Artikel-Schlagworte: „Förderung“
Mittwoch, 2. Mai 2012
Finanzielle Vorsorge treffen
Wenn es darum geht, bestehenden bzw. absehbaren Lücken hinsichtlich seiner Altersvorsorge zu begegnen, sieht man sich einer Vielzahl von möglichen Optionen gegenüber, die in Bezug auf Flexibilität, Sicherheit, steuerliche Komponenten, Renditeaussichten und auch nach anderen Kriterien jeweils keine eindeutige Schlussfolgerung zulassen, inwieweit sie geeignet sind, die individuell bestehenden Ziele und Problemstellungen lösen zu können. Um das Vorsorgeproblem quantitativ messbar zu machen und in einem zweiten Schritt (gegebenenfalls nach dem Ausschlussprinzip) einzelne Instrumente verwerfen zu können, kann es eine probate Methode sein, sich durch unabhängige Finanzdienstleister, die alle Spielarten der privaten und/oder ebenfalls privaten, aber zusätzlich staatlich geförderten Altersvorsorge anbieten, dabei aber unabhängig insbesondere von den Interessen einzelner Produktanbieter agieren können, also weder hinsichtlich eines bestimmten Produkts noch eines oder mehrerer Anbieter fixiert sind, informieren zu lassen. Zum Beispiel sind kapitalbildende Versicherungen, also eine Lebens- oder (besser!) Rentenversicherung, eine von mehreren Optionen, die allerdings beträchtliche qualitative Unterschiede zwischen einzelnen Angeboten beinhalten.
Ganz grundsätzlich haben bei der Wahl der geeigneten Instrumente die individuellen Zielsetzungen und auch die persönliche Risikobereitschaft im Vordergrund zu stehen. Allerdings ist ebenso darauf zu achten, dass die Kosten, die in Zusammenhang mit der jeweiligen Form der Geldanlage anfallen, nicht unnötig hoch ausfallen. Beispielsweise kann man Fonds ohne Ausgabeaufschlag erwerben, wodurch man effektiv Kosten spart, die ansonsten an der Rendite zehren würden. In der Praxis ist es bisweilen allerdings so, dass derartige Rabatte nur derjenige bekommt, der explizit danach fragt. So gesehen, verfallen bestehende Sparpotenziale in manchen Fällen ungenutzt. Dasselbe Prinzip findet sich nicht nur bei Fragen rund um die Geldanlage, sondern auch bei Finanzierungen jedweder Couleur. So besteht durchaus die Möglichkeit, neben der öffentlichen Förderung, die ohnehin in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung zu einer meist nicht unwesentlichen Ersparnis führt, hierauf als Sahnehäubchen noch Rabatte zu erhalten, die durch versierte unabhängige Finanzdienstleister auf die Programmkreditkonditionen gewährt werden können.
Schlagworte:Altersvorsorge, Finanzplanung, Fonds, Fonds ohne Ausgabeaufschlag, Förderung, Geldanlage, Investmentfonds, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Riester, Rürup, Versicherungen, Vorsorge
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Mittwoch, 27. April 2011
Im Rahmen einer anstehenden Baufinanzierung sollte man grundsätzlich zweierlei prüfen: Die Darlehenskonditionen sowie die Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung. Beide Faktoren stellen eine wirkungsvolle Stellschraube an der monatlichen Belastung durch die Finanzierung dar. Wenn man – häufig dadurch, dass man sich an unabhängige Finanzdienstleister wendet, die mit zahlreichen Banken im Bereich der Immobilienfinanzierung zusammenarbeiten – günstiges Baugeld “einkauft“ und staatliche Fördermittel zielgerichtet nutzt, ist der Unterschied hinsichtlich der monatlichen Belastung und bezogen auf die gesamten Finanzierungskosten während der Darlehenslaufzeit oftmals beträchtlich. Mitunter ermöglicht es sogar erst das Zusammenspiel beider Faktoren, dass die Hausfinanzierung überhaupt tragbar ist und in die Wege geleitet werden kann. Beispielsweise eine knapp kalkulierte Baufinanzierung ohne Eigenkapital, die auch als Vollfinanzierung bezeichnet wird, kann mit Hilfe zinsgünstiger Förderdarlehen und zusätzlicher öffentlicher Förderung gelingen. Hierzu zählt Wohn-Riester: Durch diesen jüngsten Spross der Riester-Familie wurde die staatliche Förderung selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet und weiter verbessert. Günstiger im Vergleich zu einer Immobilienfinanzierung ohne staatliche Förderung wird eine Nutzung von Wohn-Riester dadurch, dass die staatlichen Altersvorsorgezulagen direkt als Sondertilgungen zugunsten des speziellen Darlehens fließen. Diese Sondertilgungen reduzieren die Restschuld und bewirken eine Ersparnis von Sollzinsen unter Nutzung des Zinseszinseffekts. Bei den anderen Varianten der Riester-Rente findet nur