Mit Hilfe der staatlichen Riester-Förderung wird der Weg in die eigenen vier Wände in vielen Fällen um einiges einfacher. Da dem Staat bewusst ist, dass eigener Herd Goldes wert ist, kann man das geförderte Altersvorsorgevermögen in einem Riester-Vertrag zum Bau oder zum Kauf eines Eigenheims verwenden, ohne sich hierauf bereits bei Vertragsabschluss festlegen zu müssen. Auch zum Kauf einer Eigentumswohnung darf das geförderte Guthaben verwendet werden, ohne die erhaltene Förderung einzubüßen. Bedingung ist nur, dass es sich jeweils um Wohneigentum handelt, das in Deutschland belegen ist und selbstgenutzt wird. Interessant kann es in vielen Fällen auch sein, eine restlich noch bestehende Immobilienfinanzierung durch angespartes Guthaben auf einem Riester-Vertrag (Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan) abzulösen. Auch hierdurch wird die staatliche Förderung (Zulagen und Steuervorteile) nicht gefährdet. Voraussetzung für die jeweilige Immobilienfinanzierung ist ebenfalls, dass sie zur Finanzierung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie im Inland aufgenommen wurde.
Im Ergebnis wird Wohneigentum durch die Riester-Rente auf diese Weise indirekt gefördert. Förderberechtigt sind alle rentenversicherungspflichtigen Personen (also alle Arbeitnehmer sowie im Einzelfall auch beruflich Selbstständige) sowie Beamte. Welche Variante für den Vermögensaufbau mit staatlicher Hilfe gewählt wird, entscheidet nicht über die Höhe der Förderung. Diese ist bei allen Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Banksparplänen, die erhältlich sind, identisch. Bei allen Riester-Varianten muss man sich auch nicht im Vorfeld festlegen, ob man nach Abschluss der Sparphase eine Teilauszahlung des Kapitals für eine Verwendung nach freiem Ermessen vornehmen möchte oder die Auszahlungsphase von vorn herein mit einer lebenslangen Rentenzahlung beginnen möchte. Die Alternative, die Riester-Förderung für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie durch Kauf, Bau oder Entschuldung als Bestandteil der Altersvorsorge einzubringen, besteht darüber hinaus in jedem Fall. Die direkte Förderung von Wohneigentum durch einen Riester-Vertrag ist ebenfalls möglich: Bei der Eigenheimrente (besser bekannt als “Wohn-Riester“) erfolgt der Vermögensaufbau nicht dadurch, dass Guthaben angespart wird, sondern durch eine schnellere Entschuldung: Die staatlichen Zulagen fließen direkt als Sondertilgungen in die Finanzierung der Immobilie ein. Die Rendite ergibt sich hierdurch durch die ersparten Darlehenszinsen. Über Vor- und Nachteile von direkter und indirekter Förderung von Wohneigentum mit Hilfe eines Riester-Vertrages und weitere staatliche Fördermöglichkeiten rund um eine Baufinanzierung informiert man sich am besten bei einem qualifizierten unabhängigen Finanzdienstleister.
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Fördermöglichkeiten für Wohneigentum
Donnerstag, 5. Juli 2012Vermögenswirksame Leistungen: 3 Möglichkeiten
Mittwoch, 20. Juni 2012Wer Vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält, hat ein Luxusproblem. Dieses besteht darin, sich zu entscheiden, auf welche Weise der Vermögensaufbau betrieben werden soll. Der Gesetzgeber hat in den Rahmenbedingungen, dem 5. Vermögensbildungsgesetz, mehrere Optionen zugelassen, die geeignet für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen sind. In der Praxis kommen jedoch nahezu ausschließlich Sparpläne in Investmentfonds sowie ein Bausparvertrag zum Einsatz.
