Artikel-Schlagworte: „Darlehen“

Ratenkredite für Selbstständige

Dienstag, 26. April 2011

Ratenkredite können mitunter auch für kleinere inhabergeführte Unternehmen und beruflich Selbstständige sein, wenn das Volumen der benötigten Finanzierungsmittel überschaubar ist, beispielsweise bei einer Existenzgründung mit einem vergleichsweise geringen Kapitalbedarf. Der Unterschied zu einem Darlehen, der gängigen Form der Fremdkapitalaufnahme für betriebliche Finanzierungen des Anlagevermögens, liegt insbesondere in den unterschiedlichen Konditionen beider Finanzierungsvarianten. Während Ratenkredite, zumindest für Privatkunden, in aller Regel standardisiert vergeben werden, bedarf es bei einem Darlehen einer grundsätzlich individuelleren Prüfung der Finanzierung durch das jeweilige Kreditinstitut. Für Unternehmen und Selbstständige gilt allerdings ohnehin die Besonderheit, dass die Bonitätsprüfung auch laufend erfolgt, indem Jahresabschlüsse und/oder betriebswirtschaftliche Auswertungen seitens des Kreditnehmers einzureichen sind. Bei Privatkunden hingegen ist die laufende Kreditüberwachung in aller Regel durch die laufenden Gehaltseingänge bzw. durch gegebenenfalls automatisch eingehende Nachmeldungen seitens der Schufa erledigt. Die Besicherung eines Darlehens oder eines Ratenkredites an Selbstständige ist in aller Regel ebenfalls abweichend von einem herkömmlichen Kredit, wie er für Privatpersonen zur freien Verwendung oder zur Anschaffung von Konsumgütern vergeben wird. Grundsätzlich sind die Kreditsicherheiten, wie auch die Zinssätze, im Geschäft mit Firmenkunden Verhandlungssache. Beide Vertragsbedingungen hängen allerdings auch voneinander ab. Je besser ein Kredit abgesichert ist, desto günstigere Konditionen kann ein Kunde grundsätzlich im Vergleich zu einer ungesicherten Finanzierung, einem Blankokredit, erwarten.
Eine unabhängige Unternehmensberatung, die in Fragen der betrieblichen Finanzierung versiert ist und mit diversen Kreditinstituten zusammenarbeitet, kann durch eine Analyse der bestehenden Kreditverträge und Berücksichtigung der Marktgegebenheiten unter Umständen die Unternehmensfinanzierung nicht unerheblich günstiger gestalten oder einer drohenden Beschneidung der Refinanzierungsmöglichkeiten gegebenenfalls entgegenwirken. Bei einer Inanspruchnahme standardisierter Ratenkredite durch Unternehmen oder Selbstständige besteht unter Umständen die Möglichkeit, Sparpotenziale ungenutzt zu lassen.

Wie kommen Darlehenskonditionen zustande?

Montag, 7. Februar 2011

Der Beleihungswert eines Objekts spielt bei einer Immobilienfinanzierung in der Regel eine herausragende Rolle. Er gibt an, bis zu welchem Betrag die Sicherung des zu vergebenden Kredits als zweifelsfrei gegeben angesehen werden kann. Er beträgt in Abhängigkeit von den Beleihungsrichtlinien des jeweiligen Kreditinstituts meist 60 Prozent der Beleihungsgrenze. Diese wiederum gibt an, bis zu welchem Betrag ein Objekt überhaupt beliehen werden darf. Sie orientiert sich am Verkehrswert bzw. gemeinen Wert der Immobilie, liegt aber meist ein wenig darunter. Ursächlich hierfür sind bestimmte Wertabschläge, die aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden.
Wenn es darum geht, die konkreten Konditionen für eine Baufinanzierung in Erfahrung zu bringen, werden Interessenten nicht selten mit Allgemeinplätzen abgespeist bzw. erhalten die sachdienliche Information, dass die Bedingungen für ein gegebenenfalls zu gewährendes Darlehen zur Immobilienfinanzierung individuell kalkuliert werden. Hierbei spielen eben jene Beleihungsrichtlinien eine wesentliche Rolle. Es kommt somit in erster Linie auf den Wert der Immobilie an und auf das geplante Eigenkapital des Antragstellers, das dieser für seine Immobilienfinanzierung einzusetzen gedenkt. Die persönliche Bonität des Antragstellers ist im Vergleich zu anderen Arten von Krediten hierbei nicht das hauptsächliche Kriterium hinsichtlich der Konditionen.
Auf diese Weise kann es, wenn man in konkrete Verhandlungen unter Berücksichtigung der Objektgegebenheiten geht, zu nicht unerheblichen Unterschieden bei den offerierten Zinssätzen mehrerer Kreditinstitute kommen. Den Weg zu einer möglichst günstigen Baufinanzierung kann man verkürzen, indem man sich an spezialisierte unabhängige Finanzberater wendet, die mit diversen Kreditinstituten zusammenarbeiten.

