Mit Hilfe der staatlichen Riester-Förderung wird der Weg in die eigenen vier Wände in vielen Fällen um einiges einfacher. Da dem Staat bewusst ist, dass eigener Herd Goldes wert ist, kann man das geförderte Altersvorsorgevermögen zum Bau oder zum Kauf eines Eigenheims verwenden, ohne sich hierauf bereits bei Vertragsabschluss festlegen zu müssen. Auch zum Kauf einer Eigentumswohnung darf das geförderte Guthaben verwendet werden, ohne die erhaltene Förderung einzubüßen. Bedingung ist nur, dass es sich jeweils um Wohneigentum handelt, das in Deutschland belegen ist und selbstgenutzt wird. Interessant kann es in vielen Fällen auch sein, eine restlich noch bestehende Immobilienfinanzierung durch das Riester-Guthaben abzulösen. Auch hierdurch wird die staatliche Förderung, die auf dem Altersvorsorgevertrag eingegangen ist, nicht gefährdet. Voraussetzung die jeweilige Immobilienfinanzierung ist ebenfalls, dass sie zur Finanzierung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie im Inland aufgenommen wurde.
Im Ergebnis wird Wohneigentum durch das lukrative Instrument der staatlichen Riester-Rente indirekt gefördert. Förderberechtigt sind alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also alle Arbeitnehmer sowie Beamte. Welche Variante für den Vermögensaufbau mit staatlicher Hilfe gewählt wird, entscheidet nicht über die Höhe der Förderung. Diese ist bei allen Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Banksparplänen, die erhältlich sind, identisch. Bei allen Riester-Varianten muss man sich auch nicht im Vorfeld festlegen, ob man nach Abschluss der Sparphase eine Teilauszahlung des Kapitals für eine Verwendung nach freiem Ermessen vornehmen möchte oder die Auszahlungsphase von vorn herein mit einer lebenslangen Rentenzahlung beginnen möchte. Die Alternative, die Riester-Förderung für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie durch Kauf, Bau oder Entschuldung durch Tilgung einer restlichen Baufinanzierung als Bestandteil der Altersvorsorge einzubringen, besteht darüber hinaus in jedem Fall.
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Interessante Förderung der eigenen Immobilie
Donnerstag, 22. August 2013Frühzeitig riestern lohnt sich
Mittwoch, 13. März 2013Der frühe Vogel fängt den Wurm, auch bei der Altersvorsorge mit Riester. Berufsstarter verfügen über einen nur geringen finanziellen Spielraum. Meistens müssen von der Ausbildungsvergütung auch Miet- und sonstige Kosten bestritten werden. Dennoch besteht ein lukratives Angebot seitens des Staates, bereits mit sehr geringen Beträgen eine zusätzliche staatliche Förderung zu erhalten. Die Riester-Rente hat grundsätzlich den Nachteil, dass sie nur für die Stärkung der privaten Altersvorsorge geeignet ist, dennoch sollten insbesondere Berufsstarter sich frühzeitig hiermit vertraut machen und einen möglichst renditestarkes Angebot auswählen.
Im ersten Jahr der Berufstätigkeit reicht es in der Regel bereits, lediglich den Sockelbetrag von 60 € auf seinen Riester-Vertrag einzuzahlen, was einem monatlichen Aufwand von lediglich 5 € entspricht, um einerseits den einmaligen Berufsstarterbonus von 200 €, andererseits die volle staatliche Altersvorsorgezulage von 154 € zu erhalten. Später kann der monatliche Betrag bei einem höheren Einkommen flexibel angepasst werden, um sich weiterhin die maximale Zulage zu sichern und die staatliche Förderung insgesamt durch Steuervergünstigungen zu optimieren. Hierzu ist kein weiterer Altersvorsorgevertrag notwendig. Der bestehende Riester-Vertrag wird lediglich flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Möglich ist dies insbesondere, wenn man Fonds, die für die Riester-Rente als Sparplan zertifiziert sind, auswählt. Fondspolicen als Riester-Vertrag bieten ebenso wie Riester-Fonds nach allgemeinen Erfahrungen auf lange und sehr lange Sicht die höchsten Renditechancen, da sie zu einem maßgeblichen Anteil auf Aktien setzen. Gegen Ende der vereinbarten Laufzeit, wenn der Beginn des Ruhestands zunehmend in Blickweite gelangt, wird grundsätzlich automatisch auf risikolosere Anlagen umgeschichtet, um Verluste auf der Zielgeraden minimieren zu können. In aller Regel sind Fonds im Mantel von Versicherungen mit etwas höheren Kosten für den Anleger belastet als reine Riester-Fonds, die als Sparplan zur Verfügung stehen. Unabhängig davon, welche Variante man wählt, kann das angesparte Guthaben, ohne die staatliche Förderung zu verlieren, zu einem späteren Zeitpunkt für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden, ebenso wie zur Ablösung einer entsprechenden Immobilienfinanzierung.