Fonds, die für Vermögenswirksame Leistungen geeignet sind, müssen das ihnen anvertraute Kapital der Anleger zu einem maßgeblichen Teil in Aktien anlegen. Andernfalls wären die eingezahlten Beträge nicht förderberechtigt, d.h., auch bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen würde dem Sparer keine Arbeitnehmer-Sparzulage zustehen. Aus diesem Grund stehen nur Aktienfonds für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen zur Verfügung. Entsprechend muss der Anleger mit höheren Schwankungen der Anteilspreise während der Laufzeit des Sparvertrags rechnen. Einerseits ist eine höhere Rendite möglich als mit konservativeren Formen der Geldanlage, andererseits sind auch Verluste nicht auszuschließen, insbesondere wenn das Ruhejahr nach Ablauf der Einzahlungsphase des Vermögenswirksamen Sparvertrags ein außergewöhnlich schlechtes Börsenjahr sein sollte. Man kann jedoch das angesparte Guthaben auch nach Fälligkeit des Sparvertrags bis zu einer Kurserholung stehen lassen, ist also nicht zu einem zeitnahen Verkauf gezwungen.
Bausparen ist nicht mit den Risiken von Fonds verbunden, unter Umständen weniger Geld ausgezahlt zu bekommen, als in den Sparvertrag in Form von Vermögenswirksamen Leistungen geflossen ist. Die erzielbare Rendite ist begrenzt, bei bestimmten Tarifen jedoch von vorn herein kalkulierbar. Misslich bei Abschluss eines Bausparvertrags ist die Abschlussgebühr, die vorrangig aus den Einzahlungen bedient wird und die Rendite mindert. Vorteilhaft ist die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen insbesondere dann, wenn der Sparer davon ausgeht, zu einem späteren Zeitpunkt eine Baufinanzierung in Angriff zu nehmen. Das angesparte Bausparguthaben kann in diesem Fall bereits einen soliden Grundstock für ein späteres Bauspardarlehen darstellen.
Die dritte Variante besteht darin, die VL in einen Zuschuss des Arbeitgebers zu einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) umwandeln zu lassen. Der Vorteil liegt in diesem Fall darin, dass man (innerhalb gesetzlicher Höchstbeträge) steuer- und sozialabgabenfrei anspart, also aus dem Brutto statt aus dem Netto. Der Nachteil ist die längere Vertragslaufzeit (frühestmöglicher Leistungsbeginn ist das 62. Lebensjahr) gegenüber einem VL-Vertrag mit einer Laufzeit von grundsätzlich sieben Jahren.
Finanzielle Vorsorge treffen
Mittwoch, 2. Mai 2012Finanzielle Vorsorge treffen
Wenn es darum geht, bestehenden bzw. absehbaren Lücken hinsichtlich seiner Altersvorsorge zu begegnen, sieht man sich einer Vielzahl von möglichen Optionen gegenüber, die in Bezug auf Flexibilität, Sicherheit, steuerliche Komponenten, Renditeaussichten und auch nach anderen Kriterien jeweils keine eindeutige Schlussfolgerung zulassen, inwieweit sie geeignet sind, die individuell bestehenden Ziele und Problemstellungen lösen zu können. Um das Vorsorgeproblem quantitativ messbar zu machen und in einem zweiten Schritt (gegebenenfalls nach dem Ausschlussprinzip) einzelne Instrumente verwerfen zu können, kann es eine probate Methode sein, sich durch unabhängige Finanzdienstleister, die alle Spielarten der privaten und/oder ebenfalls privaten, aber zusätzlich staatlich geförderten Altersvorsorge anbieten, dabei aber unabhängig insbesondere von den Interessen einzelner Produktanbieter agieren können, also weder hinsichtlich eines bestimmten Produkts noch eines oder mehrerer Anbieter fixiert sind, informieren zu lassen. Zum Beispiel sind kapitalbildende Versicherungen, also eine Lebens- oder (besser!) Rentenversicherung, eine von mehreren Optionen, die allerdings beträchtliche qualitative Unterschiede zwischen einzelnen Angeboten beinhalten.