eine indirekte Wohneigentumsförderung statt: Bei Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Banksparplänen, die nach den Bestimmungen der staatlich geförderten Altersvorsorge zertifiziert sind, kann das angesparte Kapital als Einmalentnahme für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Auch die Ablösung einer Immobilienfinanzierung, die mit Eintritt in den beruflichen Ruhestand bzw. mit Abschluss der Sparphase des Riester-Vertrags noch besteht, ist ebenfalls möglich, ohne dass dies die erhaltene Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und möglichen zusätzlichen steuerlichen Vorteilen gefährden würde. Welche Form der Riester-Rente für die persönlichen Zielsetzungen geeignet ist, hängt davon ab, ob eine möglichst schnelle Entschuldung der eigenen Immobilie oberste Priorität hat oder ein zielgerichteter Vermögensaufbau als zusätzliche Altersvorsorge mit der Option, die eigenen vier Wände hierdurch bei Bedarf auch lastenfrei gestalten zu können.
Schlagworte:Altersvorsorge, Baufinanzierung, Baufinanzierung ohne Eigenkapital, Eigenheim, Finanzierung, Fördermittel, Förderung, Riester, Wohn-Riester, Wohneigentumsförderung
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Montag, 21. März 2011
Der Weg in die eigenen vier Wände lässt sich weniger beschwerlich gestalten, wenn man die Hilfe des Staates in Anspruch nimmt. Diese besteht in der Bereitstellung öffentlicher Fördergelder. Neben diesen zinsgünstigen Darlehen für die Baufinanzierung sollte auch Wohn-Riester als mittelbare Förderung geprüft werden. Die Riester-Rente wurde seinerzeit eingeführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, staatlich reguliert die vorgenommenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Als Anreiz hierfür wurden staatliche Förderungsmechanismen installiert. Wohn-Riester ist die jüngste Riester-Variante und speziell für Besitzer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie geeignet.
Allgemein ermöglicht es Riester, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersversorgung zu betreiben als Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung, der ebenfalls staatlich geförderten Rürup-Rente und privaten, staatlich nicht oder nur gering geförderten Altersvorsorgeverträgen wie beispielsweise einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung. Das private Eigenheim ist bei allen Varianten dadurch begünstigt, dass es zum Altersvorsorgevermögen zählt. Entsprechend ist eine Verwendung des angesparten Vermögens für den Erwerb oder die Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums förderunschädlich. Wohn-Riester ermöglicht es hierbei, die staatliche Förderung direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zur schnelleren Entschuldung zu integrieren. Hierbei wirkt der Zinseszinseffekt zum Vorteil des Kunden dadurch, dass Darlehenszinsen eingespart werden.
Schlagworte:Baufi, Baufinanzierung, Fördergelder, Fördermittel, Förderung, Staatliche Förderung, Wohn-Riester, Zulagen
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Montag, 14. Februar 2011
Investmentfonds, kurz und bündig meist als “Fonds“ bezeichnet, gelten als Vermögensverwaltung des kleinen Mannes. Es handelt sich gewissermaßen um Kapitalsammelstellen, die das angesammelte Vermögen in Wertpapiere jedweder Couleur investieren können. Anleger beteiligen sich dadurch an einem Investmentfonds, dass sie Anteile kaufen. Investmentfonds bieten eine probate Möglichkeit zur Geldanlage insbesondere auch für kleine Anlagesummen. Es ist in aller Regel nicht notwendig, ganze Anteile zu erwerben; auch Bruchteile sind meist erhältlich. Dies führt zu geringen Mindestanlagesummen. Dieser Vorteil ermöglicht es, über einen Fondssparplan, monatlich bereits ab 25 € investieren zu können. Auf diese Weise lässt sich durch langfristiges regelmäßiges Sparen mit Investmentfonds ein nicht unerhebliches Vermögen aufbauen. Zwei Möglichkeiten, die für von vorn herein langfristig angelegtes Sparen zur Verfügung stehen, verdienen besondere Erwähnung: Fondspolicen und Riester-Fonds. Über spezielle Riester-Fonds, eine Variante der Riester-Rente, kann man mit einer Beitragsgarantie (für alle selbst eingezahlten Beträge und staatliche Zulagen) die eigene Altersvorsorge gehörig aufpäppeln. Fondspolicen werden auch im Riester-Mantel angeboten; Interessenten sollten sich hierbei jedoch insbesondere über die entstehenden Kosten informieren, die alles andere als unerheblich sind.
