Artikel-Schlagworte: „Altersvorsorge“

Grundsätzlich risikolos

Mittwoch, 14. Juli 2010

Bei Riester bestehen grundsätzlich keine Verlustrisiken. Man darf bzw. sollte seinen Vertrag nur nicht vorzeitig auflösen. Ansonsten ist zum Ende der vertraglich vereinbarten Sparphase in jedem Fall garantiert, dass sämtliche eingezahlten Beiträge des Kunden und auch alle auf dem Vertrag eingegangenen staatlichen Zulagen mindestens als Guthaben zur Verfügung stehen. Dieser Betrag steht als Minimum für die zusätzliche private Altersvorsorge fest. Die Wertentwicklung der Kapitalanlage kommt noch hinzu.

Immobilienrente

Donnerstag, 8. Juli 2010

Das Eigenheim gilt gemeinhin als die sicherste Form der privaten Altersvorsorge. Hierbei steht zunächst der Vorteil der Mietersparnis im Vordergrund. Eine Möglichkeit, über selbstgenutztes Wohneigentum zusätzliche regelmäßige Zahlungen zur Aufstockung der Einnahmen im Ruhestand zu erhalten, besteht in einer sogenannten Immobilienrente. Hierbei wird auf dem Objekt eine Umkehrhypothek eingetragen, aus der bis zum Verkauf des Hauses oder bei Ableben des letzten Eigentümers eine Rente gezahlt wird. Die Hauseigentümer selbst haben keinerlei laufende Zahlungen an die finanzierende Bank zu leisten. Entsprechend gibt es auch keine ansonsten bei der Kreditvergabe übliche Bonitätsprüfung. Lediglich in Bezug auf die Immobilie ist grundsätzliche Voraussetzung, dass diese annähernd lastenfrei zu sein hat. Die ursprüngliche Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung sollte somit schon ihre Erledigung gefunden haben.

Altersvorsorge nicht mitnehmen

Dienstag, 8. Juni 2010

Spontankäufe sollten Schnäppchen und Genussmitteln vorbehalten sein, wenn sie etwa in der Kassenzone des Einzelhandelsgeschäfts seines Vertrauens liebevoll drapiert sind. Die private Altersvorsorge hingegen ist ganz sicher nicht für Impulskäufe in Form unüberlegter Unterschriften geeignet. Beispiel Riester: Die Förderung, auch wenn sie noch so attraktiv ist, nimmt man tunlichst nicht einfach mit. Vielmehr informiert man sich erst über das grundsätzliche Für und Wider der Riester-Rente. Dann vergleicht man Vor- und Nachteile der einzelnen Produktvarianten. Zu guter letzt entscheidet man sich für den Riester-Vertrag, der seinen Vorstellungen am meisten entspricht. Die Förderung, die man eben nicht einfach “mitnehmen“ sollte, ist nämlich bei jedem Anbieter und bei jeder Variante identisch, die Unterschiede hinsichtlich Qualität, Flexibilität und Kosten sind bei den zahlreich vorhandenen Angeboten jedoch erheblich.

Baufinanzierung mit Wohn-Riester

Freitag, 7. Mai 2010

Riester-Verträge in der Form einer Rentenversicherung, eines Fondssparplans oder eines Banksparplans ermöglichen den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums mit staatlicher Förderung. Das angesparte Kapital kann mit Eintritt in den Ruhestand bzw. bei Fälligkeit des Vertrages zum Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung verwendet werden. Die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und steuerlichen Vergünstigungen durch Sonderausgabenabzug bleibt hierbei erhalten. Der Immobilienerwerb ist somit förderunschädlich.
Wohn-Riester (im Amtsdeutsch: die Eigenheimrente) bietet eine andere Möglichkeit auf dem Weg in die eigenen vier Wände, die bereits bei der Finanzierung der Immobilie ansetzt. Wohn-Riester bietet nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Insbesondere für Bauherren kann die Eigenheimrente einen wertvollen Baustein ihrer Baufinanzierung darstellen. Die Sondertilgungsleistungen auf dem speziellen Wohn-Riester-Darlehen bewirken eine schnellere Entschuldung und führen dadurch zu einer Zinsersparnis. Im Vergleich zu anderen Varianten der Riester-Rente besteht die Rendite der Geldanlage in der Ersparnis der Darlehenszinsen.
Für die Wohn-Riester-Förderung gelten im Übrigen keine Besonderheiten: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien.