Archiv für die Kategorie „Versicherungen“

Berufsunfähigkeitsversicherung

Donnerstag, 26. August 2010

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Meist wird sie als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung, wie aber auch als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung kombiniert, spricht man in diesem Fall auch von einer sogenannten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Die Produkte der Lebensversicherungen und der Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören bei vielen Versicherern in der Regel in dieselbe Kategorie. Sie dienen im Grunde genommen ein und denselben Zweck. Sie sichern den Versicherungsnehmer sowie seine Angehörigen im Falle der Berufsunfähigkeit oder auch im Falle eines Todes vor finanziellen Verlusten ab. Also bezeichnet die Berufsunfähigkeitsversicherung in erster Linie eine Versicherung im privatwirtschaftlichen Bereich. Sie kann immer dann in Betracht gezogen werden, wenn der Versicherungsnehmer in einem Beruf arbeitet, der ihm und seine Angehörigen den Lebensunterhalt sichert. Es kann auch Sinn machen, die Hausfrau zu versichern, da durch ihren Ausfall ein Ersatz bestellt werden muss, der Kosten verursachen kann. Lohnanspruch wird sie dagegen allerdings nicht haben. Für Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind und gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, kann im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit geleistet werden. Diese Leistungen sind allerdings sehr gering. Für alle nach diesem Datum geborenen gibt es nur noch Schutz durch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Auch dieser Schutz ist sehr begrenzt. Man urteilt dabei nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Kann der Versicherungsnehmer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf nur noch teilweise oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben, kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Leistung. Die Zahlungen können dabei durchaus auch gestaffelt oder anteilig ausfallen. Ob man Anspruch auf eine Berufsunfähig- keitsversicherung hat, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und der aktuellen Rechtsprechung.

Man kann auch zu einer teilweisen Berufsunfähigkeit gelangen, wenn man zum Beispiel noch zu 50 % in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

Unfallversicherung

Donnerstag, 19. August 2010

Im Falle einer Verletzung oder gar einer Invalidität erhält der Versicherte Schutz durch eine Unfallversicherung. Dabei bietet die Unfallversicherung nicht nur finanziellen Schutz, sie kann auch die Kosten der Heilbehandlung und die des Arbeitsausfalles übernehmen. In Deutschland gibt es neben der gesetzlichen auch die private Unfallversicherung.

Als ein Bestandteil der Sozialversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung anzusehen. Die Versicherungsnehmer sind in der Regel Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler und auch Landwirte. Die Kosten für die Unfallversicherung hat der Arbeitgeber zu tragen. Er zahlt als Mitglied der zuständigen Unfallkasse die Beiträge für seine Mitarbeiter. Weiterhin finanziert sich die gesetzliche Unfallver- sicherung durch ein jährliches Umlageverfahren. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die oben genannten Gruppen immer eine Pflichtversicherung. Freiwillig versichern können sich hingegen Selbstständige und Freiberufler.

Leistungen erhält man, wenn einem auf dem Weg zur Arbeit ein sogenannter Wegeunfall passiert. Ebenso kommt man in den Leistungsanspruch im Falle einer anerkannten Berufskrankheit. Hat man einen Arbeitsunfall während der Arbeitszeit, gilt dieser Anspruch ebenfalls. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für die Wiederherstellung der Gesundheit. Diese Kosten umfassen die Arzt- und Rehabilitationskosten, der Lohnersatz- oder eventuelle Entschädigungsleistungen. Sofern Heil- und Hilfsmittel verordnet werden oder man eine Haushaltshilfe sowie eine häusliche Krankenpflege benötigt, werden auch diese Kosten von der Versicherung getragen.

Im Gegensatz dazu steht die private Unfallversicherung. Mit ihr ist man über die Arbeits- und Wegefälle hinaus in allen Lebenslagen versichert. Eine private Unfallversicherung ist schon von daher sinnvoll, da laut Statistik die meisten Unfälle im Haushalt oder der Freizeit geschehen. Die private Unfallversicherung fragt nicht nach dem Grund des Unfalls oder aus welcher Situation heraus er eintrat. Man erhält in jedem Fall die vereinbarte Kapitalleistung oder auch eine Unfallrente. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, übernimmt die private Unfallversicherung zum Beispiel auch Bergungskosten, kosmetische Operationen oder auch das Kranken- haustagegeld. Auch eine Todesfallleistung für Hinterbliebene oder die Absicherung bei Verletzungen bestimmter Glieder sind möglich.

Vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann man sich aussuchen, ob man beim Eintreten des Versicherungsfalles eine Einmalzahlung oder monatliche Beträge ausgezahlt haben möchte. Desweiteren besteht noch die Möglichkeit, im Vertrag festzulegen, ob man am Ende der Laufzeit eine Rückzahlung der Beiträge wünscht.

