Archiv für Februar 2013

Förderprogramme für die eigene Immobilie

Montag, 25. Februar 2013

Der Klassiker schlechthin unter den Förderprogrammen, der sich im Grunde bis in die Zeiten des Marshall-Plans historisch zurückverfolgen lässt, ist die staatliche Wohneigentumsförderung. Diese hat in der Vergangenheit mehrere Änderungen erfahren. Beispielsweise die Eigenheimzulage war dereinst ein Förderinstrument, welches besonders durchschlagenden Erfolg bei der Zielsetzung hatte, auch Familien mit einem nicht herausragend hohen Einkommen den Weg zu einem Eigenheim oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung zu ebnen, dadurch, dass Teile der Immobilienfinanzierung durch diese Zulage abgedeckt wurden. Auch heutzutage bestehen mehrere Möglichkeiten, die man nutzen kann und sollte, wenn es darum geht, Wohneigentum zu erwerben oder als Bauherr sich selbst seine Wunschimmobilie erstellen zu lassen.

Die aus dem ERP-Programm hervorgegangenen und auch heute noch aus sozialpolitischen Motiven heraus tätigen Förderbanken bzw. Förderinstitutionen greifen angehenden Hausbesitzern neben der Bereitstellung bestimmter Zuschüsse, insbesondere rund um das Thema Energiesparen, mit besonders günstigen Förderdarlehen unter die Arme, die den Effekt haben, dass sich die Baufinanzierung deutlich günstiger gestalten lässt. Als zusätzlicher Bonus bei der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums gibt es darüber hinaus ein spezielles Förderinstrument, das in breiten Bevölkerungsschichten noch keinen ausnehmend hohen Bekanntheitsgrad erlangt hat, nämlich die Eigenheimrente. Eher hat man als gut informierter Verbraucher schon von Wohn-Riester gehört, was die umgangssprachliche Bezeichnung hierfür ist. Hierbei findet eine direkte Förderung der Immobilienfinanzierung durch staatliche Zulagen statt, was zu einer beträchtlichen Senkung der Finanzierungskosten führt. Zu den Fördermöglichkeiten insgesamt sollte man sich vorzugsweise bei einem unabhängigen Finanzdienstleister umfassend beraten lassen.

Finanzierungen mit Hilfe eines unabhängigen Finanzdienstleisters

Freitag, 15. Februar 2013

Bankangestellte sind auch heutzutage mitunter bisweilen ein wenig unflexibel, wenn es darum geht, für einen Kunden eine Immobilienfinanzierung in die Wege zu leiten, bei der nicht alle Aspekte standardisiert sind bzw. im Rahmen des Üblichen liegen. In der Praxis kann es durchaus einen Grund für eine Ablehnung sein, wenn ein Ehepartner sich im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses noch in der Probezeit befindet. Dies wäre zumindest dann zu hinterfragen, wenn das Gehalt des Ehegatten ohnehin für die monatliche Belastung unter Berücksichtigung der übrigen regelmäßigen Ausgaben des Haushalts ausreichend wäre. Diese und andere Beispiele fußen oft auf mitunter wenig flexibel ausgerichteten Beleihungsrichtlinien insbesondere großer Kreditinstitute. Standardisierte Vorgaben können insoweit bei allen Vorteilen im Einzelfall auch nachteilig sein, wenn die Besonderheiten bei einem individuellen Antrag nicht angemessene Berücksichtigung erfahren können. Die Crux ist eben in der Praxis, dass die Finanzierung einer Immobilie ein weitaus komplexeres Unterfangen ist als beispielsweise ein Autokauf. Bei letzterem stellt sich häufig neben der seitens des Kunden gewünschten Laufzeit oder tragbaren Belastung durch den Kredit nur die Frage, ob der Kfz-Brief als Sicherheit für die Bank hereingenommen werden soll, während die übrigen Modalitäten wie insbesondere der Zinssatz gewissermaßen schon vorgegeben ist.

Grundsätzlich ist darüber hinaus die Vollfinanzierung einer Immobilie, auch Baufinanzierung ohne Eigenkapital genannt, eine Variante, mit der sich Kreditinstitute, soweit sie sich hierauf nicht spezialisiert haben, schwerer tun. Ein Interessent kann sich hierbei mit der Ablehnung seines geplanten Vorhabens konfrontiert sehen. Unabhängige Finanzdienstleister, die mit zahlreichen Banken zusammenarbeiten und deren Beleihungsrichtlinien und Usancen hinsichtlich der Kreditvergabe kennen, kann in diesen Fällen eine Anlaufstelle sein, bei der grundsätzlich eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit zur Umsetzung des geplanten Vorhabens gegeben ist.

