Artikel-Schlagworte: „Bonität“

Kredite zum Festpreis

Donnerstag, 19. August 2010

Ein Festpreiskredit ist nicht zu verwechseln mit einem Festzinskredit. Während ein Festzinskredit dadurch gekennzeichnet ist, dass die Zinsen für die gesamte Laufzeit (bei einer langfristigen Baufinanzierung meist zunächst für einen bestimmten Zeitraum) konstant bleiben, handelt es sich bei einem Festpreiskredit um einen Kredit, bei dem die Konditionen grundsätzlich für alle Kreditnehmer gleich sind, also nicht von der Bonität des jeweiligen Kunden abhängig gemacht werden. Banken, die Ratenkredite als Festpreiskredite anbieten, verzichten somit auf sogenannte Lockvogel-Angebote mit Traumkonditionen, die sich im Rahmen der individuellen Bonitätsprüfung des Kunden dann doch nicht als haltbar herausstellen. Die Prüfung des Kreditantrags und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden entscheidet bei Festpreiskrediten im Wesentlichen nur darüber, ob der Kredit vergeben wird, und nicht, zu welchem Preis.

Sofortkredite

Freitag, 13. August 2010

Sogenannte Sofortkredite werden vielfach beworben. Es handelt sich durchweg um normale Ratenkredite, die auch als Privatkredit, Privatdarlehen, Anschaffungsdarlehen, Persönliches Darlehen oder eben als Sofortkredit bezeichnet werden. Die Produkte sind so konzipiert, dass sie auf standardisierten Kreditvergabekriterien beruhen und auf eine schlanke, unbürokratische Abwicklung hinzielen. Die Unterlagen, die das Kreditinstitut vom Kunden benötigt, sind entsprechend überschaubar. Meist sind nur die letzten zwei bis drei Verdienstbescheinigungen sowie aktuelle Kontoauszüge notwendig. Weiterhin ist eine standardisierte Selbstauskunft auszufüllen, die Angaben zu persönlichen Daten, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer und finanziellen Verhältnissen (Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Verbindlichkeiten) vorsieht. Der Kredit kann in der Regel sofort bewilligt und auch ausgezahlt werden, sofern keinerlei Unstimmigkeiten vorliegen. Zudem dürfen aus der Schufa-Auskunft, die von der Bank heutzutage online für einen Antrag auf ein Girokonto, einen Kredit oder eine Baufinanzierung eingeholt wird, keine Negativmerkmale erkennbar sein. Zu beachten ist, dass die Kredite, mit denen als Sofortkredit geworben wird, nicht zwangsläufig besonders günstig sein müssen. Auch Kredite, die nicht als Sofortkredite bezeichnet werden, werden grundsätzlich zügig und unbürokratisch bearbeitet.

Selbstauskunft

Mittwoch, 28. Juli 2010

Wer einen Kredit beantragt, sei es einen Kleinkredit oder eine Baufinanzierung, muss gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut bzw. Finanzdienstleister eine Selbstauskunft ausfüllen und unterschreiben. Hierbei handelt es sich um ein vorwiegend standardisiertes Formular, welches Kreditgeber verwenden, um sich ein Bild über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse machen zu können. Die Selbstauskunft gehört somit zu den Bonitätsunterlagen, die Kreditinstitute benötigen, um zu entscheiden, inwieweit sie eine Finanzierung durchführen wollen.
In der Selbstauskunft werden neben Angaben über die Einkommensverhältnisse, den Beruf und die Beschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber auch Daten zu bestehenden finanziellen Verpflichtungen in Form von Kredit- oder Leasingverbindlichkeiten erhoben, darüber hinaus auch zu regelmäßigen monatlichen Ausgaben wie Miete, Nebenkosten, Kfz und Lebenshaltung. Im Gegenzug werden auch Angaben zu vorhandenen Guthaben und eventuellem Grundbesitz erbeten. Auch die persönlichen Verhältnisse hinsichtlich Familienstand, Haushaltsgröße und bezüglich bestehender Unterhaltsverpflichtungen werden erhoben.
Die Angaben werden standardmäßig anhand der Einträge in der Datenbank der Schufa überprüft. Insgesamt dient die Selbstauskunft im Zusammenspiel mit den anderen Bonitätsunterlagen wie Verdienstnachweisen, Kontoauszügen und Schufa-Auskunft dazu einen möglichst genauen Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Kunden zu gewährleisten, um die mit der Kreditvergabe einhergehenden Risiken zu begrenzen.

