Artikel-Schlagworte: „Investmentfonds“

Fondssparpläne

Montag, 19. Juli 2010

Fondssparpläne können auch mit kleinen Beträgen, meist nur 25 € monatlich, dazu verwendet werden, einen langfristigen Vermögensaufbau zu betreiben. Das Guthaben ist grundsätzlich, wenn kurzfristiger Bedarf besteht, binnen 3 bis 5 Werktagen verfügbar. Je risikoreicher ein Fonds jedoch ist, desto länger sollte der Zeitraum, für den der Sparplan bedient werden soll, gefasst sein. Grundsätzlich sind Rendite und Risiko bei der Geldanlage nämlich untrennbar miteinander verknüpft. Aktienfonds können beispielsweise auf kurze Sicht erfreuliche Gewinne wie auch herbe Verluste erzielen. Umgekehrt ist man mit Geldmarktfonds auch für kurzfristige Anlagen auf der sicheren Seite, langfristig ist die Rendite dafür auch im Vergleich zu anderen Anlageformen überschaubar.

Für steigende Zinsen

Donnerstag, 1. Juli 2010

In Zeiten, in denen es praktisch keine Zinsen für Guthaben mehr gibt, wenn man sich nicht längerfristig binden will, könnten Geldmarktfonds eine sinnvolle Option darstellen. Ausgabeaufschläge fallen in aller Regel nicht an bzw. man kann sie sich durch den gezielten Kauf über unabhängige Finanzdienstleister, die ihre Sonderkonditionen an die Kunden weitergeben, sparen. Die Rendite ist aktuell auch vergleichsweise sehr begrenzt, da diese Fonds bewusst keine Risiken eingehen, um einen stetigen, risikolosen Ertrag darstellen zu können. Der Vorteil besteht dahingehend, dass bei künftigen Zinssteigerungen im kurzfristigen Bereich Anleger hiervon profitieren können; Besitzer von Anleihen erleiden hingegen in einem Umfeld steigender Zinsen demgegenüber tendenziell Kursverluste.

VL

Freitag, 18. Juni 2010

Vermögenswirksame Leistungen (VL) gehören zum Standard eines Arbeits- oder Dienstvertrages. Der Arbeitnehmer hat für die Anlage der Beträge, die monatlich zwischen 6,65 € und 40 € liegen, die Qual der Wahl. In Betracht kommen ein Bausparvertrag und ein Fondssparplan. Fonds beinhalten zwar auch auf mittlere Sicht Risiken, dafür jedoch auch die Chance auf eine höhere Rendite. Diese lässt sich zudem dadurch erhöhen, dass man einen Finanzdienstleister ausfindig macht, der qualitativ gute Aktienfonds auch ohne Ausgabeaufschläge vermittelt. Bausparen demgegenüber ist grundsätzlich frei von Verlustrisiken trotz der zum Vertragsabschluss fälligen Abschlussgebühr, die mit den ersten Raten des Sparvertrags verrechnet wird. Ein Bausparvertrag kann insbesondere dann zweckdienlich sein, wenn auf mittel- bis langfristige Sicht eine Baufinanzierung geplant ist. Das Bausparguthaben des fälligen Bausparvertrages berechtigt nämlich zum Erhalt eines zinsgünstigen Bauspardarlehens.

Berufsstart in Sachen Finanzen

Donnerstag, 10. Juni 2010

Als Azubi oder Student braucht man nicht viele Finanzverträge, einige sind jedoch unerlässlich. Ein Girokonto ist obligat. Dies muss heutzutage nichts kosten. Ein Dispo ist bei regelmäßigen (auch geringen) Einkünften in der Regel inklusive, sollte aber nur zum Angucken und darüber hinaus lediglich für finanzielle Notfälle verwendet werden. Eine Haftpflichtversicherung benötigt, wer nicht mehr bei den Eltern wohnt. Der/die Lebensabschnittsverschöner/in, mit dem/r ein gemeinsamer Hausstand geführt wird, benötigt jedoch keine eigene Haftpflicht extra. Bei der Deckungssumme sollten 2,5 bis 3 Mio. € tunlichst nicht unterschritten werden; Verträge mit 1 Mio. €, die Berufsstartern bisweilen nahegelegt werden, sind unter Umständen bei verursachten Personenschäden unzureichend und darüber hinaus auch keineswegs günstiger. Azubis haben für die Anlage ihrer Vermögenswirksamen Leistungen die Auswahl zwischen Fonds und Bausparen, sollten sich vor Abschluss des Sparvertrags aber eingehend informieren über Chancen, Risiken, Kosten sowie Vor- und Nachteile von Aufstockungsbeträgen aus eigener Tasche. Wer ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielt (Azubis sowie Studenten, die nebenbei einen Midijob oder einen Minijob, bei dem sie auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten, ausüben), sollte sich darüber hinaus mit den Vorzügen und Nachteilen der Riester-Rente auseinandersetzen.

Fondsschließungen

Mittwoch, 2. Juni 2010

Die Zahl der Fondsschließungen hat in jüngerer Zeit zugenommen. Ursache ist jeweils häufig ein zu geringes Volumen, das es der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft nicht mehr ermöglicht hat, kostendeckend zu arbeiten. Auch Fusionen von Fondsgesellschaften führen oftmals zur Schließung mehrerer Fonds, wenn beide Anbieter annähernd identisch ausgerichtete Portefeuilles in der Produktpalette haben. Wer in einen Fonds investiert hat, der geschlossen wird, hat gegebenenfalls Handlungsbedarf. Bei einer Schließung eines Fonds mit anschließender Liquidation erhält der Anleger seinen Anteil am Fondsvermögen ausgezahlt, hat also zu prüfen, wie reinvestiert werden soll. Häufigerer Fall einer Schließung ist jedoch die Fusion zweier Fonds. Anleger desjenigen Fonds, der übertragen wird, werden automatisch Anteilsinhaber des aufnehmenden Fonds. Steuerlich gilt dies nicht als Veräußerung, was insbesondere Bedeutung hat, wenn Anteile des “alten“ Fonds vor Einführung der Abgeltungsteuer erworben wurden. Die Anschaffungsdaten werden gewissermaßen konserviert. Anleger sollten sich im Zuge einer Fusion dennoch informieren, inwieweit der aufnehmende Fonds bislang ihren Erwartungen entsprochen hat und auch, ob sich die Anlagepolitik des verschmolzenen Fonds womöglich künftig ändert.

Gewichtsprobleme?

Freitag, 28. Mai 2010

Wenn ein Aktienfonds langjährig zu gut ist, kann es mitunter passieren, dass er Opfer seines eigenen Erfolgs wird. Dies geschieht dadurch, dass zu viele Mittelzuflüsse alter und neuer Anleger, die an dem Erfolg partizipieren wollen, das Volumen des Fonds übermäßig ansteigen lassen. Das Fondsmanagement sieht sich nun mit der misslichen Lage konfrontiert, dass das Anlageuniversum schrumpft: Nur noch sehr große Unternehmen kommen als Investment in Betracht. Kleinere Aktiengesellschaften mit einer geringeren Marktkapitalisierung scheiden jedoch aus, da der Fonds nur sehr geringe und damit unerhebliche Beträge in Bezug auf sein gesamtes verwaltetes Vermögen investieren könnte, ohne zum maßgeblichen oder gar beherrschenden Aktionär der jeweiligen Gesellschaft zu werden. Dass es mit einer zunehmend geringer werdenden Anzahl von überhaupt in Betracht kommenden Investitionsmöglichkeiten tendenziell schwieriger wird, nachhaltig überdurchschnittliche Ergebnisse zu erzielen, ist einleuchtend. Ein Beispiel für das Phänomen des nachteiligen Einflusses eines zu großen Fondsvolumens scheint der Templeton Growth Fund Inc. (WKN 971025) als der Fondsklassiker schlechthin zu sein. Über einen nunmehr längeren Zeitraum konnte der jahrzehntelang bewährte, konsequent wert- und substanzorientierte Anlagestil nicht mehr überzeugend umgesetzt werden und verhindern, dass die Performance insgesamt unterhalb der allgemeinen Marktentwicklung bzw. des Durchschnitts weltweit anlegender Aktienfonds blieb, die Verlustphasen hierbei jedoch überdurchschnittlich hoch ausfielen.

Fußball-Investments

Dienstag, 25. Mai 2010

Die WM wird spannend werden. Nicht spannend werden nach den bisherigen Erfahrungen hingegen Produktinnovationen sein, die Sportbegeisterte als Zielgruppe für die Geldanlage im Visier haben. Bislang konnten Fußball-Investments, zum Beispiel Sparbücher mit Bonus in Abhängigkeit von dem Abschneiden der Deutschen Mannschaft, jedenfalls nicht überzeugen, was nicht an den Leistungen unserer Kicker, sondern an den Details der Vertragsbedingungen lag. Wer also, trotz oder wegen des Fehlens von Ballack, sehr optimistisch für unsere Mannschaft ist, sollte sich nach reiflicher Überlegung womöglich doch für eine Trennung von Geldanlage (z.B. mit Fonds) und Sportbegeisterung (z.B. durch Platzierung einer Sportwette) entscheiden.