Schlagworte:Altersvorsorge, Fonds, Fondspolicen, Förderung, Geldanlage, Investmentfonds, Riester, Riester-Fonds, Riester-Rente, Sparplan, Vermögen, Vermögensaufbau, Zulagen
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Mittwoch, 2. Februar 2011
Riester hat im Vergleich zu anderen Wegen, die private Altersvorsorge aufzupäppeln, zwei Vorteile: Die staatliche Förderung und eine Garantie in Höhe der eingezahlten Beiträge, die Verluste bis zum Eintritt in den Ruhestand ausschließt. Die unmittelbare Förderung (Zulagen, außerdem gegebenenfalls noch zusätzliche Steuervorteile) steht jedem zu, der eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, außerdem Beamten. Die mittelbare Förderung erhalten Ehegatten eines förderberechtigten Riester-Sparers. Die Garantie gilt zum Ende der Sparphase und umfasst alle eingezahlten Beiträge des Sparers sowie eingegangene Altersvorsorgezulagen. Das angesparte Vermögen steht als Rentenbasis für die Altersvorsorge zur Verfügung. Eine einmalige Teilauszahlung zu Rentenbeginn ist darüber hinaus auch möglich. Auch eine komplette Verwendung des Vermögens zum Kauf einer selbstgenutzten Immobilie oder zur Entschuldung einer entsprechenden Baufinanzierung ist zulässig, ohne die staatliche Förderung einzubüßen. Der regelmäßige jährliche Eingang der Zulagen wird dadurch gewährleistet, dass bei dem Anbieter des Riester-Vertrages ein Dauerzulagenantrag gestellt wird. Dies sollte nicht vergessen werden. Über die sogenannte Günstigerprüfung wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung darüber hinaus von Amts wegen geprüft, inwieweit durch die eingezahlten Riester-Beiträge weitere Steuervorteile zum Tragen kommen.
Schlagworte:Altersvorsorge, Baufi, Baufinanzierung, Förderung, Garantie, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Riester, Riester-Förderung, Riester-Rente, Vermögen
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Mittwoch, 19. Januar 2011
Versicherungen stehen mit Immobilien in zweierlei Kontext. Zum Einen wollen bzw. müssen Immobilien durch eine verbundene Wohngebäudeversicherung versichert sein. Zum Anderen stehen sie – sei es als selbstgenutztes Wohneigentum oder als Renditeobjekte – in Konkurrenz zu kapitalbildenden Versicherungen als Instrument zum langfristigen Vermögensaufbau bis hin zur privaten Altersvorsorge.
Verschiedene Studien und Umfragen kommen zu dem Ergebnis, dass die eigenen vier Wände in der Bevölkerung als die sicherste Form der Altersvorsorge angesehen werden. Im Vergleich zu anderen Vermögensformen wir hierbei insbesondere auf die langfristige Werthaltigkeit von Sachwerten auch unter dem Aspekt des Inflationsschutzes abgestellt. Der lastenfreie Besitz eines Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung gewährleistet zudem aufgrund der Mietersparnis eine nicht unerhebliche Entlastung des monatlichen Budgets in der Phase des beruflichen Ruhestands.
Wer mit dem Erwerb einer Immobilie liebäugelt, sollte sich eingehend mit der Beschaffenheit des Objekts befassen und auch der Strukturierung und Gestaltung der Finanzierung angemessene Zeit widmen. Neben einem Vergleich mehrerer Darlehensangebote sollte grundsätzlich auch die Einbindung besonders zinsgünstiger öffentlicher Fördergelder geprüft werden.
Die Wahl der richtigen Versicherung der Immobilie schließlich – ob als verbundene Wohngebäudeversicherung bei einer selbstgenutzten Wohnimmobilie oder als Grundstückshaftpflichtversicherung bei einem vermieteten Objekt – ist innerhalb des gesamten Projekts ein nur geringfügiges Problem. Die Versicherungsbedingungen stellen sich im Vergleich zu anderen Versicherungsgattungen als recht homogen dar; über einen Vergleich mehrerer häufig spezialisierter Anbieter lässt sich ohne größeren Aufwand ein preiswerter Versicherungsschutz einkaufen.
Schlagworte:Altersvorsorge, Finanzierung, Finanzierungen, Fördergelder, Förderung, Grundstückshaftpflicht, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Versicherungen, Wohngebäudeversicherung
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Montag, 17. Januar 2011
Für Berufsstarter ist der Einstieg in die staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge (Riester-Rente) besonders attraktiv. Bis zum 25. Lebensjahr spendiert der Staat einen einmaligen Berufsstarterbonus von 200 €. Interessant ist darüber hinaus, dass man im ersten Jahr grundsätzlich mit dem zulässigen Mindestbeitrag, dem sog. Sockelbetrag, von 60 € (= einem Heiermann pro Monat) bereits die volle Zulage von 154 € erhält. Den monatlichen Beitrag kann man später problemlos heraufsetzen oder Einmalzahlungen leisten, um sich entsprechend seiner Einkommensentwicklung weiterhin die optimale staatliche Förderung zu sichern. Außerdem ist zu bedenken, dass sich mit dem Mindestbetrag alleine kaum die voraussichtliche Lücke bei der Altersvorsorge wird schließen lassen. Welche Form von Riester-Vertrag man abschließt (Fondssparplan, Rentenversicherung oder Banksparplan), ist für die Höhe der Förderung unerheblich: Diese ist überall identisch. Ebenso erhält man – bei jeder Variante und bei jedem Anbieter – automatisch eine Garantie, dass zum Ende der Sparphase, frühestens ab dem 60. Geburtstag, mindestens die eingezahlten eigenen Beiträge sowie die eingegangenen Altersvorsorgezulagen als Vermögen zur Verfügung stehen. Dennoch empfiehlt sich unbedingt vor dem Abschluss ein ausführlicher Vergleich, da sich insbesondere die Kosten der einzelnen angebotenen Verträge deutlich unterscheiden. Als Daumenregel gilt darüber hinaus, dass mit Riester-Fonds bei einer langen Vertragslaufzeit grundsätzlich die höchsten Renditen zu erwarten sind.
Schlagworte:Altersvorsorge, Altersvorsorgezulage, Fonds, Fondssparplan, Förderung, Garantie, Investmentfonds, Rendite, Riester, Riester-Fonds, Riester-Förderung, Riester-Rente, Risiko, Sockelbetrag, Staatliche Förderung, Zulagen
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Freitag, 7. Januar 2011
Die nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Riester benannte Riester-Rente wurde eingeführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, staatlich reguliert die vorgenommenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Als Anreiz hierfür wurden staatliche Förderungsmechanismen installiert.
Die Riester-Rente ermöglicht es den Bürgern, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben als Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung, der ebenfalls staatlich geförderten Rürup-Rente und privaten, staatlich nicht (oder nur gering) geförderten Altersvorsorgeverträgen wie beispielsweise einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung.
Inwieweit der Abschluss einer Riester-Rente individuell eine interessante Option darstellt, um absehbare Lücken in der Altersvorsorge zu schließen, hängt von mehreren Faktoren ab, die es im Einzelfall zu prüfen gilt. Ein weiterer Schritt ist dann die Auswahl aus den diversen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sich die staatliche Förderung für die Riester-Rente zu sichern (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan und Eigenheimrente, besser bekannt als “Wohn-Riester“). Besonders interessant ist die Riester-Rente für nicht Förderberechtigte, z.B. Hausfrauen, deren Ehepartner die Riester-Förderung erhalten. Hier besteht die Möglichkeit, eine “Umsonst-Rente“ zur Unterstützung der Altersvorsorge zu erhalten.
