Bei Riester bestehen grundsätzlich keine Verlustrisiken. Man darf bzw. sollte seinen Vertrag nur nicht vorzeitig auflösen. Ansonsten ist zum Ende der vertraglich vereinbarten Sparphase in jedem Fall garantiert, dass sämtliche eingezahlten Beiträge des Kunden und auch alle auf dem Vertrag eingegangenen staatlichen Zulagen mindestens als Guthaben zur Verfügung stehen. Dieser Betrag steht als Minimum für die zusätzliche private Altersvorsorge fest. Die Wertentwicklung der Kapitalanlage kommt noch hinzu.
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Grundsätzlich risikolos
Mittwoch, 14. Juli 2010Garantiefonds
Freitag, 21. Mai 2010Garantiefonds bieten bei oberflächlicher Betrachtung das Potenzial eines Eis des Kolumbus: Der Anleger partizipiert an der Performance aussichtsreicher, aber riskanter Geldanlageformen, beispielsweise Aktien oder Rohstoffe, geht jedoch keine Verlustrisiken ein!
Ganz so schön und einfach ist es leider nicht. Die Garantie ist zum Einen in ihrer Werthaltigkeit abhängig von der Bonität des Garantiegebers (vgl. Lehman Brothers Inc.), zum Anderen gilt sie grundsätzlich nur zum Laufzeitende des Fonds. Ausgabeaufschläge werden grundsätzlich nicht von der Garantie eingeschlossen. Mögliche Verlustrisiken zum Laufzeitende bestehen somit in Höhe der Ausgabeaufschläge, darüber hinaus auch in den Kursgewinnen, die der Fonds zum Zeitpunkt des Kaufs womöglich bereits erwirtschaftet hat. Während der Laufzeit hingegen unterliegt auch ein Garantiefonds den üblichen Kursschwankungen. Auch bei der Partizipation an einer positiven Wertentwicklung des Basiswertes, z.B. einem Aktienindex oder einem Rohstoffkorb, gilt es Abstriche zu machen. Der Anleger nimmt hieran grundsätzlich nicht vollständig teil, sondern nur zu einem bestimmten Prozentsatz, der zum Zeitpunkt der Emission festgelegt wird. Auch die konkrete Berechnungsmethode bedarf eines Blicks in die jeweiligen Verkaufsunterlagen; nicht unüblich bei der Berechnung der Performance des Basiswertes und damit der Wertentwicklung des Fonds sind etwa Durchschnittskurse. Zu guter Letzt bedarf es einer genauen Betrachtung des Basiswertes. Bei einem Aktienindex oder Aktienkorb stellt sich die Frage, inwieweit Dividenden in die Berechnung der Wertentwicklung einfließen (wie bei einem sog. Performanceindex, etwa dem DAX) oder beim Emittenten verbleiben (wie bei einem sog. Kursindex, z.B. dem DJ Euro Stoxx 50). Bei Rohstoffindizes oder -körben gibt es demgegenüber noch weitaus kompliziertere Rahmenbedingungen, mit denen sich der Anleger auseinandersetzen sollte, bevor er investiert.
Überzahlungen von Riester-Verträgen
Mittwoch, 12. Mai 2010Wenn im Laufe eines Kalenderjahres mehr als der staatlich geförderte Höchstbetrag von 2.100 € abzüglich Zulagen auf einen Riester-Vertrag einzahlt wird, werden die ungeförderten Beiträge wie Einzahlungen auf eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung behandelt. Nach Ablauf von 12 Jahren und einem Mindestalter von 60 Jahren des Anlegers bei Auflösung/Fälligkeit werden die Erträge lediglich mit dem halben persönlichen Steuersatz in die Veranlagung einbezogen. Für ungeförderte Beiträge gibt es im Übrigen keine Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung, d.h., auch eine komplette Einmalauszahlung ist insoweit möglich. Entsprechendes gilt für Kalenderjahre, in denen der Anleger nicht zum geförderten Personenkreis der Riester-Rente gehört. In diesen Fällen stellt sich ein Riester-Vertrag insoweit wie eine konventionelle private Rentenversicherung (klassisch oder als Fondspolice) dar. Es gibt somit zwar keinen Schutzmechanismus vor Zugriffen Dritter (z.B. wg. Hartz IV), davon abgesehen genießt man dennoch bei planmäßigem Verlauf den Riester-Kapitalschutz (Garantie für die eingezahlten Beiträge zum Laufzeitende).