Förderung nicht vergessen zu beantragen
Sonntag, 16. Dezember 2012Die Riester-Rente bietet die Möglichkeit, eine staatliche Förderung für die private Altersvorsorge zu erhalten. Allerdings: Zulagen und Steuervorteile kommen nicht von selbst, man muss sie beantragen. Den Antrag stellt man bei seinem zuständigen Finanzamt ganz einfach dadurch, dass man eine Einkommensteuererklärung abgibt, der man die Anlage Vorsorgeaufwendungen (früher: Anlage VA) nebst der Bescheinigung seines Vertragspartners für den Riester-Vertrag beifügt. Vertragspartner ist in diesem Fall synonym für Anbieter. Dies kann eine Kapitalanlagegesellschaft, eine Versicherungsgesellschaft, eine Bausparkasse oder ein Kreditinstitut sein, je nachdem, ob man sich dafür entschieden hat, eine Riester-Rente mit Fonds, einer Rentenversicherung, einem Bausparvertrag (mit oder ohne Baufinanzierung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie) oder einem Banksparplan aufzubauen. Es können auch zwei Anbieterbescheinigungen beigefügt werden, so dass die Zulagen auf zwei Riester-Verträge aufgeteilt werden. Dies ist explizit vom Gesetzgeber vorgesehen, dass die Zulagen auf bis zu zwei Riester-Verträge aufgeteilt werden können. Häufiger Anwendungsfall ist der Wechsel seines Anbieters. Hierbei wird der bisherige Riester-Vertrag gekündigt und das vorhandene Guthaben auf einen neuen Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen. Dass es sich bei dem neuen Vertrag ebenfalls um einen für die Altersvorsorge zertifizierten Vertrag handelt, ist besonders wichtig. Nur durch die Übertragung des Guthabens auf einen gleichermaßen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifizierten Vertrag verhindert man, dass die bislang gewährte Riester-Förderung in Form von Zulagen und/oder Steuervorteilen bei der Kündigung des alten Vertrages zum Zeitpunkt der Auflösung komplett zurückgezahlt werden muss, was gleichbedeutend mit negativen Folgen für die Rendite wäre bzw. unter Umständen auch insgesamt Verluste bescheren kann.
Wohneigentumsförderung
Donnerstag, 13. Dezember 2012Wenn der Staat sich an einer Baufinanzierung beteiligt, hat dies vornehmlich sozialpolitische Gründe und kann auf unterschiedliche Arten und Weisen zu einer merklichen Entlastung der Bauherren als Kreditnehmer führen. Die Wohneigentumsförderung setzt zum einen bei der Bereitstellung von öffentlichen Fördergeldern an. Hierbei handelt es sich um Darlehensmittel, die mit besonders vorteilhaften Konditionen ausgestattet sind. Diese betreffen sowohl die Zinssätze, welche im Vergleich zu Angeboten von Banken und Sparkassen durchweg als sehr günstig einzustufen sind. Möglich ist dies aufgrund der sozialpolitischen Komponente, aufgrund derer die betreffenden Darlehensprogramme Zinssubventionen beinhalten. Im Ergebnis führt die Inanspruchnahme öffentlicher Förderdarlehen zu einer meist nicht unerheblichen Ersparnis bezogen auf die gesamten Finanzierungskosten. Hierbei ist auch die lange Laufzeit zu berücksichtigen, über die Baudarlehen üblicherweise getilgt werden. Eine andere Form der Subvention, über die man im Rahmen einer privaten Immobilienfinanzierung profitieren kann, sind Zulagen, welche der Staat als Sondertilgungen beisteuert. Diese führen zu einer Ersparnis an Darlehenszinsen und im Ergebnis zu einer Verkürzung der Darlehenslaufzeit durch die schnellere Entschuldung. Derartige Zulagen sind allerdings nicht Bestandteil von Förderprogrammen, sondern eine Form der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Da ein Eigenheim wie auch eine selbstgenutzte Eigentumswohnung einen wesentlichen Eckpfeiler einer privaten Altersvorsorge darstellt, sind selbstgenutzte private Wohnimmobilien aus diesem Grund auch als förderfähig im Rahmen der Riester-Rente eingestuft. Die Voraussetzungen, von dieser Form der staatlichen Förderung zu profitieren, sind allerdings grundsätzlich enger gestrickt, was den geförderten Personenkreis angeht. Beraten lassen von unabhängiger Seite sollte man sich in jedem Fall.
