Archiv für die Kategorie „Geldanlage“

Fondsgebundene und klassische Versicherungen

Donnerstag, 8. August 2013

Eine fondsgebundene Lebensversicherung, auch Fondspolice genannt, ist eine in Deutschland relativ moderne Variante der Lebensversicherung. Wie bei klassischen kapitalbildenden Versicherungen werden die Beiträge einerseits zur Abdeckung des Todesfallrisikos, andererseits zur Kapitalbildung eingesetzt. Diese Form der Kombination ist allerdings nur selten zu empfehlen: Hinsichtlich des Todesfallschutzes sollte zunächst überlegt werden, ob man ihn wirklich benötigt. Ein Familienvater, aus dessen Einkommen die Baufinanzierung des Eigenheims bestritten wird, fährt mit dem Abschluss einer reinen Risikolebensversicherung, deren Absicherung an die Höhe der ausstehenden Finanzierung gekoppelt ist, erheblich günstiger. Die Ersparnis gegenüber einer kapitalbildenden Lebensversicherung lässt sich etwa zum langfristigen Vermögensaufbau mit Hilfe einer renditeorientierten Rentenversicherung nutzen oder zum beschleunigten Schuldenabbau durch Sondertilgungen. Letzteres ist insbesondere bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital zu empfehlen, welche man in Zeiten extrem niedriger Zinsen abgeschlossen hat.
Anders als bei einer klassischen Lebensversicherung, bei der die Kapitalanlage durch die Versicherungsgesellschaft selbst in deren Deckungsstock erfolgt, werden bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung die Sparbeiträge des Versicherungsnehmers in Fonds angelegt. Die Auswahl des oder der Investmentfonds obliegt grundsätzlich dem Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung seines individuellen Risikoprofils. Zumeist bieten Versicherungsgesellschaften mehrere Fonds unterschiedlicher Risikoklassen von diversen Kapitalanlagegesellschaften zur Auswahl an. Insbesondere Aktienfonds bieten die Möglichkeit, langfristig eine höhere Rendite zu erzielen als die tendenziell konservative Direktanlage seitens der Versicherungsgesellschaften. Allerdings ist durch eine Fondsanlage das Risiko eines teilweisen Verlustes nicht auszuschließen, da grundsätzlich die eingezahlten Beiträge für den Zeitpunkt der Fälligkeit des Versicherungsvertrages nicht garantiert sind. Allerdings bieten die meisten Versicherungsunternehmen in ihren Vertragsbedingungen einen Wechsel der Fonds an, bezogen auf das bisher angesammelte Kapital und/oder die Anlage künftiger Sparbeiträge. Auch ein automatisches Ablaufmanagement, bei denen das Fondsguthaben sukzessive von risikoreichen Aktienfonds in konservative Rentenfonds umgeschichtet wird, ist keine Seltenheit mehr.

Frühzeitig riestern lohnt sich

Mittwoch, 13. März 2013

Der frühe Vogel fängt den Wurm, auch bei der Altersvorsorge mit Riester. Berufsstarter verfügen über einen nur geringen finanziellen Spielraum. Meistens müssen von der Ausbildungsvergütung auch Miet- und sonstige Kosten bestritten werden. Dennoch besteht ein lukratives Angebot seitens des Staates, bereits mit sehr geringen Beträgen eine zusätzliche staatliche Förderung zu erhalten. Die Riester-Rente hat grundsätzlich den Nachteil, dass sie nur für die Stärkung der privaten Altersvorsorge geeignet ist, dennoch sollten insbesondere Berufsstarter sich frühzeitig hiermit vertraut machen und einen möglichst renditestarkes Angebot auswählen.
Im ersten Jahr der Berufstätigkeit reicht es in der Regel bereits, lediglich den Sockelbetrag von 60 € auf seinen Riester-Vertrag einzuzahlen, was einem monatlichen Aufwand von lediglich 5 € entspricht, um einerseits den einmaligen Berufsstarterbonus von 200 €, andererseits die volle staatliche Altersvorsorgezulage von 154 € zu erhalten. Später kann der monatliche Betrag bei einem höheren Einkommen flexibel angepasst werden, um sich weiterhin die maximale Zulage zu sichern und die staatliche Förderung insgesamt durch Steuervergünstigungen zu optimieren. Hierzu ist kein weiterer Altersvorsorgevertrag notwendig. Der bestehende Riester-Vertrag wird lediglich flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Möglich ist dies insbesondere, wenn man Fonds, die für die Riester-Rente als Sparplan zertifiziert sind, auswählt. Fondspolicen als Riester-Vertrag bieten ebenso wie Riester-Fonds nach allgemeinen Erfahrungen auf lange und sehr lange Sicht die höchsten Renditechancen, da sie zu einem maßgeblichen Anteil auf Aktien setzen. Gegen Ende der vereinbarten Laufzeit, wenn der Beginn des Ruhestands zunehmend in Blickweite gelangt, wird grundsätzlich automatisch auf risikolosere Anlagen umgeschichtet, um Verluste auf der Zielgeraden minimieren zu können. In aller Regel sind Fonds im Mantel von Versicherungen mit etwas höheren Kosten für den Anleger belastet als reine Riester-Fonds, die als Sparplan zur Verfügung stehen. Unabhängig davon, welche Variante man wählt, kann das angesparte Guthaben, ohne die staatliche Förderung zu verlieren, zu einem späteren Zeitpunkt für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden, ebenso wie zur Ablösung einer entsprechenden Immobilienfinanzierung.

Vorsorge mit der eigenen Immobilie

Dienstag, 5. Februar 2013

Immobilien als Instrument zum langfristigen Vermögensaufbau bis hin zur privaten Altersvorsorge werden in verschiedenen Studien und Umfragen sehr häufig als sehr sicher und dementsprechend besonders geeignet angesehen. Im Vergleich zu anderen Vermögensformen wird neben anderen Argumenten, die teilweise durch die Erfahrungen aus der jüngsten Finanzkrise induziert sind, insbesondere auf die langfristige Wertstabilität von Wohnimmobilien sowie, vor dem Hintergrund einer latenten Inflationsangst, auch auf den Aspekt einer im Vergleich zu Geldwerten geringeren Gefahr einer Wertminderung durch nachhaltige überdurchschnittliche Steigerungen der allgemeinen Preissteigerungsrate, Inflation, abgestellt. Der lastenfreie Besitz eines Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung, bei der die ehemals bestehende Immobilienfinanzierung bereits eine vollständige Tilgung erfahren hat,  gewährleistet als weiteres Argument, das für Immobilien als Bestandteil der privaten Altersvorsorge spricht, angesichts der ersparten Miete in der Zeit des beruflichen Ruhestands eine nicht zu unterschätzende Entlastung der privaten Finanzen bzw. des monatlich zur stehenden Einkommens.

Die Risiken, die mit der Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie einher gehen, lassen jedoch nicht jedermann von diesem Vorsorgeinstrument überzeugt sein. So ist ein Eigenheim, auch wenn es staatlicherseits durch eine attraktive Förderung unterstützt wird, beispielsweise durch Wohn-Riester, dennoch als ein immenser finanzieller Kraftakt anzusehen. Insbesondere, wenn man ohnehin mehr Wert auf Flexibilität legt, was sowohl die privaten Finanzen angeht als auch sein Domizil, bietet es sich insoweit an, andere Optionen zur Aufstockung seiner langfristigen Vermögensbasis in Betracht zu ziehen, beispielsweise gute Fonds oder empfehlenswerte kapitalbildende Versicherungen.