Ganz grundsätzlich haben bei der Wahl der geeigneten Instrumente die individuellen Zielsetzungen und auch die persönliche Risikobereitschaft im Vordergrund zu stehen. Allerdings ist ebenso darauf zu achten, dass die Kosten, die in Zusammenhang mit der jeweiligen Form der Geldanlage anfallen, nicht unnötig hoch ausfallen. Beispielsweise kann man Fonds ohne Ausgabeaufschlag erwerben, wodurch man effektiv Kosten spart, die ansonsten an der Rendite zehren würden. In der Praxis ist es bisweilen allerdings so, dass derartige Rabatte nur derjenige bekommt, der explizit danach fragt. So gesehen, verfallen bestehende Sparpotenziale in manchen Fällen ungenutzt. Dasselbe Prinzip findet sich nicht nur bei Fragen rund um die Geldanlage, sondern auch bei Finanzierungen jedweder Couleur. So besteht durchaus die Möglichkeit, neben der öffentlichen Förderung, die ohnehin in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung zu einer meist nicht unwesentlichen Ersparnis führt, hierauf als Sahnehäubchen noch Rabatte zu erhalten, die durch versierte unabhängige Finanzdienstleister auf die Programmkreditkonditionen gewährt werden können.
Staatliche Beteiligung bei der Baufinanzierung
Donnerstag, 8. März 2012Wenn sich der Staat an einer Baufinanzierung beteiligt, hat dies vornehmlich sozialpolitische Gründe und kann auf unterschiedliche Arten und Weisen zu einer merklichen Entlastung der Bauherren als Kreditnehmer führen. Die Wohneigentumsförderung setzt zum einen bei der Bereitstellung von öffentlichen Fördergeldern an. Hierbei handelt es sich um Darlehensmittel, die mit besonders vorteilhaften Konditionen ausgestattet sind. Diese betreffen sowohl die Zinssätze, welche im Vergleich zu Angeboten von Banken und Sparkassen durchweg als konkurrenzlos günstig einzustufen sind. Möglich ist dies aufgrund der sozialpolitischen Komponente, aufgrund derer die betreffenden Darlehensprogramme Zinssubventionen beinhalten. Im Ergebnis führt die Inanspruchnahme öffentlicher Förderdarlehen zu einer meist nicht unerheblichen Ersparnis bezogen auf die gesamten Finanzierungskosten. Hierbei ist auch die lange Laufzeit zu berücksichtigen, über die Baudarlehen üblicherweise getilgt werden. Eine andere Form der Subvention, über die man im Rahmen einer privaten Immobilienfinanzierung profitieren kann, sind Zulagen, welche der Staat als Sondertilgungen beisteuert. Diese führen zu einer Ersparnis an Darlehenszinsen und im Ergebnis zu einer Verkürzung der Darlehenslaufzeit durch die schnellere Entschuldung. Derartige Zulagen sind allerdings nicht Bestandteil von Förderprogrammen, sondern eine Form der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Da ein Eigenheim wie auch eine selbstgenutzte Eigentumswohnung einen wesentlichen Eckpfeiler einer privaten Altersvorsorge darstellt, sind selbstgenutzte private Wohnimmobilien aus diesem Grund auch als förderfähig im Rahmen der Riester-Rente eingestuft. Die Voraussetzungen, von dieser Form der staatlichen Förderung zu profitieren, sind allerdings grundsätzlich enger gestrickt, was den geförderten Personenkreis angeht. Beraten lassen von unabhängiger Seite sollte man sich in jedem Fall.
Fonds regelmäßig ansparen
Dienstag, 6. Dezember 2011Wenn man Fonds über einen Sparplan regelmäßig kauft, betreibt man – insbesondere in Krisenzeiten . auf längere Sicht eine sehr smarte Form des Vermögensaufbaus. Dieses Sparen durch Konsumverzicht funktioniert umso besser, je höher die Rendite der Geldanlage ist und je mehr man an Kosten, Gebühren oder Nebenkosten spart. Außerdem wirkt der Zinseszinseffekt umso nachdrücklicher, je länger der Sparplan bedient wird. Das Vorteilhafte an einem Fondssparplan ist insbesondere die Flexibilität, die der Anleger genießt. Ein Sparplan kann bereits mit sehr geringen Beträgen monatlich eingerichtet werden. Erhöhungen der Sparrate sind ebenso wie Reduzierungen jederzeit möglich. Auch eine Aussetzung ist kein Problem. Eben diese laufenden Veränderungen sind zudem in aller Regel kostenlos. Ein Wechsel des Fonds nicht nur für künftige Sparraten, sondern auch in Bezug auf das bereits angesparte Vermögen ist unbürokratisch darstellbar.
Allerdings: Fonds beinhalten Risiken. Dies ist wenig überraschend, da jede Form der Geldanlage nicht gänzlich frei von Risiko ist, theoretisch zumindest. Im Zweifel kommt es auch bei absolut sicheren Geldanlagemöglichkeiten auf den Betrachtungszeitraum bzw. die Laufzeit an. Bezogen auf Fonds kann man das Risiko deutlich reduzieren, indem man beispielsweise Garantiefonds erwirbt. Diese garantieren, wie es die Bezeichnung bereits zum Ausdruck bringt, einen bestimmten Betrag, der in jedem Fall bei Fälligkeit zur Auszahlung gelangt. Eben weil es eine Fälligkeit gibt, unterscheiden sich Garantiefonds von anderen Fonds dadurch, dass sie grundsätzlich eine begrenzte Laufzeit haben, an deren Ende sie liquidiert werden. Zudem ist zu beachten, dass die Ausgabeaufschläge in aller Regel nicht von der Garantie eingeschlossen sind. Diese stellen insoweit bei einer schlechten Performance einen möglichen Verlust dar.
Eine garantierte Mindestrendite bieten als Alternative besondere Fondspolicen, die nach dem sogenannten UWP-Prinzip ausgestaltet sind. Hierbei ist, abgesehen von vorzeitigen Vertragsauflösungen, das Guthaben in Höhe der eingezahlten Beträge zuzüglich einer Mindestrendite garantiert. Dem Anleger wird hierbei somit nicht, wie bei gewöhnlichen fondsgebundenen Versicherungen üblich, das Kapitalanlagerisiko aufgebürdet. Darüber hinaus gibt es insoweit Parallelen zu Fonds im Allgemeinen, dass sich durch die professionelle Geldanlage und einen möglichst langen Zeithorizont beträchtliche Chancen auf hohe Renditen für den Anleger ergeben. Noch mehr als bei Fonds ist bei kapitalbildenden Versicherungen jedoch ein langer Atem gefragt. Wer diesen hat (oder zur Stärkung seiner privaten Altersvorsorge im Hinblick auf die persönliche Rentenlücke dringend haben sollte), kann jedoch mit viel Gegenleistung für seine Beiträge rechnen.
Zulagen für die Immobilienfinanzierung
Mittwoch, 23. November 2011Der Staat hat ein breit gefächertes Instrumentarium bereitgestellt, um breiten Bevölkerungsschichten bei der Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums unter die Arme zu greifen. Ein Bausparvertrag ermöglicht es, die Fördermöglichkeiten bei der Zusammenstellung einer privaten Baufinanzierung vollständig und bequem auszuschöpfen.
Bausparen verhilft angehenden Wohnungs- oder Hausbesitzern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, zur Wohnungsbau-Prämie. Arbeitnehmer, die Vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers erhalten, können diese auf einen Bausparvertrag fließen lassen. Gegebenenfalls können auch eigene Beiträge ohne Zuwendungen des Arbeitgebers auf diese Weise zur Gewährung der steuerfreien und sozialversicherungsfreien Arbeitnehmer-Sparzulage führen. Auch für die dritte Kategorie der staatlichen Zulagen, die man im Rahmen einer Baufinanzierung mittels Bausparen nutzen kann, die Altersvorsorge-Zulage als Bestandteil der Riester-Förderung, gilt jedoch: Nur wer die Zulagen beantragt, erhält sie auch. Wer sie nicht beantragt, verschenkt bares Geld. Die Riester-Förderung beim Bausparen, für die im Gegensatz zu den beiden anderen Zulagen keine Einkommensgrenzen gelten, sichert man sich am besten, indem man einen Dauerzulagenantrag bei der Bausparkasse stellt. Hierfür ist es unbeachtlich, ob man einen Bausparvertrag anspart, um eine Riester-Rente zur Stärkung seiner privaten Altersvorsorge zu erhalten, oder ob man die Zulagen dafür verwendet, eine Immobilienfinanzierung schneller zu tilgen. Die steuerliche Förderung wird optimiert, indem man sich zur Einkommensteuer veranlagen lässt, auch wenn man hierzu aufgrund seiner steuerlichen Situation grundsätzlich nicht verpflichtet wäre. Die Arbeitnehmer-Zulage durch Einzahlungen Vermögenswirksamer Leistungen auf einen Bausparvertrag wird ebenfalls im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt. Die staatlichen Zulagen führen insgesamt dazu, dass sich die monatliche Belastung aus der Immobilienfinanzierung meist spürbar reduziert. Insbesondere bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital sollte man die gegebenen Fördermöglichkeiten aus diesem Grunde ausschöpfen und diese nicht verschenken.