Vielseitiges Instrument zur Vermögensbildung
Montag, 5. November 2012Die Riester-Rente gibt es in mehreren Ausprägungen bzw. Varianten. Welche Form im Einzelfall für die individuelle private Altersvorsorge besonders geeignet ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Die grundsätzlich am wenigsten erklärungsbedürftige Variante ist ein konventioneller Sparplan, der bei einigen Banken und Sparkassen abgeschlossen werden kann. In der Regel werden für die Führung des entsprechenden Vorsorgekontos keine Kosten erhoben. Auf der anderen Seite ist jedoch davon auszugehen, dass die Erträge bei dieser sehr konservativen Form der Geldanlage als auch auf längere Sicht als eher überschaubar einzuschätzen sind. Versicherungen, die nach den Bestimmungen der einschlägigen gesetzlichen Normen zertifiziert sind, sind die ursprünglich einzig zulässige Form der Riester-Rente, haben allerdings mittlerweile Konkurrenz bekommen. Klassisch anlegende Rentenversicherungen können mit dem Vorteil einer Garantieverzinsung punkten, sind aber hinsichtlich ihrer Transparenz weiterhin als verbesserungsfähig anzusehen und hinsichtlich der Renditeerwartung vornehmlich abhängig von der Höhe des allgemeinen Zinsniveaus.
Riester-Fonds stellen eine chancenreichere Form der Geldanlage dar. Damit sich die entsprechenden Chancen auch in einer höheren Rendite niederschlagen, sollte der Zeitraum bis zur Rentenphase jedoch nicht zu kurz bemessen sein, da ansonsten bei zwischenzeitlichen Kursrückgängen die Gefahr besteht, dass lediglich die gesetzliche Garantie in Höhe der Beiträge und eingegangener Zulagen greift. Wohn-Riester schließlich ist der jüngste Spross der Riester-Familie. Die Eigenheimrente, so die offizielle Bezeichnung, wurde konzipiert, um Immobilienbesitzern die Möglichkeit zu bieten, eine schnellere Entschuldung ihrer privaten Baufinanzierung vornehmen zu können. Die staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge fließen hierbei als Sondertilgungen auf ein separates Wohn-Riester-Darlehen ein. Die Rendite der Beiträge bemisst sich somit im Ergebnis durch die Konditionen der Darlehen, welche auf diese Weise jährliche Sondertilgungen erfahren. Im derzeitigen Zinstief, welches sogar eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital für viele Haushalte darstellbar gestaltet, ist diese entsprechend überschaubar. Andererseits ist fraglich, ob dieses Szenario über den sehr langen Zeitraum, den man bis zur schuldenfreien Immobilie in der Regel vor sich hat, Bestand hat. In jedem Fall genießt man die Vorzüge von Zinsersparnis durch die staatliche Förderung sowie Planungssicherheit.
Hohe staatliche Förderung
Mittwoch, 31. Oktober 2012Das schlagende Argument dafür, sich mit der Riester-Rente auseinander zu setzen, ist die staatliche Förderung. Anders als bei klassischen Möglichkeiten, langfristig Kapital aufzubauen und Vorsorge für den Zeitraum des beruflichen Ruhestands zu treffen, hat der Staat mit der Riester-Rente ein Instrument geschaffen, bei dem neben den Beiträgen des Sparers auch staatliche Zulagen auf den jeweiligen Vorsorgevertrag einfließen. Zudem winken weitere Steuervergünstigungen. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfällt, hängt von mehreren Kriterien ab.