Hohe staatliche Förderung

Mittwoch, 31. Oktober 2012

Das schlagende Argument dafür, sich mit der Riester-Rente auseinander zu setzen, ist die staatliche Förderung. Anders als bei klassischen Möglichkeiten, langfristig Kapital aufzubauen und Vorsorge für den Zeitraum des beruflichen Ruhestands zu treffen, hat der Staat mit der Riester-Rente ein Instrument geschaffen, bei dem neben den Beiträgen des Sparers auch staatliche Zulagen auf den jeweiligen Vorsorgevertrag einfließen. Zudem winken weitere Steuervergünstigungen. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfällt, hängt von mehreren Kriterien ab.
Zunächst ist entscheidend, ob man als Sparer überhaupt in den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommt. Wer rentenversicherungspflichtig ist, also grundsätzlich alle Arbeitnehmer, bekommt ebenso staatliche Zulagen wie Beamte und diesen gleichgestellte Personen wie Soldaten und Richter. Um die maximale Förderung zu erhalten, ist es notwendig, dass in jedem Jahr jeweils mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Bei Empfängern von Amtsbezügen sind es entsprechend vier Prozent der ruhestandsfähigen Bezüge des Vorjahres, die als Voraussetzung für die maximale Zulage des Staates einzuzahlen sind. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erhält man jährlich eine sogenannte Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Empfänger von Kindergeld erhalten überdies auch Kinderzulagen. Für jedes Kind, für das entweder ein Anspruch auf Kindergeld besteht oder für das ein Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gewährt wird, fließen zusätzlich jährlich 185 Euro bzw. 300 Euro bei Kindern ab Geburtsjahr 2008. Über die Zulagen hinaus winken noch zusätzliche Steuervorteile, sofern man höhere Beträge einzahlt, als für die maximale Zulage gefordert ist.
Wichtig ist darüber hinaus zu wissen, dass man erst zum Ende der Sparphase, also frühestens nach Vollendung des 60. (bei neuen Verträgen des 62.) Lebensjahres, durch Beginn der zusätzlichen Rentenzahlungen (bzw. bei Fonds des Auszahlplans) Leistungen aus dem Vertrag erhält. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt jedoch nicht davon ab, bei welchem Anbieter man abschließt. Auch die Art der Riester-Rente hat keinen Einfluss auf die Höhe der Zulagen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es egal, ob man eine Versicherung, einen Fondssparplan oder einen geförderten Bausparvertrag abschließt. Sofern man mit dem Bau oder Erwerb von Wohneigentum liebäugelt, bietet sich tendenziell eher Bausparen als Vorsorgeform an. Für Immobilienbesitzer ist die Eigenheimrente (sog. Wohn-Riester) oft die am besten geeignete Riester-Variante. Hierbei fließen die staatlichen Zulagen als Sondertilgungen in die Baufinanzierung ein, wodurch sich im Laufe der Zeit eine sehr beträchtliche Zinsersparnis ergibt.

Der Anlagezeitraum ist entscheidend

Montag, 17. September 2012

Wenn man vor der Wahl steht, wie man sein Geld anlegen soll, ist die wichtigste Frage, für wie lange man es im Zweifel entbehren kann. Je länger das Geld nicht benötigt wird, desto mehr Optionen stehen einem offen. Wer unbedingt jederzeit an sein Geld kommen möchte, hat nur eine begrenzte Auswahl von Möglichkeiten. Zunächst bieten sich neben dem guten alten Sparbuch Tagesgeldkonten an. Diese gewährleisten eine tägliche Verfügbarkeit. Man kann also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit Beträge abheben oder auch neues Geld einzahlen. Aufgrund des starken Wettbewerbs in diesem Marktsegment werden viele Banken bei ihren Tagesgeldkonten mit Sonderkonditionen. Es gilt jedoch, auf Sternchen oder Fußnoten zu achten, um herauszufinden, inwieweit der Sonderzins nur für bestimmte Beträge oder einen bestimmten Zeitraum gilt und was anschließend mit dem Zinssatz passiert. Gegebenenfalls muss man, wenn man partout immer das aktuell beste Angebot wahrnehmen will, mehrmals im Jahr mit seinem Tagesgeldkonto umziehen. Alternativen für eine Anlage mit annähernd täglicher Verfügbarkeit sind Fonds ohne Ausgabeaufschlag.
Fonds im Allgemeinen bieten eine praktisch tägliche Verfügbarkeit, von bestimmten Ausnahmen abgesehen. Der Liquiditätsgrad ist also sehr hoch. Allerdings bestehen auch Risiken, die man nicht unterschätzen sollte. Wie hoch diese ausfallen, hängt einerseits von den Wertpapieren ab, in die der jeweilige Investmentfonds investiert, andererseits vom Anlagezeitraum. Je länger dieser ist, desto eher bietet sich dem Anleger die Chance, etwaige Kursrückgänge aussitzen zu können. Wer demgegenüber von vorn herein auf einen sehr langen Zeitraum hin sparen möchte, sollte sich eingehend insbesondere mit der Riester-Rente auseinandersetzen. Diese hat im Wesentlichen zwei Vorteile, nämlich die staatliche Förderung und eine Garantie dafür, dass zum Ende der Sparphase mindestens die eingezahlten Beträge sowie die eingegangenen Zulagen als Vermögen für eine zusätzliche Rente, einen Erwerb einer privaten Wohnimmobilie oder die Ablösung einer hierfür aufgenommenen Baufinanzierung zur Verfügung stehen.

