Es besteht theoretisch die Möglichkeit, eine Baufinanzierung nicht kontinuierlich über ein Annuitätendarlehen zu tilgen, sondern die Tilgungsleistungen ersatzweise dadurch zu erbringen, dass parallel zu den Zinszahlungen für das Darlehen kapitalbildende Lebensversicherungen angespart werden. Das angesparte Guthaben soll hierbei zu einem festgelegten Zeitpunkt für die Ablösung des Darlehens in einem Zug verwendet werden. Aufgrund des Risikos, dass die Rendite der Geldanlage hinter den Erwartungen zurückbleibt und das angesparte Kapital nicht ausreicht, das bestehende Darlehen vollständig zu tilgen, sollten Finanzierung und Geldanlage besser getrennt werden. Ebenfalls trennen sollte man Risikoschutz und Geldanlage: Anstelle einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung fährt man grundsätzlich besser, eine reine Rentenversicherung anzusparen und parallel den Risikoschutz über eine reine Risiko-Lebensversicherung abzubilden.
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Finanzierung, Absicherung und Geldanlage trennen
Montag, 24. Januar 2011Anschlussfinanzierung kalkulieren
Mittwoch, 1. Dezember 2010Bei einer Anschlussfinanzierung (Prolongation) einer Baufinanzierung ist es töricht, das Angebot der Hausbank ohne weitere Prüfung anzunehmen. Dieses beinhaltet in aller Regel die jeweils gültigen Standardkonditionen. Berücksichtigt wird somit nicht, dass sich das Risiko für die Bank seit Beginn der ursprünglichen Finanzierung reduziert hat. Dies aus zwei Gründen: Zum einen wurden bereits Tilgungen geleistet; die Sicherheit durch die Immobilie ist somit werthaltiger. Zum anderen hat der Kunde während der Laufzeit des Darlehens seine persönliche Bonität, sprich Kreditwürdigkeit, unter Beweis gestellt.
Wenn man im Vorwege die Konditionen für die Anschlussfinanzierung vergleicht und bis zum Ablauf der aktuellen Zinsbindungsfrist noch einige Zeit vergeht, sollte man sich gegebenenfalls nach einem Forward Darlehen erkundigen. Dieses sichert, gegen einen kleinen Aufpreis, die Konditionen bis zur tatsächlichen Valutierung des Darlehens ab. Man sichert sich auf diese Weise somit dagegen ab, dass bis zum Zeitpunkt der neuen Zinsfestschreibung laufende Zinserhöhungen zu einer Verteuerung führen. Die genauen Auswirkungen lassen sich unproblematisch und kostenlos durch einen Baufinanzierungsrechner durchkalkulieren.
Baufinanzierung mit Wohn-Riester
Freitag, 7. Mai 2010Riester-Verträge in der Form einer Rentenversicherung, eines Fondssparplans oder eines Banksparplans ermöglichen den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums mit staatlicher Förderung. Das angesparte Kapital kann mit Eintritt in den Ruhestand bzw. bei Fälligkeit des Vertrages zum Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung verwendet werden. Die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und steuerlichen Vergünstigungen durch Sonderausgabenabzug bleibt hierbei erhalten. Der Immobilienerwerb ist somit förderunschädlich.
Wohn-Riester (im Amtsdeutsch: die Eigenheimrente) bietet eine andere Möglichkeit auf dem Weg in die eigenen vier Wände, die bereits bei der Finanzierung der Immobilie ansetzt. Wohn-Riester bietet nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Insbesondere für Bauherren kann die Eigenheimrente einen wertvollen Baustein ihrer Baufinanzierung darstellen. Die Sondertilgungsleistungen auf dem speziellen Wohn-Riester-Darlehen bewirken eine schnellere Entschuldung und führen dadurch zu einer Zinsersparnis. Im Vergleich zu anderen Varianten der Riester-Rente besteht die Rendite der Geldanlage in der Ersparnis der Darlehenszinsen.
Für die Wohn-Riester-Förderung gelten im Übrigen keine Besonderheiten: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien.
Der Euro schwächelt
Mittwoch, 5. Mai 2010– € unter 1,30 $ –
Akuten Handlungsbedarf angesichts der sich ausweitenden (genauer: zunehmend offensichtlicheren) EU-Schuldenkrise hat, wer Fremdwährungsdarlehen für die Immobilienfinanzierung aufgenommen hat, beispielsweise CHF-Darlehen. Die Variante, dass eine Baufinanzierung in Schweizer Franken aufgenommen wird, um sich das jenseits der Grenze traditionell niedrigere Zinsniveau zu sichern, ist in jüngerer Zeit zwar von geringerem Interesse gewesen, weil auch hierzulande Baugeld überaus erschwinglich zu haben ist. Dennoch sind viele der bestehenden langlaufenden Darlehen von der aktuellen Entwicklung tangiert. Die Gefahr, dass der Zinsvorteil durch nachhaltige Währungsverluste deutlich überkompensiert wird, ist nicht von der Hand zu weisen.
Für Anleger bieten sich demgegenüber aktuell mehr Chancen als Risiken durch potenzielle Währungsgewinne. Interessant stellen sich, auch unter diesem Aspekt, international anlegende Fonds im Rentenbereich dar, die in Staats- und Unternehmensanleihen u.a. auch auf Fremdwährungsbasis investieren. Beispiel: StarCap Argos (ISIN LU0137341789, WKN 805785).