Wie funktioniert Wohn-Riester?

Freitag, 4. Februar 2011

Bei der staatlich geförderten Eigenheimrente (“Wohn-Riester“) fließen die staatlichen Altersvorsorgezulagen direkt als Sondertilgungen in die Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums (Eigenheim oder Eigentumswohnung) ein. Auf diese Weise bewirken sie eine unmittelbare Ersparnis von Darlehenszinsen und führen zu einer schnelleren Entschuldung. Der Abschluss eines Wohn-Riester-Darlehens ist im Vergleich zu den anderen am Markt angebotenen Formen der Riester-Rente (Rentenversicherung, Riester-Fonds, Banksparplan) somit grundsätzlich vorteilhaft, sofern die Darlehenszinsen die Rendite der alternativen Geldanlage übersteigen. Für die Wohn-Riester-Förderung gelten die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Es gibt also keine Besonderheiten: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird (mittelbar) begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Gekoppelt an den Kindergeldanspruch, werden darüber hinaus von staatlicher Seite Kinderzulagen gewährt.

Finanzierung, Absicherung und Geldanlage trennen

Montag, 24. Januar 2011

Es besteht theoretisch die Möglichkeit, eine Baufinanzierung nicht kontinuierlich über ein Annuitätendarlehen zu tilgen, sondern die Tilgungsleistungen ersatzweise dadurch zu erbringen, dass parallel zu den Zinszahlungen für das Darlehen kapitalbildende Lebensversicherungen angespart werden. Das angesparte Guthaben soll hierbei zu einem festgelegten Zeitpunkt für die Ablösung des Darlehens in einem Zug verwendet werden. Aufgrund des Risikos, dass die Rendite der Geldanlage hinter den Erwartungen zurückbleibt und das angesparte Kapital nicht ausreicht, das bestehende Darlehen vollständig zu tilgen, sollten Finanzierung und Geldanlage besser getrennt werden. Ebenfalls trennen sollte man Risikoschutz und Geldanlage: Anstelle einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung fährt man grundsätzlich besser, eine reine Rentenversicherung anzusparen und parallel den Risikoschutz über eine reine Risiko-Lebensversicherung abzubilden.

Darlehen und Ratenkredite

Mittwoch, 5. Januar 2011

Ein Darlehen ist die gängigste Kreditart für die Durchführung einer mittel- bis langfristigen Finanzierung. Darlehen werden von grundsätzlich allen Banken und Sparkassen sowie von bestimmten öffentlichen Förderinstitutionen vergeben. Darlehensnehmer können sowohl Privatpersonen als auch Betriebe jeder Couleur von der Existenzgründung bis hin zum Großunternehmen sein.
Im Gegensatz zu einem Ratenkredit, der vornehmlich für die Finanzierung des privaten Konsums vergeben wird, ist ein Darlehen grundsätzlich für längerfristige Finanzierungen, beispielsweise eine Baufinanzierung, geeignet. In aller Regel weisen Darlehen günstigere Konditionen auf als ein Ratenkredit, beinhalten allerdings auch höhere Mindestbeträge. Häufig werden für die Gewährung eines Darlehens gesonderte Kreditsicherheiten von Seiten des Kreditinstituts verlangt. Die Konditionen für ein Darlehen richten sich nach der Darlehenslaufzeit, der Darlehenshöhe, der Bonität des Kreditnehmers und gegebenenfalls nach der Werthaltigkeit der zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten.