Risikoschutz nicht vernachlässigen
Mittwoch, 2. November 2011Lebensversicherungen sollte man sich für die Altersvorsorge sparen. Besser ist es grundsätzlich, Geldanlage bzw. Vermögensaufbau sowie Risikoschutz voneinander zu trennen. Nicht sparen hingegen sollte man sich den Risikoschutz im Zusammenhang mit größeren finanziellen Verpflichtungen, wie sie mit einer Baufinanzierung zwangsläufig einhergehen. Eine reine Risikolebensversicherung ist die deutlich preisgünstigere Variante im Vergleich zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung, da sie lediglich das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person während der Vertragslaufzeit absichert. Um Familienangehörige im Falle des Ablebens des Allein- oder Hauptverdieners dahingehend abzusichern, dass bestehende finanzielle Verpflichtungen weiterhin bedient werden können, ist sie unerlässlich. Entsprechend ist es dringend zu empfehlen, eine Risiko-LV anlässlich des Erwerbs der eigenen vier Wände oder des Baus eines Eigenheims abzuschließen. Im Falle eines Falles wäre sonst in den wohl meisten Fällen die zwangsweise Verwertung der Immobilie kaum abzuwenden. Sparen lässt sich bei den ohnehin günstigen Versicherungsprämien deutlich, indem ein Tarif mit fallender Versicherungssumme gewählt wird. Die Absicherung passt sich somit dem ausstehenden Risiko in Form der noch nicht getilgten Restschuld der Baufinanzierung an. Im Rahmen der Zusammenstellung der Baufinanzierung sollten Kunden den Betrag für eine Risiko-LV mit einplanen. Angesichts der derzeit historisch günstigen Konditionen für Baugeld sind die Darlehensbelastungen ohnehin erstaunlich niedrig, so dass man bei den geringen Prämien für die Versicherung nicht falschen Geiz walten lassen sollte. Vergleichen sollte man angeschts der bei Versicherungen leider üblichen immensen Preisunterschiede dennoch!
Wofür eine Lebensversicherung abschließen?
Freitag, 21. Oktober 2011Lebensversicherungen werden ab kommendem Jahr unattraktiver aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Betroffen sind allerdings nur neu abgeschlossene Verträge ab 2012. Sollte man daher noch in diesem Jahr eine Lebensversicherung abschließen? Es kommt darauf an. Nämlich, wofür man sie benötigt (bzw. zu welchem Zweck man sie empfohlen bekommt)!
Kapitalbildende Lebensversicherungen kosten in zweierlei Hinsicht Geld. Zum einen zahlt man für den Risikoschutz. Zum anderen allerdings kosten sie auch Rendite, nämlich dann, wenn man eine Lebensversicherung abschließt, die neben der Absicherung für den Todesfall zusätzlich als Sparvertrag die eigene Altersvorsorge aufpäppeln soll. Grundsätzlich ist es anzuraten, Sparen und Risikoschutz voneinander getrennt zu halten. Man fährt mit einer günstigen reinen Risiko-Lebensversicherung und einer alternativen Form der langfristigen Geldanlage (zum Beispiel mit einer guten privaten Rentenversicherung) praktisch immer besser im Vergleich zu dem Kombiprodukt Kapitallebensversicherung. Für einen ausreichenden Todesfallschutz ist im Übrigen eine Kapitallebensversicherung schon deshalb ungeeignet, weil die dafür anfallenden Versicherungsprämien immens ins Geld gingen.