Fonds mit garantierter Rendite

Freitag, 7. September 2012

Fonds beinhalten grundsätzlich Risiken. Dies ist wenig überraschend, da jede Form der Geldanlage nicht gänzlich frei von Risiko ist, theoretisch zumindest. Im Zweifel kommt es auch bei absolut sicheren Geldanlagemöglichkeiten auf den Betrachtungszeitraum bzw. die Laufzeit an. Bezogen auf Investmentfonds kann man das Risiko deutlich reduzieren, indem man beispielsweise Garantiefonds erwirbt. Diese garantieren, wie es die Bezeichnung bereits zum Ausdruck bringt, einen bestimmten Betrag, der in jedem Fall bei Fälligkeit zur Auszahlung gelangt. Eben weil es eine Fälligkeit gibt, unterscheiden sich Garantiefonds von anderen Fonds dadurch, dass sie grundsätzlich eine begrenzte Laufzeit haben, an deren Ende sie liquidiert werden. Zudem ist zu beachten, dass die Ausgabeaufschläge in aller Regel nicht von der Garantie eingeschlossen sind. Diese stellen insoweit bei einer schlechten Performance einen möglichen Verlust dar.
Eine andere Form der Garantie besteht im Zusammenhang mit der Riester-Rente, und somit auch mit Riester-Fonds: Durch einen Riester-Vertrag in Form eines Fondssparplans steht zum Ende der Sparphase ein Guthaben zur Verfügung, welches mindestens die eingezahlten Beiträge umfasst. Darüber hinaus sind sogar sämtliche eingegangenen Zulagen garantiert. Insoweit beinhalten Riester-Fonds, wenn man sie nicht vorzeitig auflöst, automatisch eine garantierte Rendite. Diese ist zwar nicht üppig, stellt aber für den Worst Case zumindest ein nicht zu unterschätzendes Ruhekissen dar. Die Verwendung des angesammelten Altersvorsorgevermögens zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums (oder zur Ablösung einer hierfür aufgenommenen Baufinanzierung) ist wie bei allen Riester-Verträgen ebenfalls möglich, ohne hierdurch die staatliche Förderung (Zulagen und ggf. zusätzliche Steuervorteile) einzubüßen.