Zunächst ist entscheidend, ob man als Sparer überhaupt in den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommt. Wer rentenversicherungspflichtig ist, also grundsätzlich alle Arbeitnehmer, bekommt ebenso staatliche Zulagen wie Beamte und diesen gleichgestellte Personen wie Soldaten und Richter. Um die maximale Förderung zu erhalten, ist es notwendig, dass in jedem Jahr jeweils mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Bei Empfängern von Amtsbezügen sind es entsprechend vier Prozent der ruhestandsfähigen Bezüge des Vorjahres, die als Voraussetzung für die maximale Zulage des Staates einzuzahlen sind. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erhält man jährlich eine sogenannte Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Empfänger von Kindergeld erhalten überdies auch Kinderzulagen. Für jedes Kind, für das entweder ein Anspruch auf Kindergeld besteht oder für das ein Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gewährt wird, fließen zusätzlich jährlich 185 Euro bzw. 300 Euro bei Kindern ab Geburtsjahr 2008. Über die Zulagen hinaus winken noch zusätzliche Steuervorteile, sofern man höhere Beträge einzahlt, als für die maximale Zulage gefordert ist.
Wichtig ist darüber hinaus zu wissen, dass man erst zum Ende der Sparphase, also frühestens nach Vollendung des 60. (bei neuen Verträgen des 62.) Lebensjahres, durch Beginn der zusätzlichen Rentenzahlungen (bzw. bei Fonds des Auszahlplans) Leistungen aus dem Vertrag erhält. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt jedoch nicht davon ab, bei welchem Anbieter man abschließt. Auch die Art der Riester-Rente hat keinen Einfluss auf die Höhe der Zulagen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es egal, ob man eine Versicherung, einen Fondssparplan oder einen geförderten Bausparvertrag abschließt. Sofern man mit dem Bau oder Erwerb von Wohneigentum liebäugelt, bietet sich tendenziell eher Bausparen als Vorsorgeform an. Für Immobilienbesitzer ist die Eigenheimrente (sog. Wohn-Riester) oft die am besten geeignete Riester-Variante. Hierbei fließen die staatlichen Zulagen als Sondertilgungen in die Baufinanzierung ein, wodurch sich im Laufe der Zeit eine sehr beträchtliche Zinsersparnis ergibt.
Günstigere Baufinanzierung mit staatlicher Hilfe
Montag, 13. August 2012Mit einem Baufinanzierungsrechner wird deutlich, dass vermeintlich geringe Unterschiede in Bezug auf die angebotenen Konditionen für eine Baufinanzierung im Ergebnis gewaltigen Einfluss haben auf die gesamten Finanzierungskosten, die vom Kunden zu leisten sind. Bei einem Darlehensbetrag in Höhe von 120.000 € entsprechen 0,2 Prozentpunkte Unterschiede im Zinssatz 20 € Ersparnis an monatlicher Belastung. Sinnvoll investieren kann man die ersparten Zinskosten in eine preisgünstige Risiko-Lebensversicherung zur Hinterbliebenenabsicherung. Auf diese Weise erhält man den Risikoschutz zur Finanzierung quasi umsonst hinzu.
Umgerechnet auf die monatliche Belastung macht ein vergleichsweise geringer Unterschied unterschiedlicher Darlehenszinsen einen nennenswerten Betrag aus. Dies ergibt sich schon aus der Höhe der Darlehensmittel, die meist für eine Hausfinanzierung benötigt werden. Umso entscheidender ist es, hartnäckig bei den Konditionsverhandlungen zu bleiben und gegebenenfalls hierfür spezialisierte Finanzdienstleister im Rahmen der Auswahl der besten Konditionen einzuschalten.
Günstige öffentliche Fördergelder sollten ebenfalls nicht in einer gut strukturierten Immobilienfinanzierung fehlen. Neben flexibel zur Auswahl stehenden Festzinsbindungsfristen sind bei Programmdarlehen der öffentlichen Hand besonders günstige Zinssätze und Sondertilgungsmöglichkeiten interessant. Auch die staatliche Riester-Förderung lässt sich als Abkürzung auf dem Weg in die eigenen vier Wände nutzen: Zum Einen lässt sich angespartes Altersvorsorgevermögen auf einem Riester-Vertrag zum Erwerb von Wohneigentum (Eigenheim oder selbstgenutzte Eigentumswohnung) oder zur Ablösung einer hierfür aufgenommenen Baufinanzierung verwenden, zum Anderen kann die staatliche Förderung auch direkt in die Finanzierung als Sondertilgungsleistungen einfließen und somit die Finanzierungskosten deutlich senken. Welche Formen der staatlichen Wohneigentumsförderung im Einzelfall in Betracht kommen und welche Voraussetzungen hierbei zu erfüllen sind, sollten Interessenten mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf bei einem in Fragen rund um Finanzierungen versierten unabhängigen Finanzdienstleister klären.