Zur Ermittlung der Beitragshöhe werden Alter und Geschlecht herangezogen. Ob man ein risikoreiches Hobby ausübt oder der Beruf erhöhte Gefahren birgt, ist ein weiterer Faktor, der sich auf die Beitragshöhe auswirkt. Tarife werden immer der individuellen Lebenssituation angepasst.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mittwoch, 11. August 2010

Jedem Arbeitnehmer kann es passieren, dass der durch einen Unfall oder eine Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Berufsunfähigkeits-versicherung bietet hier einen umfassenden Schutz und ist heutzutage eigentlich unentbehrlich. Etliche Statistiken zeigen die Notwendigkeit des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Anzahl an Frührentnern in Deutschland ist nicht unerheblich. Sie sind durch Krankheit oder einem Unfall arbeitsunfähig geworden. Häufige Krankheiten, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können, sind zum Beispiel orthopädische Erkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Tumorer- krankungen oder aber auch psychische Leiden. Unfälle machen bei der Berufs-unfähigkeit den geringeren Anteil aus.

Die Deutsche Sozialversicherung kann Erkrankten nur einen dürftigen Basisschutz bieten. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt sie ca. 27 Prozent des Bruttoeinkommens, bei einer Erwerbsunfähigkeit immerhin an die 40 Prozent. Das setzt allerdings voraus, man hat mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, denn ansonsten hat man keinen Leistungsanspruch. Aus dieser Situation ergibt sich für die Versicherten ein immenses Privatrisiko. Um in Falle einer Berufsunfähigkeit nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten, ist eine fundierte Eigenvorsorge ratsam. Durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhält man den ausreichenden Schutz bei Berufs- sowie bei einer Erwerbsunfähigkeit.

Nicht jeder Arbeitnehmer zahlt bei der privaten Berufsunfähigkeit die gleiche Prämie. Diese berechnet sich nach der Gefahrenstufe des ausgeübten Berufes. Beschäftigte, die einer besonders harten, körperlichen Tätigkeit nachgehen, werden höhere Prämien zahlen müssen als wie zum Beispiel der Kaufmann oder Rechtsanwalt. Das Berufsrisiko ist bei der Ausübung einer intensiven körperlichen Arbeit einfach viel höher. Auch bei den Geschlechtern findet sich ein Unterschied in der Prämienhöhe. So sind Frauen laut Statistik einem größerem beruflichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt als Männer und zahlen dementsprechend mehr.

Wann ist man berufsunfähig? Kann man nach einem Unfall oder einer Erkrankung voraussichtlich für einen Zeitraum von einem halben bis zu drei Jahren seinen bislang ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben, gilt man als berufsunfähig. Ob man außerhalb seines Berufes noch eine andere Tätigkeit ausüben kann, spielt hierbei keine Rolle. Die Entscheidung liegt vielmehr darin, ob man bis zu 50 Prozent nicht mehr in seinem versicherten Beruf arbeiten kann.

Die Vorgehensweise beim Auftreten einer erstmaligen Berufsunfähigkeit ist wie folgt: Man muss anhand von Unterlagen darlegen, warum die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Der Versicherte hat eine detaillierte Angabe über seine bislang ausgeübte Tätigkeit zu machen und er muss die Höhe seines Einkommens, das er mit seiner Tätigkeit erzielt hat, nachweisen. Weiterhin muss er sich von einem Arzt die Ursachen, den Beginn, die Art, den Verlauf und die voraussichtliche Dauer bescheinigen lassen. Auch der Grad der Berufsunfähigkeit oder bzw. das Ausmaß einer Pflegebedürftigkeit ist vom Arzt zu benennen.

Krankenversicherung

Donnerstag, 15. Juli 2010

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Bestandteil unseres Gesundheitswesens. Bereits im Mittelalter gab es das Prinzip einer Krankenversicherung. Früher wurde die Krankenpflege von Klöstern und religiösen Gemeinschaften übernommen. Auch Ritterorden nahmen sich der Krankenpflege an. Man kann heute noch die Ursprünge der Krankenversicherung an den Namen der Organisationen wie zum Beispiel des Johanniter- und des Malteser-Ordens erkennen. In Deutschland unterscheiden wir zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).

Die gesetzliche Deutsche Krankenversicherung ist heute ein Teil des Sozial-versicherungsystems. Sie ist für die meisten Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung und macht einen großen Teil der Lohn- und Gehaltsabzüge innerhalb der Sozialversicherung aus. Die gesetzliche Krankenversicherung möchte die Gesundheit ihrer Versicherten erhalten und verbessern. Ist ein Versicherungsnehmer erkrankt, wird sie versuchen, die Gesundheit wiederherzustellen und die Beschwerden zu lindern. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse ist jedem Versicherungsnehmer zugänglich. Dieser Leistungsanspruch wird durch das Fünfte Buch des Sozialgesetz-buches geregelt. Die Leistungen müssen hierbei lediglich ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie sollen das notwendige Maß nicht überschreiten. Das bedeutet zum Beispiel für viele chronisch Erkrankte, die gesetzlich versichert sind, dass sie nur eine Mindestbehandlung erhalten. Dass es weitaus bessere Möglichkeiten aus medizinischer Sicht und dem aktuellen Forschungsstand gibt, spielt dabei keine Rolle. Der behandelnde Arzt hat dabei keine Entscheidungsbefugnis, dies ist durch einen zwischenzeitlich veralteten Gesetzestext geregelt.

Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung wird als Berechnungsmaßstab nicht das Krankheitsrisiko genommen, sondern die Beiträge werden nach dem Solidaritätsprinzip geleistet. Das individuelle Risiko spielt hierbei keine Rolle, in der Regel richtet sich der Leistungsanspruch nach der Bedürftigkeit. Als ungerecht empfunden mag dabei sein, dass der Versicherte, der bei Erkrankung die bestmögliche Versorgung und Behandlung erfahren möchte, an diese nur gelangt, wenn er sich zusätzlich privat versichert. Daher muss er im Grunde genommen zweimal zahlen.

Ganz im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird die Höhe des Beitrages bei der privaten Krankenversicherung nicht vom monatlichen Einkommen abhängig gemacht, sondern vielmehr richtet sich der Beitrag nach Alter, Geschlecht, Berufsgruppe, vertraglichen Leistungen und Vorerkrankungen. Die private Kranken- versicherung bietet zudem eine qualitativ höherwertige medizinische Behandlung. Die Leistungen der einzelnen privaten Krankenversicherung variieren je nach Unternehmen und Beitragshöhe. Allerdings gehören die freie Klinik- und Arztwahl, teurere Medikamente und auch alternative Behandlungsmethoden zu den meisten Verträgen standardmäßig dazu.

Berufsstart in Sachen Finanzen

Donnerstag, 10. Juni 2010

Als Azubi oder Student braucht man nicht viele Finanzverträge, einige sind jedoch unerlässlich. Ein Girokonto ist obligat. Dies muss heutzutage nichts kosten. Ein Dispo ist bei regelmäßigen (auch geringen) Einkünften in der Regel inklusive, sollte aber nur zum Angucken und darüber hinaus lediglich für finanzielle Notfälle verwendet werden. Eine Haftpflichtversicherung benötigt, wer nicht mehr bei den Eltern wohnt. Der/die Lebensabschnittsverschöner/in, mit dem/r ein gemeinsamer Hausstand geführt wird, benötigt jedoch keine eigene Haftpflicht extra. Bei der Deckungssumme sollten 2,5 bis 3 Mio. € tunlichst nicht unterschritten werden; Verträge mit 1 Mio. €, die Berufsstartern bisweilen nahegelegt werden, sind unter Umständen bei verursachten Personenschäden unzureichend und darüber hinaus auch keineswegs günstiger. Azubis haben für die Anlage ihrer Vermögenswirksamen Leistungen die Auswahl zwischen Fonds und Bausparen, sollten sich vor Abschluss des Sparvertrags aber eingehend informieren über Chancen, Risiken, Kosten sowie Vor- und Nachteile von Aufstockungsbeträgen aus eigener Tasche. Wer ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielt (Azubis sowie Studenten, die nebenbei einen Midijob oder einen Minijob, bei dem sie auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten, ausüben), sollte sich darüber hinaus mit den Vorzügen und Nachteilen der Riester-Rente auseinandersetzen.

Überzahlungen von Riester-Verträgen

Mittwoch, 12. Mai 2010

Wenn im Laufe eines Kalenderjahres mehr als der staatlich geförderte Höchstbetrag von 2.100 € abzüglich Zulagen auf einen Riester-Vertrag einzahlt wird, werden die ungeförderten Beiträge wie Einzahlungen auf eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung behandelt. Nach Ablauf von 12 Jahren und einem Mindestalter von 60 Jahren des Anlegers bei Auflösung/Fälligkeit werden die Erträge lediglich mit dem halben persönlichen Steuersatz in die Veranlagung einbezogen. Für ungeförderte Beiträge gibt es im Übrigen keine Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung, d.h., auch eine komplette Einmalauszahlung ist insoweit möglich. Entsprechendes gilt für Kalenderjahre, in denen der Anleger nicht zum geförderten Personenkreis der Riester-Rente gehört. In diesen Fällen stellt sich ein Riester-Vertrag insoweit wie eine konventionelle private Rentenversicherung (klassisch oder als Fondspolice) dar. Es gibt somit zwar keinen Schutzmechanismus vor Zugriffen Dritter (z.B. wg. Hartz IV), davon abgesehen genießt man dennoch bei planmäßigem Verlauf den Riester-Kapitalschutz (Garantie für die eingezahlten Beiträge zum Laufzeitende).

Gute Rentenversicherungen

Montag, 19. April 2010

Gute Rentenversicherungen bieten Sicherheit für das angesparte Kapital, Renditechancen durch eine ausgewogene Streuung des Vermögens unter Berücksichtigung von Aktien und Aktienfonds sowie Flexibilität in der Ablaufphase. Die mit dem Unitised-With-Profits-Prinzip ausgestattete Produktfamilie der Canada Life lässt keine Wünsche offen. Die Anlagebeträge werden in Fonds mit einem hohen Aktienanteil und einer garantierten Mindestverzinsung investiert.