Schlagworte:Altersvorsorge, Altersvorsorgezulagen, Förderung, Rente, Rentenversicherung, Riester, Riester-Rente, Staatliche Förderung, Vorsorge, Zulagen
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Montag, 27. Dezember 2010
Die staatliche Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum hat in Deutschland eine lange Tradition. Aufgrund sozialpolitischer Überlegungen wird der Wunsch vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden durch verschiedene staatliche Zuschüsse und Vergünstigungen gefördert, um die Finanzierung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung bewerkstelligen zu können. Die Bausparförderung stellt hierbei seit langer Zeit ein staatlich gefördertes Instrument auf dem Weg zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums dar. Aktuell bestehen drei Förderinstrumente im Zusammenhang mit Bausparen.
Zum Einen besteht die Möglichkeit, durch die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einem Bausparvertrag im Rahmen geltender Einkommensgrenzen die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten. Zum Zweiten wird, ebenfalls unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen und unter der Maßgabe einer wohnwirtschaftlichen Verwendung, die staatliche Wohnungsbauprämie gewährt. Zum Dritten kann auch Riester genutzt werden: Es sind diverse Bauspartarife entsprechend den Bestimmungen des Eigenheimrentengesetzes zertifiziert worden. Entsprechend kann die private Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung durch Abschluss eines speziellen Darlehens, das landläufig als Wohn-Riester bekannt ist, durch die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug deutlich günstiger im Vergleich zu einer Baufinanzierung ohne staatliche Förderung gestaltet werden.
Schlagworte:Altersvorsorge, Altersvorsorgezulagen, Baufinanzierung, Bausparen, Bausparförderung, Förderung, Immobilienfinanzierung, öffentliche Förderung, Riester, Sparzulage, Staatliche Förderung, VL, Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie, Zulagen
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Montag, 20. Dezember 2010
Im Hinblick auf die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge sind insbesondere zwei Vertragsformen, die nach ihren geistigen Vätern unter den Bezeichnungen “Riester“ und “Rürup“ bekannt sind, häufiger Gegenstand der Diskussion. Die wesentlichen Merkmale:
Riester ist insbesondere eine Option für diejenigen, die staatlich gefördert werden durch Zulagen und Steuervergünstigungen. Die staatliche Förderung sorgt einerseits für eine Mindestrendite der langfristigen Geldanlage und stellt andererseits sowohl eine Garantie zumindest der eingezahlten Beträge als auch einen Schutz vor Zugriffen Dritter sicher (sogenanntes Schonvermögen im Zusammenhang mit Hartz IV). Wer nicht staatlich gefördert wird, weil er weder rentenversicherungspflichtig noch verbeamtet ist und auch keinen entsprechenden Ehepartner vorweisen kann, für den kann sich ein Riester-Vertrag dennoch lohnen angesichts der gegebenen Renditechancen bei gleichzeitig bestehender Beitragsgarantie.
Rürup schränkt den Kreis der geförderten Personen nicht ein. Jeder kann somit in den Genuss der staatlichen Förderung seiner Beiträge gelangen. Dieser besteht, anders als bei Riester, jedoch nicht aus Zulagen, sondern nur aus Steuervergünstigungen. Diese werden – sofern ein entsprechendes zu versteuerndes Einkommen erwirtschaftet wird – allerdings in höherem Ausmaß wirksam, da bis zu 20.000 € pro Jahr (zusammenveranlagte Ehegatten 40.000 €) steuerwirksam angelegt werden können, während die Riester-Förderung je Person und Jahr im Ergebnis auf 2.100 € beschränkt ist. Die Rürup-Rente ist ganz überwiegend den Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden. Hieraus erklärt sich auch ihr wesentlicher Nachteil, die sehr eingeschränkte Flexibilität. Anders als bei Riester und staatlich nicht geförderten Formen der privaten Altersvorsorge sind keine Kapitalauszahlungen möglich, sondern lediglich lebenslange Rentenleistungen.
Schlagworte:Altersvorsorge, Förderung, Rente, Rentenversicherung, Riester, Riester-Förderung, Riester-Rente, Rürup, Rürup-Förderung, Rürup-Rente, Staatliche Förderung, Steuerersparnis, Zulagen
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