Garantiefonds

Freitag, 21. Mai 2010

Garantiefonds bieten bei oberflächlicher Betrachtung das Potenzial eines Eis des Kolumbus: Der Anleger partizipiert an der Performance aussichtsreicher, aber riskanter Geldanlageformen, beispielsweise Aktien oder Rohstoffe, geht jedoch keine Verlustrisiken ein!
Ganz so schön und einfach ist es leider nicht. Die Garantie ist zum Einen in ihrer Werthaltigkeit abhängig von der Bonität des Garantiegebers (vgl. Lehman Brothers Inc.), zum Anderen gilt sie grundsätzlich nur zum Laufzeitende des Fonds. Ausgabeaufschläge werden grundsätzlich nicht von der Garantie eingeschlossen. Mögliche Verlustrisiken zum Laufzeitende bestehen somit in Höhe der Ausgabeaufschläge, darüber hinaus auch in den Kursgewinnen, die der Fonds zum Zeitpunkt des Kaufs womöglich bereits erwirtschaftet hat. Während der Laufzeit hingegen unterliegt auch ein Garantiefonds den üblichen Kursschwankungen. Auch bei der Partizipation an einer positiven Wertentwicklung des Basiswertes, z.B. einem Aktienindex oder einem Rohstoffkorb, gilt es Abstriche zu machen. Der Anleger nimmt hieran grundsätzlich nicht vollständig teil, sondern nur zu einem bestimmten Prozentsatz, der zum Zeitpunkt der Emission festgelegt wird. Auch die konkrete Berechnungsmethode bedarf eines Blicks in die jeweiligen Verkaufsunterlagen; nicht unüblich bei der Berechnung der Performance des Basiswertes und damit der Wertentwicklung des Fonds sind etwa Durchschnittskurse. Zu guter Letzt bedarf es einer genauen Betrachtung des Basiswertes. Bei einem Aktienindex oder Aktienkorb stellt sich die Frage, inwieweit Dividenden in die Berechnung der Wertentwicklung einfließen (wie bei einem sog. Performanceindex, etwa dem DAX) oder beim Emittenten verbleiben (wie bei einem sog. Kursindex, z.B. dem DJ Euro Stoxx 50). Bei Rohstoffindizes oder -körben gibt es demgegenüber noch weitaus kompliziertere Rahmenbedingungen, mit denen sich der Anleger auseinandersetzen sollte, bevor er investiert.

Vorsicht bei Modethemen

Montag, 10. Mai 2010

Anleger sollten den Anteil an Fonds, die spezielle Trends aufgreifen, nicht zu hoch gewichten. Es besteht das Risiko, dass Themenfonds überdurchschnittlich stark schwanken, der nachhaltige herausragende Erfolg jedoch ausbleibt. Beispielsweise Investments rund um das Thema Erneuerbare Energien können als Beimischung durchaus von Interesse sein, wie auch Anlagen in Fonds, die gezielt in den Bereich Infrastruktur investieren. Dennoch sollte der Grundstock in noch breiter streuenden Basisinvestments angelegt werden. Dies mindert die Verlustrisiken ungemein, die im Worst Case dann auftreten, wenn Trend oder Thema sich erschöpfen und deutlich wird, dass die Preise in der Vergangenheit bereits stark überzogen waren (vgl. Internet oder Biotechnologie).

Baufinanzierung mit Wohn-Riester

Freitag, 7. Mai 2010

Riester-Verträge in der Form einer Rentenversicherung, eines Fondssparplans oder eines Banksparplans ermöglichen den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums mit staatlicher Förderung. Das angesparte Kapital kann mit Eintritt in den Ruhestand bzw. bei Fälligkeit des Vertrages zum Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung verwendet werden. Die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und steuerlichen Vergünstigungen durch Sonderausgabenabzug bleibt hierbei erhalten. Der Immobilienerwerb ist somit förderunschädlich.
Wohn-Riester (im Amtsdeutsch: die Eigenheimrente) bietet eine andere Möglichkeit auf dem Weg in die eigenen vier Wände, die bereits bei der Finanzierung der Immobilie ansetzt. Wohn-Riester bietet nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Insbesondere für Bauherren kann die Eigenheimrente einen wertvollen Baustein ihrer Baufinanzierung darstellen. Die Sondertilgungsleistungen auf dem speziellen Wohn-Riester-Darlehen bewirken eine schnellere Entschuldung und führen dadurch zu einer Zinsersparnis. Im Vergleich zu anderen Varianten der Riester-Rente besteht die Rendite der Geldanlage in der Ersparnis der Darlehenszinsen.
Für die Wohn-Riester-Förderung gelten im Übrigen keine Besonderheiten: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien.