Beamter ist. Bei Selbstständigen hängt diese davon ab, ob Rentenversicherungspflicht besteht.
Einkommensgrenzen gelten auch für Wohn-Riester nicht, d.h., auch sehr gut verdiendende Arbeitnehmer bekommen als Extra-Bonus noch die staatlichen Zulagen in Zusammenhang mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Auch Kinder verdienen bei Wohn-Riester mit: Kinderzulagen werden, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich zu den sogenannten Grundzulagen von staatlicher Seite gewährt. Der Unterschied von Wohn-Riester zu den anderen Formen der Riester-Rente liegt im Kern lediglich darin, dass kein Vermögen aufgebaut wird, sondern Schulden schneller abgebaut werden. Die staatlichen Altersvorsorgezulagen im Rahmen der Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums fließen hierbei nämlich direkt als Sondertilgungsleistungen in die Immobilienfinanzierung ein, wodurch sie zu einem schnelleren Abbau der für das Eigenheim aufgenommenen Darlehen führen. Ein Eigenmitteleinsatz ist nicht Bedingung für die Gewährung der staatlichen Förderung. Bei entsprechendem Bedarf des Kunden lässt sich Wohn-Riester also auch für eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital nutzen.