Eine Folge des Zinstiefs

Donnerstag, 6. September 2012

Was den Häuslebauer freut, sorgt beim Geldanleger für Verdruss: Die extrem niedrigen Zinsen, die eine Baufinanzierung bereits seit Längerem im Vergleich zu langjährigen Durchschnittswerten drastisch verbilligt haben, sorgen für Magerkost in Sachen Rendite. Dieses Dilemma stellt auch Versicherungsunternehmen vor ungeahnte Herausforderungen, mit „sicheren“ Geldanlagen den Garantiezins und zusätzliche Überschüsse zu erwirtschaften. Als Konsequenz rücken zunehmend fondsgebundene kapitalbildende Versicherungen, auch Fondspolicen genannt, in den Fokus. Fondspolicen sind eine in Deutschland relativ junge Variante von kapitalbildenden Versicherungen, die zum langfristigen Vermögensaufbau bzw. zur Altersvorsorge angeboten werden. Anders als bei einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung, bei der die Kapitalanlage durch die Versicherungsgesellschaft selbst in deren Deckungsstock erfolgt, werden bei Fondspolicen die Sparbeiträge des Versicherungsnehmers in Investmentfonds angelegt. Die Auswahl des oder der Fonds obliegt grundsätzlich dem Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung seines individuellen Risikoprofils. Zumeist bieten Versicherungsgesellschaften mehrere Fonds unterschiedlicher Risikoklassen von diversen Kapitalanlagegesellschaften zur Auswahl an. Insbesondere Aktienfonds bieten die Möglichkeit, langfristig eine höhere Rendite zu erzielen im Vergleich zur tendenziell konservativen Direktanlage seitens der Versicherungsgesellschaften. Allerdings ist durch eine Fondsanlage das Risiko eines teilweisen Verlustes nicht auszuschließen, da grundsätzlich die eingezahlten Beiträge für den Zeitpunkt der Fälligkeit des Versicherungsvertrages nicht garantiert sind. Allerdings bieten die meisten Versicherungsunternehmen in ihren Vertragsbedingungen einen Wechsel der Fonds an, bezogen auf das bisher angesammelte Kapital und/oder die Anlage künftiger Sparbeiträge. Auch ein automatisches Ablaufmanagement, bei denen das Fondsguthaben sukzessive von risikoreichen Aktienfonds in konservative Rentenfonds umgeschichtet wird, ist keine Seltenheit mehr.
Grundsätzlich sollte eine Fondspolice durch ihre Ausstattung einen wesentlichen Mehrwert gegenüber einem reinen Fondssparplan beinhalten, um die – meist deutlich höheren – Kosten zu rechtfertigen. Hierunter fallen Garantien, Mindestrenditen, Ablaufmanagement oder der Zugang zu qualitativ hochwertigen Fonds, die ansonsten, beispielsweise aufgrund hoher Mindestanlagebeträge, nicht erhältlich sind. Vor dem Abschluss sollte man sich, wie bei allen Versicherungen, eingehend informieren und von unabhängiger Seite mit Argumenten pro und contra versorgen lassen.

Vermögenswirksame Leistungen: 3 Möglichkeiten

Mittwoch, 20. Juni 2012

Wer Vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält, hat ein Luxusproblem. Dieses besteht darin, sich zu entscheiden, auf welche Weise der Vermögensaufbau betrieben werden soll. Der Gesetzgeber hat in den Rahmenbedingungen, dem 5. Vermögensbildungsgesetz, mehrere Optionen zugelassen, die geeignet für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen sind. In der Praxis kommen jedoch nahezu ausschließlich Sparpläne in Investmentfonds sowie ein Bausparvertrag zum Einsatz.
Fonds, die für Vermögenswirksame Leistungen geeignet sind, müssen das ihnen anvertraute Kapital der Anleger zu einem maßgeblichen Teil in Aktien anlegen. Andernfalls wären die eingezahlten Beträge nicht förderberechtigt, d.h., auch bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen würde dem Sparer keine Arbeitnehmer-Sparzulage zustehen. Aus diesem Grund stehen nur Aktienfonds für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen zur Verfügung. Entsprechend muss der Anleger mit höheren Schwankungen der Anteilspreise während der Laufzeit des Sparvertrags rechnen. Einerseits ist eine höhere Rendite möglich als mit konservativeren Formen der Geldanlage, andererseits sind auch Verluste nicht auszuschließen, insbesondere wenn das Ruhejahr nach Ablauf der Einzahlungsphase des Vermögenswirksamen Sparvertrags ein außergewöhnlich schlechtes Börsenjahr sein sollte. Man kann jedoch das angesparte Guthaben auch nach Fälligkeit des Sparvertrags bis zu einer Kurserholung stehen lassen, ist also nicht zu einem zeitnahen Verkauf gezwungen.
Bausparen ist nicht mit den Risiken von Fonds verbunden, unter Umständen weniger Geld ausgezahlt zu bekommen, als in den Sparvertrag in Form von Vermögenswirksamen Leistungen geflossen ist. Die erzielbare Rendite ist begrenzt, bei bestimmten Tarifen jedoch von vorn herein kalkulierbar. Misslich bei Abschluss eines Bausparvertrags ist die Abschlussgebühr, die vorrangig aus den Einzahlungen bedient wird und die Rendite mindert. Vorteilhaft ist die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen insbesondere dann, wenn der Sparer davon ausgeht, zu einem späteren Zeitpunkt eine Baufinanzierung in Angriff zu nehmen. Das angesparte Bausparguthaben kann in diesem Fall bereits einen soliden Grundstock für ein späteres Bauspardarlehen darstellen.
Die dritte Variante besteht darin, die VL in einen Zuschuss des Arbeitgebers zu einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) umwandeln zu lassen. Der Vorteil liegt in diesem Fall darin, dass man (innerhalb gesetzlicher Höchstbeträge) steuer- und sozialabgabenfrei anspart, also aus dem Brutto statt aus dem Netto. Der Nachteil ist die längere Vertragslaufzeit (frühestmöglicher Leistungsbeginn ist das 62. Lebensjahr) gegenüber einem VL-Vertrag mit einer Laufzeit von grundsätzlich sieben Jahren.

