Wer eine Immobilie erwerben möchte, wird in den seltensten Fällen auf Fremdkapital verzichten können. Auch wenn ein gewisser Teil an Eigenkapital vorhanden ist, benötigt man zusätzlich finanzielle Mittel von einem Kreditgeber. Also wird man sich für den Kauf einer Immobilie um eine Immobilienfinanzierung bemühen müssen. Ob man eine Immobilie errichtet, kauft oder sanieren möchte, ist bei der Vergabe einer Immobilienfinanzierung nicht ausschlaggebend.
Wer sich einen Immobilienkauf finanzieren lässt und diese Immobilie dann selber bewohnt, der hat eine private Immobilienfinanzierung erhalten. Die Finanzierung kann dabei für den Kauf einer Eigentumswohnung oder auch eines Einfamilienhauses verwendet worden sein, um den Charakter einer privaten Immobilienfinanzierung zu erhalten, ist nur wichtig, dass diese Immobilie von privaten Personen für eigene Wohnzwecke erworben wurde. Dieses wird dann auch Eigennutzerfinanzierung genannt. Der Finanzierende ist der Nutzer der Immobilie. Im Gegensatz dazu steht die Kapitalanlegerfinanzierung. Diese Finanzierung wird an Personen oder Unternehmen vergeben. Dabei kann es sich einerseits um ein Betriebsgebäude handeln, dass zum Anlagevermögen eines Unternehmens gehört oder aber auch um eine Immobilie, die nicht selber bewohnt, sondern vermietet wird.
Hat man von einem Kreditgeber finanzielle Mittel erhalten, so müssen diese über einen festgelegten Zeitraum in Form von Zinsen und Tilgung zurückgezahlt werden. Die dabei am häufigsten verwendete Darlehensform ist das Annuitätendarlehen. Es kann auch eine Tilgungsaussetzung vereinbart werden. Hierbei werden nur die anfallenden Zinsen bezahlt. Die Tilgung fließt dann in eine vereinbartes Tilgungssurrogat. Am Ende der Laufzeit wird dieses dann zur völligen oder teilweisen Rückführung des Darlehens verwendet. Noch genannt werden muss hier die Rückzahlung mit dem Bauspardarlehen. Wird es bei Erreichen der Zuteilung in Anspruch genommen, hat es den Charakter eines Annuitätendarlehens. Müssen aber zwecks Finanzierung die Bausparverträge neu abgeschlossen werden, geschieht dieses durch eine Vorfinanzierung der Bausparsumme bis zur Zuteilung. Die Tilgungsanteile fließen über den Zeitraum der Finanzierung in die Bausparverträge, der Zinsanteil wird dabei auf die gesamte vorfinanzierte Bausparsumme berechnet.
Aus der Sicht der Kreditgeber gilt die private Baufinanzierung als eines der Kreditgeschäfte mit dem geringsten Forderungsausfallrisiko, denn die Darlehen sind über eine Grundschuld oder Hypothek abgesichert. Es kann jedoch vorkommen, dass bei der Verwertung der Sicherheiten die noch bestehende Restschuld nicht vollständig durch den Erlös beglichen werden kann, da der Verkauf oder die Zwangsversteigerung nicht den gewünschten Verkaufspreis eingebracht hat. Ist der Immobilienpreis bei Auslaufen der Zinsbindung gesunken, findet sich hier ein weiteres Risiko. Das Absinken des Marktwertes wirkt sich ungünstig auf die Vermögenssituation des Darlehensnehmer aus, da damit auch der Beleihungswert fällt und die Absicherung des Darlehens nicht mehr voll gewährleistet ist. Ist die Restschuld also höher als der aktuell festgelegte Beleihungswert, so kann der Darlehensgeber zusätzliche Sicherheiten fordern oder die Darlehensvergabe durch einen höheren Risikoaufschlag festlegen. Sollten der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer dabei keine vertragliche Übereinstimmung erzielen können, darf von Seiten des Darlehensgebers der Kredit fristgerecht gekündigt werden. Gleichzeitig erhält der Darlehensnehmer das Recht, mit anderen Darlehensgebern über eine Übernahme der bestehenden Darlehen zu verhandeln. Sollten die Bemühungen des Darlehensnehmers um einen neuen Darlehensgeber allerdings erfolglos bleiben, hat der ursprüngliche Darlehensgeber das Recht, den Verwertungsprozess der Immobilie einzuleiten.
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