Im Rahmen einer anstehenden Baufinanzierung sollte man grundsätzlich zweierlei prüfen: Die Darlehenskonditionen sowie die Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung. Beide Faktoren stellen eine wirkungsvolle Stellschraube an der monatlichen Belastung durch die Finanzierung dar. Wenn man – häufig dadurch, dass man sich an unabhängige Finanzdienstleister wendet, die mit zahlreichen Banken im Bereich der Immobilienfinanzierung zusammenarbeiten – günstiges Baugeld “einkauft“ und staatliche Fördermittel zielgerichtet nutzt, ist der Unterschied hinsichtlich der monatlichen Belastung und bezogen auf die gesamten Finanzierungskosten während der Darlehenslaufzeit oftmals beträchtlich. Mitunter ermöglicht es sogar erst das Zusammenspiel beider Faktoren, dass die Hausfinanzierung überhaupt tragbar ist und in die Wege geleitet werden kann. Beispielsweise eine knapp kalkulierte Baufinanzierung ohne Eigenkapital, die auch als Vollfinanzierung bezeichnet wird, kann mit Hilfe zinsgünstiger Förderdarlehen und zusätzlicher öffentlicher Förderung gelingen. Hierzu zählt Wohn-Riester: Durch diesen jüngsten Spross der Riester-Familie wurde die staatliche Förderung selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet und weiter verbessert. Günstiger im Vergleich zu einer Immobilienfinanzierung ohne staatliche Förderung wird eine Nutzung von Wohn-Riester dadurch, dass die staatlichen Altersvorsorgezulagen direkt als Sondertilgungen zugunsten des speziellen Darlehens fließen. Diese Sondertilgungen reduzieren die Restschuld und bewirken eine Ersparnis von Sollzinsen unter Nutzung des Zinseszinseffekts. Bei den anderen Varianten der Riester-Rente findet nur eine indirekte Wohneigentumsförderung statt: Bei Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Banksparplänen, die nach den Bestimmungen der staatlich geförderten Altersvorsorge zertifiziert sind, kann das angesparte Kapital als Einmalentnahme für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Auch die Ablösung einer Immobilienfinanzierung, die mit Eintritt in den beruflichen Ruhestand bzw. mit Abschluss der Sparphase des Riester-Vertrags noch besteht, ist ebenfalls möglich, ohne dass dies die erhaltene Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und möglichen zusätzlichen steuerlichen Vorteilen gefährden würde. Welche Form der Riester-Rente für die persönlichen Zielsetzungen geeignet ist, hängt davon ab, ob eine möglichst schnelle Entschuldung der eigenen Immobilie oberste Priorität hat oder ein zielgerichteter Vermögensaufbau als zusätzliche Altersvorsorge mit der Option, die eigenen vier Wände hierdurch bei Bedarf auch lastenfrei gestalten zu können.
Schlagworte: Baufinanzierung, Baufinanzierung ohne Eigenkapital, Immobilienfinanzierung