Ein Dispositionskredit kann täglich nach eigenem Ermessen durch den oder die Kontoinhaber bzw. gegebenenfalls durch den oder die Kontobevollmächtigten durch Verfügungen zu Lasten des Kontos in Anspruch genommen werden und ebenso auch täglich zurückgezahlt bzw. nach eigenem Ermessen teilweise oder vollständig zurückgeführt werden.
Wird der Kredit nicht in Anspruch genommen, das Konto also ausschließlich auf Guthabenbasis geführt, fallen insoweit grundsätzlich auch keine Kosten an, da sich eine Kreditbereitstellungsprovision im Geschäft der Kreditinstitute mit Privatkunden nicht durchgesetzt hat. Lediglich für die Kreditinanspruchnahme fallen Sollzinsen an. Diese werden rückwirkend quartalsweise im Rahmen des Rechnungsabschlusses, zusammen mit der Kontoführungsgebühr sowie gegebenenfalls Entgelten für Buchungsposten, belastet.
Die Höhe des Zinssatzes für Dispositionskredite liegt durchweg über denen, die von Banken und Sparkassen für Ratenkredite verlangt werden. Bei einer permanenten Inanspruchnahme des Dispositionskredites nimmt der Kontoinhaber im Ergebnis eine Finanzierung zu einem effektiven Jahreszins von in aller Regel mehr als 10% in Anspruch. Durch eine Umschuldung in einen Ratenkredit lassen sich in diesem Fall die Kreditkosten merklich reduzieren. Durch den Ratenkredit fallen in der Regel monatliche Leistungsraten an, die sich aus Zinsen und Tilgung zusammensetzen. Gegenüber der Situation vor der Umschuldung ergibt sich oftmals der Vorteil, dass die Zinsersparnis im Vergleich zur teureren Inanspruchnahme des Dispos einen nicht unwesentlichen Anteil der regelmäßigen Tilgungsleistungen finanziert. Ein ausführlicher Konditionsvergleich vor Durchführung der Umschuldung hilft, diesen Vorteil zu optimieren, da sich einige Kreditinstitute auf günstige Ratenkredite spezialisiert haben. Eine gute Anlaufstelle hierfür sind unabhängige Finanzdienstleister.