Hohe staatliche Förderung

Dienstag, 19. Juni 2012

Ein schlagendes Argument dafür, sich mit der Riester-Rente auseinander zu setzen, ist die staatliche Förderung. Anders als bei klassischen Möglichkeiten, langfristig Kapital aufzubauen und Vorsorge für den Zeitraum des beruflichen Ruhestands zu treffen, hat der Staat mit der Riester-Rente ein Instrument geschaffen, bei dem neben den Beiträgen des Sparers auch staatliche Zulagen auf den jeweiligen Vorsorgevertrag einfließen. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfällt, hängt von mehreren Kriterien ab.
Zunächst ist entscheidend, ob man als Sparer überhaupt in den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommt. Wer rentenversicherungspflichtig ist, also grundsätzlich alle Arbeitnehmer, bekommt ebenso staatliche Zulagen wie Beamte und diesen gleichgestellte Personen wie Soldaten und Richter. Um die maximale Förderung zu erhalten, ist es notwendig, dass in jedem Jahr jeweils mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Bei Empfängern von Amtsbezügen sind es entsprechend vier Prozent der ruhestandsfähigen Bezüge des Vorjahres, die als Voraussetzung für die maximale Zulage des Staates einzuzahlen sind. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erhält man jährlich eine sogenannte Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Empfänger von Kindergeld erhalten überdies auch Kinderzulagen. Für jedes Kind, für das entweder ein Anspruch auf Kindergeld besteht oder für das ein Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gewährt wird, fließen zusätzlich jährlich 185 Euro (bzw. 300 Euro bei Kindern ab Geburtsjahr 2008). Über die Zulagen hinaus winken noch zusätzliche Steuervorteile, sofern man höhere Beträge einzahlt, als für die maximale Zulage gefordert ist.
Wichtig ist darüber hinaus zu wissen, dass man erst zum Ende der Sparphase, also frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres, durch Beginn der zusätzlichen Rentenzahlungen oder bei Fonds des Auszahlplans Leistungen aus dem Vertrag erhält. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt jedoch nicht davon ab, bei welchem Anbieter man abschließt. Auch die Art der Riester-Rente hat keinen Einfluss auf die Höhe der Zulagen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es egal, ob man eine Rentenversicherung abschließt, Fonds über einen Sparplan erwirbt oder einen geförderten Bausparvertrag nutzt. Sofern man mit dem Bau oder Erwerb von Wohneigentum liebäugelt, bietet sich tendenziell eher Bausparen als Vorsorgeform an. Die staatlichen Zulagen werden hierbei zur Tilgung der Immobilienfinanzierung verwendet. Die Rendite ergibt sich auf diese Weise durch die ersparten Darlehenszinsen.

Heute ist Weltfondstag

Donnerstag, 19. April 2012

Heute ist Weltfondstag anlässlich des Geburtstags des Erfinders des Investmentfonds. Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) hat hierzu eine Fülle von nützlichen Informationen zum Thema Investmentfonds zusammengestellt. Die Aktion steht unter dem treffenden Namen “Nur für alle“. Anschaulich werden die Vorzüge von Fonds als geeignetes Instrument für die private Vermögensbildung bis hin zur Schließung von Lücken bei der Altersvorsorge dargestellt. Eine vorbildliche Auswahl an Fonds mit guten Konditionen für den Anleger findet sich hier.