Für eine Risiko-Lebensversicherung, mit der man nur absichert, aber nicht zusätzlich noch spart, ändert sich im Übrigen ab 2012 nichts. Man benötigt sie nicht, wenn man keine Hinterbliebenen hat oder diese nicht versorgt wissen möchte. Man unterliegt hingegen in grobem Maße falschem Geiz, wenn man Verbindlichkeiten in nicht geringem Maße (insbesondere durch eine Immobilienfinanzierung) aufgebaut hat, die seine Erben nicht abbauen könnten, und sich nicht die meist verblüffend geringen Prämien zur Absicherung des Todesfallrisikos leistet. Für Sparfüchse, die speziell die Immobilienfinanzierung abgesichert wissen wollen, gibt es degressiv kalkulierte Tarife, bei denen sich die Höhe der Versicherungssumme der im Zeitablauf immer geringer werdenden Restschuld der Darlehen anpasst. Wie bei allen Versicherungen gilt allerdings auch für eine Risiko-LV: Erst umfassend vergleichen, dann abschließen!
Längere Förderung
Dienstag, 20. September 2011Wer die Vorteile der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für sich entdeckt hat, kommt ab kommendem Jahr nicht umhin, diese länger zu nutzen. Ab 2012 neu abgeschlossene Verträge sehen nämlich aufgrund einer Änderung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vor, dass die Leistungen aus Riester-Verträgen erst ab Vollendung des 62. Lebensjahrs gewährt werden dürfen. Derzeit ist der frühestmögliche Zeitpunkt, ab dem man die Rente oder (falls es sich um Riester-Fonds handelt) den Auszahlplan in Anspruch nehmen darf, die Vollendung des 60. Lebensjahrs. Durch die verlängerte Mindestsparzeit erhöht sich demgegenüber natürlich auch die Riester-Förderung. Gleichwohl ist die Änderung insgesamt aus Sicht des Sparers nachteilig. Die Verlängerung ist im Ergebnis mit weniger Flexibilität für den Sparer verbunden. Bislang kann man Riester-Verträge mit einem planmäßigen Ende der Sparphase zum 60. Geburtstag bis hin zum gesetzlichen Renteneintrittsalter abschließen und innerhalb dieser Bandbreite frei wählen, sich hierbei auch während der Laufzeit neu entscheiden. So gesehen sollte, wer sich grundsätzlich für die Riester-Rente interessiert, sich eher dieses Jahr neu für einen Abschluss entscheiden, sich aber vorher eingehend informieren. Schließlich ist das Produkt in jedem Fall langfristig angelegt. Die Änderung betrifft alle Varianten der Riester-Rente, also Versicherungen, Fonds und Banksparpläne.
Nicht spontan abschließen
Dienstag, 30. August 2011Wenn man sich über seine private Altersvorsorge nicht nur Gedanken macht, sondern auch zur Tat schreiten möchte, hat man bereits eine gute Entscheidung getroffen. Allerdings sollte man auch nichts überstürzen, da es sich bei der konkreten Entscheidung für ein bestimmtes Vorsorgeinstrument in jedem Fall um einen langfristig angelegten Vertrag handelt. Ein Beispiel ist die Riester-Rente: Sie hat Vorteile und Nachteile. Die Förderung, mit der vielfach geworben wird, ist zweifellos attraktiv. Allerdings ist sie bei jedem Anbieter und bei jeder Vertragsvariante identisch. Unterschiede bestehen allerdings in erheblichem Maße hinsichtlich der Kosten und der Renditeaussichten. So gesehen, ist es sicherlich vernünftig, sich zunächst über das Produkt insgesamt zu informieren und daraufhin zu vergleichen, bevor man unterschreibt. Gerade bei Riester ändern sich die Rahmenbedingungen im kommenden Jahr zum Nachteil der Anleger, so dass unter sonst gleichen Umständen ein Neuabschluss noch in diesem Jahr durchaus vernünftig ist. Das erstbeste Angebot stellt sich jedoch selten als das beste heraus.