Anschlussfinanzierung kalkulieren

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Bei einer Anschlussfinanzierung (Prolongation) einer Baufinanzierung ist es töricht, das Angebot der Hausbank ohne weitere Prüfung anzunehmen. Dieses beinhaltet in aller Regel die jeweils gültigen Standardkonditionen. Berücksichtigt wird somit nicht, dass sich das Risiko für die Bank seit Beginn der ursprünglichen Finanzierung reduziert hat. Dies aus zwei Gründen: Zum einen wurden bereits Tilgungen geleistet; die Sicherheit durch die Immobilie ist somit werthaltiger. Zum anderen hat der Kunde während der Laufzeit des Darlehens seine persönliche Bonität, sprich Kreditwürdigkeit, unter Beweis gestellt.
Wenn man im Vorwege die Konditionen für die Anschlussfinanzierung vergleicht und bis zum Ablauf der aktuellen Zinsbindungsfrist noch einige Zeit vergeht, sollte man sich gegebenenfalls nach einem Forward Darlehen erkundigen. Dieses sichert, gegen einen kleinen Aufpreis, die Konditionen bis zur tatsächlichen Valutierung des Darlehens ab. Man sichert sich auf diese Weise somit dagegen ab, dass bis zum Zeitpunkt der neuen Zinsfestschreibung laufende Zinserhöhungen zu einer Verteuerung führen. Die genauen Auswirkungen lassen sich unproblematisch und kostenlos durch einen Baufinanzierungsrechner durchkalkulieren.

Tilgung einer Baufinanzierung

Freitag, 1. Oktober 2010

Eine Baufinanzierung umfasst einen Zeitraum von bisweilen über 30 Jahren. Dies ergibt sich aus der hohen Darlehenssumme, die es zu tilgen gilt. Die Mindesttilgung, die Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Darlehen für eine Immobilienfinanzierung voraussetzen, beläuft sich auf jährlich 1 Prozent zuzüglich ersparter Zinsen.
Ohne die Tilgung ersparter Zinsen beliefe sich der Darlehenszeitraum bei einer jährlich Tilgung von einem Prozent des Darlehensbetrages auf 100 Jahre. Die ersparten Zinsen erhöhen jedoch die Tilgungsleistung dadurch, dass die Darlehensrate während der Dauer der Festzinsbindung konstant bleibt, der Zinsanteil jedoch mit jeder geleisteten Tilgung sinkt. Der Zinsanteil sinkt, da sich die ausstehende Darlehensschuld als Bemessungsgrundlage für die Zinsberechnung mit jeder Tilgungsleistung reduziert.
Dadurch, dass bei einem Annuitätendarlehen, der klassischen Finanzierungsvariante für eine Immobilie, die ersparten Zinsen nicht die Darlehensrate reduzieren, sondern gewissermaßen durch zusätzliche Tilgungsanteile ersetzt werden, bleibt die Darlehensrate konstant. Der in der Darlehensrate enthaltene Tilgungsanteil steigt sukzessive an; die Tilgung der ausstehenden Darlehensvaluta erhöht sich mit jeder Darlehensrate, und zwar absolut und prozentual. Dies beschleunigt die Tilgung der Baufinanzierung und führt zu einer deutlich schnelleren Entschuldung, als es eine Tilgung von jährlich einem Prozent vermuten lässt. In Abhängigkeit von den Darlehenszinsen ergibt sich somit eine Laufzeit der Immobilienfinanzierung von rund 30 Jahren. Die Wirkungsweise einer höheren Tilgung oder einer einprozentigen Tilgung bei unterschiedlichen Darlehenszinssätzen kann man mit einem Baufinanzierungsrechner, wie er beispielsweise im Internet vielfach angeboten wird, leicht nachvollziehen.

Prolongation

Dienstag, 28. September 2010

Die Prolongation (= Verlängerung) einer Finanzierung steht an, wenn diese vormals befristet wurde oder wenn die zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer vereinbarte Zinsbindungsfrist endet.
Die Verlängerung befristeter Kredite betrifft in aller Regel Dispositionskredite auf dem Girokonto, bisweilen auch eingeräumte Kreditüberschreitungen oder Kontoüberziehungen. Da es sich hierbei um außerordentlich teure Kredite handelt, drängt es sich in diesem Falle auf, anstelle einer Prolongation eine Umschuldung in einen günstigeren Ratenkredit vorzunehmen.
Eine Verlängerung von Darlehen zum Auslauf der vereinbarten Festzinsbindungsfrist hingegen wird auch als Anschlussfinanzierung bezeichnet. Sie ermöglicht dem Kunden gegebenenfalls auch, ein günstigeres Angebot eines anderen Kreditinstituts anzunehmen und eine Ablösung der Restvaluta des Darlehens in die Wege zu leiten, ohne dass hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung anfiele. Den klassischen Fall einer langfristigen Darlehensaufnahme mit zwischenzeitlichen Prolongationen stellt eine Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung dar.