Vorsorge mit der eigenen Immobilie

Dienstag, 5. Februar 2013

Immobilien als Instrument zum langfristigen Vermögensaufbau bis hin zur privaten Altersvorsorge werden in verschiedenen Studien und Umfragen sehr häufig als sehr sicher und dementsprechend besonders geeignet angesehen. Im Vergleich zu anderen Vermögensformen wird neben anderen Argumenten, die teilweise durch die Erfahrungen aus der jüngsten Finanzkrise induziert sind, insbesondere auf die langfristige Wertstabilität von Wohnimmobilien sowie, vor dem Hintergrund einer latenten Inflationsangst, auch auf den Aspekt einer im Vergleich zu Geldwerten geringeren Gefahr einer Wertminderung durch nachhaltige überdurchschnittliche Steigerungen der allgemeinen Preissteigerungsrate, Inflation, abgestellt. Der lastenfreie Besitz eines Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung, bei der die ehemals bestehende Immobilienfinanzierung bereits eine vollständige Tilgung erfahren hat,  gewährleistet als weiteres Argument, das für Immobilien als Bestandteil der privaten Altersvorsorge spricht, angesichts der ersparten Miete in der Zeit des beruflichen Ruhestands eine nicht zu unterschätzende Entlastung der privaten Finanzen bzw. des monatlich zur stehenden Einkommens.

Die Risiken, die mit der Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie einher gehen, lassen jedoch nicht jedermann von diesem Vorsorgeinstrument überzeugt sein. So ist ein Eigenheim, auch wenn es staatlicherseits durch eine attraktive Förderung unterstützt wird, beispielsweise durch Wohn-Riester, dennoch als ein immenser finanzieller Kraftakt anzusehen. Insbesondere, wenn man ohnehin mehr Wert auf Flexibilität legt, was sowohl die privaten Finanzen angeht als auch sein Domizil, bietet es sich insoweit an, andere Optionen zur Aufstockung seiner langfristigen Vermögensbasis in Betracht zu ziehen, beispielsweise gute Fonds oder empfehlenswerte kapitalbildende Versicherungen.

Förderung spart Finanzierungskosten

Sonntag, 3. Februar 2013

Eine oft lohnenswerte Möglichkeit ist es in vielen Fällen, die private Baufinanzierung durch die Inanspruchnahme staatlicher Fördermöglichkeiten günstiger zu gestalten. In Betracht kommen beispielsweise besonders preiswerte Förderdarlehen der öffentlichen Hand, für die unter Umständen sogar Sonderkonditionen erhältlich sind, sofern man über Spezialisten abschließt, die Rabatte erhalten und diese an die Kunden weitergeben. Auch Zuschüsse in Zusammenhang mit Investitionen rund um das Thema Energiesparen können die Belastung aus der Baufinanzierung senken und somit zu einer Ersparnis führen.

Auch die Riester-Rente ist ein Instrument, welches in Zusammenhang mit dem Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums oftmals Vorteile entfaltet. Diese können in Zuschüssen, Steuervergünstigungen oder einer Verkürzung der Darlehenslaufzeit und damit in einer Ersparnis von Zinsen liegen. Die Riester-Rente hat insgesamt als sichere und lukrative Möglichkeit, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen, eine breite Akzeptanz erfahren. Die Förderung besteht zum einen aus staatlichen Zuschüssen in Form einer Altersvorsorgezulage, die allen Rentenversicherungspflichtigen und Amtsträgern sowie deren Ehegatten, falls diese nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis zählen, zustehen, sowie aus  steuerlichen Vergünstigungen durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Aufgrund der zusätzlichen Kinderzulagen, die für eine noch höhere staatliche Förderung sorgen, ist ein Riester-Vertrag insbesondere für Familien eine reizvolle Möglichkeit, Lücken bei der Altersvorsorge zu schließen.

In Zusammenhang mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie kann Riester grundsätzlich auf zwei Arten und Weisen vorteilhaft genutzt werden. Das angesparte Altersvorsorgevermögen darf, ohne die erhaltene Förderung zu gefährden, zum Immobilienerwerb verwendet werden, soweit es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Alternativ kann der Riester-Effekt bereits während der Laufzeit der Immobilienfinanzierung wirken. Hierzu schließt man ein sogenanntes Wohn-Riester-Darlehen ab. Die staatlichen Zulagen fließen als Sondertilgungsleistungen ein, verkürzen die Darlehenslaufzeit und sorgen somit für eine schnellere Entschuldung aufgrund der gesparten Zinsen. Insbesondere, wenn ansonsten kein Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht wurde, es sich also um eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital handelt, entfalten die staatlichen Zulagen eine deutliche Entlastung über den gesamten Zeitraum.