Immobilienrente

Donnerstag, 8. Juli 2010

Das Eigenheim gilt gemeinhin als die sicherste Form der privaten Altersvorsorge. Hierbei steht zunächst der Vorteil der Mietersparnis im Vordergrund. Eine Möglichkeit, über selbstgenutztes Wohneigentum zusätzliche regelmäßige Zahlungen zur Aufstockung der Einnahmen im Ruhestand zu erhalten, besteht in einer sogenannten Immobilienrente. Hierbei wird auf dem Objekt eine Umkehrhypothek eingetragen, aus der bis zum Verkauf des Hauses oder bei Ableben des letzten Eigentümers eine Rente gezahlt wird. Die Hauseigentümer selbst haben keinerlei laufende Zahlungen an die finanzierende Bank zu leisten. Entsprechend gibt es auch keine ansonsten bei der Kreditvergabe übliche Bonitätsprüfung. Lediglich in Bezug auf die Immobilie ist grundsätzliche Voraussetzung, dass diese annähernd lastenfrei zu sein hat. Die ursprüngliche Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung sollte somit schon ihre Erledigung gefunden haben.

Kredite to go

Freitag, 25. Juni 2010

Ein Ratenkredit muss in erster Linie günstig sein. Dies ist nicht immer der Fall, nachdem der Antragsteller – von den mit Sternchen oder Fußnoten versehenen Top-Konditionen im Schaufenster angelockt – seinen individuell im Rahmen der Bonitätsprüfung ermittelten Zinssatz erfährt. Dass der Kredit zu den wenig berauschenden Konditionen besonders zügig und unbürokratisch zu erhalten wäre, ist heutzutage für Ratenkredite kein herausstechendes Qualitätsmerkmal mehr. Wer sich informiert, findet Banken, die sich in der Lage sehen, günstige Kredite zu Festpreisen auch an Neukunden zu gewähren. Die Bearbeitungsdauer kann der Kunde selbst beeinflussen, indem er die (wenigen) benötigten Unterlagen in Form aktueller Verdienstbescheinigungen und Kontoauszüge sowie einer Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises beibringt und sich in der Lage sieht, die Selbstauskunft unfallfrei auszufüllen und zu unterschreiben, kann bei einer Schufa-Auskunft ohne Negativmerkmale mit einer sehr zeitnahen Gutschrift des Kreditbetrages rechnen. Ob es buchstäblich ein “Kredit to go“ wird, bliebe einen Versuch wert; inwieweit informierte Kunden hierfür Bedarf haben, ist indessen fraglich.

Garantiefonds

Freitag, 21. Mai 2010

Garantiefonds bieten bei oberflächlicher Betrachtung das Potenzial eines Eis des Kolumbus: Der Anleger partizipiert an der Performance aussichtsreicher, aber riskanter Geldanlageformen, beispielsweise Aktien oder Rohstoffe, geht jedoch keine Verlustrisiken ein!
Ganz so schön und einfach ist es leider nicht. Die Garantie ist zum Einen in ihrer Werthaltigkeit abhängig von der Bonität des Garantiegebers (vgl. Lehman Brothers Inc.), zum Anderen gilt sie grundsätzlich nur zum Laufzeitende des Fonds. Ausgabeaufschläge werden grundsätzlich nicht von der Garantie eingeschlossen. Mögliche Verlustrisiken zum Laufzeitende bestehen somit in Höhe der Ausgabeaufschläge, darüber hinaus auch in den Kursgewinnen, die der Fonds zum Zeitpunkt des Kaufs womöglich bereits erwirtschaftet hat. Während der Laufzeit hingegen unterliegt auch ein Garantiefonds den üblichen Kursschwankungen. Auch bei der Partizipation an einer positiven Wertentwicklung des Basiswertes, z.B. einem Aktienindex oder einem Rohstoffkorb, gilt es Abstriche zu machen. Der Anleger nimmt hieran grundsätzlich nicht vollständig teil, sondern nur zu einem bestimmten Prozentsatz, der zum Zeitpunkt der Emission festgelegt wird. Auch die konkrete Berechnungsmethode bedarf eines Blicks in die jeweiligen Verkaufsunterlagen; nicht unüblich bei der Berechnung der Performance des Basiswertes und damit der Wertentwicklung des Fonds sind etwa Durchschnittskurse. Zu guter Letzt bedarf es einer genauen Betrachtung des Basiswertes. Bei einem Aktienindex oder Aktienkorb stellt sich die Frage, inwieweit Dividenden in die Berechnung der Wertentwicklung einfließen (wie bei einem sog. Performanceindex, etwa dem DAX) oder beim Emittenten verbleiben (wie bei einem sog. Kursindex, z.B. dem DJ Euro Stoxx 50). Bei Rohstoffindizes oder -körben gibt es demgegenüber noch weitaus kompliziertere Rahmenbedingungen, mit denen sich der Anleger auseinandersetzen sollte, bevor er investiert.