Tilgung einer Baufinanzierung

Freitag, 6. August 2010

Eine Baufinanzierung umfasst einen Zeitraum von bisweilen über 30 Jahren. Dies ergibt sich schon aus der hohen Darlehenssumme, die es zu tilgen gilt. Die Mindesttilgung, die Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Darlehen für eine Immobilienfinanzierung voraussetzen, beläuft sich auf jährlich 1 Prozent zuzüglich ersparter Zinsen.
Ohne die Tilgung ersparter Zinsen beliefe sich der Darlehenszeitraum bei einer jährlichen Tilgung von einem Prozent des Darlehensbetrages auf 100 Jahre. Die ersparten Zinsen erhöhen jedoch die Tilgungsleistung dadurch, dass die Darlehensrate während der Dauer der Festzinsbindung konstant bleibt, der Zinsanteil jedoch mit jeder geleisteten Tilgung sinkt. Der Zinsanteil sinkt, da sich die ausstehende Darlehensschuld als Bemessungsgrundlage für die Zinsberechnung mit jeder Tilgungsleistung reduziert.
Der in der Darlehensrate enthaltene Tilgungsanteil steigt somit sukzessive an. Dies beschleunigt die Tilgung der Baufinanzierung und führt zu einer deutlich schnelleren Entschuldung, als es eine Tilgung von jährlich einem Prozent zunächst vermuten lässt. Die Wirkungsweise einer höheren Tilgung oder einer einprozentigen Tilgung bei unterschiedlichen Darlehenszinssätzen kann man mit einem Baufinanzierungsrechner einfach ausprobieren.

Effektiver Jahreszins

Montag, 2. August 2010

Der Effektive Jahreszins ist eine vorgeschriebene Pflichtangabe bei Kreditofferten und Kreditverträgen mit Privatkunden. Rechtsgrundlage ist die Preisangabenverordnung (PangV). Der Effektive Jahreszins ist eine gute Grundlage, um mehrere Kredite miteinander hinsichtlich der Kreditkosten vergleichen zu können. Der Nominalzins einer Finanzierung ist demgegenüber weniger aussagekräftig. Dieser berücksichtigt nämlich nicht, wann einzelne Zahlungen (Zinsen und Tilgungen) zu leisten sind und wie die Verrechnung der Tilgungsleistungen mit der bestehenden Restschuld des Kredites erfolgt. Entsprechend bleiben bei dem Nominalzins auch Zinseszinseffekte unberücksichtigt. Der Effektive Jahreszins berücksichtigt grundsätzlich auch Nebenkosten einer Finanzierung, also Kostenbestandteile, die über die reinen Zinsen hinausgehen. Hierunter fällt beispielsweise eine Bearbeitungsgebühr, wie sie bei einem Ratenkredit nicht unüblich ist. Leider treten mitunter auch Nebenkosten einer Finanzierung auf, die auch der Effektive Jahreszins gemäß PangV nicht beinhaltet. Hierunter fallen etwa bei einer Immobilienfinanzierung die Schätzungskosten, die die Bank oder Sparkasse in Rechnung stellt, etwaige Kontoführungsgebühren für das Darlehenskonto oder Bereitstellungszinsen, die üblicherweise nach einer gewissen Karenzzeit berechnet werden, wenn die zugesagten Darlehen nicht abgerufen werden, was bei einer Baufinanzierung (bedingt durch Verzögerungen beim Baufortschritt) durchaus keine Seltenheit ist.
Um sicherzustellen, wirklich das günstigste Angebot zu erhalten, sollte ein Interessent nicht (nur) nach dem Effektiven Jahreszins, sondern insbesondere nach dem Restsaldo gemäß Tilgungsplan am Ende der Festzinsbindung fragen. Auf diese Weise lassen sich mehrere Angebote sinnvoll vergleichen.