Mit Riester zur eigenen Immobilie
Donnerstag, 26. Juli 2012In Zusammenhang mit einer Baufinanzierung kann man Riester grundsätzlich auf zwei Wegen nutzen. Entweder spart man mit staatlicher Hilfe durch die entsprechende Förderung ein geschütztes Altersvorsorgevermögen an, oder man lässt sich durch den Staat bei der Tilgung bestehender Darlehen laufend und planmäßig unterstützen. Nutzt man die Riester-Förderung mit Hilfe von Versicherungen, Fonds oder Banksparplänen, darf man das angesparte Vermögen, ohne das Risiko einzugehen, die staatliche Förderung hierdurch einbüßen zu müssen, zum Immobilienerwerb verwenden, sofern es sich um im Inland belegenes selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Alternativ kann der Riester-Effekt nicht erst nach Ablauf der Sparphase zum Tragen kommen, sondern bereits vorher, während der Laufzeit der Finanzierung der Immobilie. Hierbei fließen die staatlichen Altersvorsorgezulagen als Sondertilgungen ein, wodurch sie die Darlehenslaufzeit verkürzen und aufgrund der ersparten Zinsen eine schnellere Entschuldung bewirken. Diese als Wohn-Riester bekannte Variante kann man auch anlässlich einer anstehenden neuen Festzinsvereinbarung für die Immobilienfinanzierung abschließen, um der Tilgung künftig noch mehr Schwung zu verleihen.
Beiträge zur Riester-Rente gelten im Rahmen von bestimmten Höchstbeträgen, aber unabhängig von Einkommensgrenzen der beantragenden Personen, als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Aufgrund der zusätzlich zu den Grundzulagen fließenden Kinderzulagen, die für eine noch höhere staatliche Förderung sorgen, ist eine Riester-Rente vor allem für Familien eine überaus lukrative und renditeträchtige Möglichkeit, bestehende und nicht wegzudiskutierende Lücken bei der Altersvorsorge schließen zu können. Je nach Vertragsart besteht entweder zum Rentenbeginn ein geschütztes Altersvorsorgevermögen für eine lebenslange Zusatzrente, oder man verfügt über lastenfreies Wohneigentum, welches mit einer Mietersparnis im Ruhestand verbunden ist.
Top-Finanzierungsbedingungen für die eigenen vier Wände
Freitag, 13. Juli 2012Der Trend zu den eigenen vier Wänden ist ungebrochen. Weitgehend stabile Immobilienpreise und außerordentlich günstige Darlehenskonditionen für eine Baufinanzierung angesichts des Dauerzinstiefs sind die Basis für monatliche Belastungen durch die Finanzierung einer Wohnimmobilie, die für weitaus mehr Haushalte als noch vor einigen Jahren darstellbar sind. Insbesondere die derzeit außerordentlich niedrigen Zinsen für Immobiliendarlehen tragen dazu bei, dass die sich ergebenden Darlehensraten weitaus niedriger sind, als man zunächst meinen möchte. Die jüngste Leitzinssenkung der EZB vom vergangenen Donnerstag deutet darauf hin, dass für diese Rahmenbedingungen in unmittelbarer Zukunft keine Änderung zu erwarten ist.
Als I-Tüpfelchen neben historisch günstigen Darlehenskonditionen von Seiten der finanzierenden Banken und Sparkassen gilt es jedoch, sich die umfangreichen Fördermöglichkeiten zunutze zu machen, die der Staat im Rahmen der Wohneigentumsförderung anbietet. Hierunter fallen zunächst die besonders zinsgünstigen Förderdarlehen der öffentlichen Hand. Spezielle Förderdarlehen des Bundes und einiger Bundesländer sind mit Sonderzinssätzen versehen. Auch im Hinblick auf flexible Tilgungsmöglichkeiten sind die Programmdarlehen nicht mit Nachteilen versehen. Neben vorgeschalteten Tilgungsfreijahren besteht in vielen Fällen die Möglichkeit einer vorzeitigen vollständigen oder teilweisen Darlehensablösung. Die klassische Immobilienfinanzierung erstreckt sich in der Praxis in vielen Fällen bis hin zum Zeitpunkt des Eintritts in den beruflichen Ruhestand. Dementsprechend hat der Staat die selbstgenutzte Wohnimmobilie auch als förderfähig im Sinne der geförderten Altersvorsorge eingestuft. Zertifizierte Verträge in der Form einer Rentenversicherung, eines Fondssparplans oder eines Banksparplans ermöglichen den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums mit staatlicher Förderung. Das angesparte Kapital kann mit Eintritt in den Ruhestand bzw. bei Fälligkeit des Vertrages zum Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung verwendet werden. Die staatliche Riester-Förderung, die sich aus Altersvorsorgezulagen und steuerlichen Vergünstigungen zusammensetzt, kann somit erheblich zu einer Ersparnis bei den Finanzierungskosten führen.
Fördermöglichkeiten für Wohneigentum
Donnerstag, 5. Juli 2012Mit Hilfe der staatlichen Riester-Förderung wird der Weg in die eigenen vier Wände in vielen Fällen um einiges einfacher. Da dem Staat bewusst ist, dass eigener Herd Goldes wert ist, kann man das geförderte Altersvorsorgevermögen in einem Riester-Vertrag zum Bau oder zum Kauf eines Eigenheims verwenden, ohne sich hierauf bereits bei Vertragsabschluss festlegen zu müssen. Auch zum Kauf einer Eigentumswohnung darf das geförderte Guthaben verwendet werden, ohne die erhaltene Förderung einzubüßen. Bedingung ist nur, dass es sich jeweils um Wohneigentum handelt, das in Deutschland belegen ist und selbstgenutzt wird. Interessant kann es in vielen Fällen auch sein, eine restlich noch bestehende Immobilienfinanzierung durch angespartes Guthaben auf einem Riester-Vertrag (Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan) abzulösen. Auch hierdurch wird die staatliche Förderung (Zulagen und Steuervorteile) nicht gefährdet. Voraussetzung für die jeweilige Immobilienfinanzierung ist ebenfalls, dass sie zur Finanzierung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie im Inland aufgenommen wurde.
Im Ergebnis wird Wohneigentum durch die Riester-Rente auf diese Weise indirekt gefördert. Förderberechtigt sind alle rentenversicherungspflichtigen Personen (also alle Arbeitnehmer sowie im Einzelfall auch beruflich Selbstständige) sowie Beamte. Welche Variante für den Vermögensaufbau mit staatlicher Hilfe gewählt wird, entscheidet nicht über die Höhe der Förderung. Diese ist bei allen Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Banksparplänen, die erhältlich sind, identisch. Bei allen Riester-Varianten muss man sich auch nicht im Vorfeld festlegen, ob man nach Abschluss der Sparphase eine Teilauszahlung des Kapitals für eine Verwendung nach freiem Ermessen vornehmen möchte oder die Auszahlungsphase von vorn herein mit einer lebenslangen Rentenzahlung beginnen möchte. Die Alternative, die Riester-Förderung für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie durch Kauf, Bau oder Entschuldung als Bestandteil der Altersvorsorge einzubringen, besteht darüber hinaus in jedem Fall. Die direkte Förderung von Wohneigentum durch einen Riester-Vertrag ist ebenfalls möglich: Bei der Eigenheimrente (besser bekannt als “Wohn-Riester“) erfolgt der Vermögensaufbau nicht dadurch, dass Guthaben angespart wird, sondern durch eine schnellere Entschuldung: Die staatlichen Zulagen fließen direkt als Sondertilgungen in die Finanzierung der Immobilie ein. Die Rendite ergibt sich hierdurch durch die ersparten Darlehenszinsen. Über Vor- und Nachteile von direkter und indirekter Förderung von Wohneigentum mit Hilfe eines Riester-Vertrages und weitere staatliche Fördermöglichkeiten rund um eine Baufinanzierung informiert man sich am besten bei einem qualifizierten unabhängigen Finanzdienstleister.