Artikel-Schlagworte: „Rentenversicherung“

Finanzielle Vorsorge treffen

Mittwoch, 2. Mai 2012

Finanzielle Vorsorge treffen

Wenn es darum geht, bestehenden bzw. absehbaren Lücken hinsichtlich seiner Altersvorsorge zu begegnen, sieht man sich einer Vielzahl von möglichen Optionen gegenüber, die in Bezug auf Flexibilität, Sicherheit, steuerliche Komponenten, Renditeaussichten und auch nach anderen Kriterien jeweils keine eindeutige Schlussfolgerung zulassen, inwieweit sie geeignet sind, die individuell bestehenden Ziele und Problemstellungen lösen zu können. Um das Vorsorgeproblem quantitativ messbar zu machen und in einem zweiten Schritt (gegebenenfalls nach dem Ausschlussprinzip) einzelne Instrumente verwerfen zu können, kann es eine probate Methode sein, sich durch unabhängige Finanzdienstleister, die alle Spielarten der privaten und/oder ebenfalls privaten, aber zusätzlich staatlich geförderten Altersvorsorge anbieten, dabei aber unabhängig insbesondere von den Interessen einzelner Produktanbieter agieren können, also weder hinsichtlich eines bestimmten Produkts noch eines oder mehrerer Anbieter fixiert sind, informieren zu lassen. Zum Beispiel sind kapitalbildende Versicherungen, also eine Lebens- oder (besser!) Rentenversicherung, eine von mehreren Optionen, die allerdings beträchtliche qualitative Unterschiede zwischen einzelnen Angeboten beinhalten.

Ganz grundsätzlich haben bei der Wahl der geeigneten Instrumente die individuellen Zielsetzungen und auch die persönliche Risikobereitschaft im Vordergrund zu stehen. Allerdings ist ebenso darauf zu achten, dass die Kosten, die in Zusammenhang mit der jeweiligen Form der Geldanlage anfallen, nicht unnötig hoch ausfallen. Beispielsweise kann man Fonds ohne Ausgabeaufschlag erwerben, wodurch man effektiv Kosten spart, die ansonsten an der Rendite zehren würden. In der Praxis ist es bisweilen allerdings so, dass derartige Rabatte nur derjenige bekommt, der explizit danach fragt. So gesehen, verfallen bestehende Sparpotenziale in manchen Fällen ungenutzt. Dasselbe Prinzip findet sich nicht nur bei Fragen rund um die Geldanlage, sondern auch bei Finanzierungen jedweder Couleur. So besteht durchaus die Möglichkeit, neben der öffentlichen Förderung, die ohnehin in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung zu einer meist nicht unwesentlichen Ersparnis führt, hierauf als Sahnehäubchen noch Rabatte zu erhalten, die durch versierte unabhängige Finanzdienstleister auf die Programmkreditkonditionen gewährt werden können.

Lebensversicherung kann suboptimal sein

Dienstag, 10. April 2012

Eine Lebensversicherung kann die optimale Versicherung sein, es kommt jedoch auf den Einzelfall sowie auf den angestrebten Zweck an, der mit dieser Form der Absicherung vom Versicherungsnehmer verfolgt wird. Sie funktioniert in ihrer ursprünglichen Form als Risiko-Lebensversicherung ganz einfach: Falls der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt, zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Versicherungssumme aus. Kleingedrucktes spielt im Vergleich zu anderen Versicherungen weniger eine Rolle. Wählt man zwischen zwei Angeboten aus, ist im Zweifel das günstigere das bessere. Dieses unkomplizierte Produkt kann sehr sinnvoll sein anlässlich einer Darlehensaufnahme zum Eigenheimerwerb, falls die Hinterbliebenen im Zweifelsfall nicht finanziell in der Lage wären, die zum Zeitpunkt des Todes des Allein- oder Hauptverdieners bestehenden Verbindlichkeiten aus eigenem Einkommen zu bedienen. Eine besonders preisgünstige Variante einer Risiko-LV ist mit einer degressiv fallenden Versicherungssumme ausgestattet, die sich an der im Zeitablauf noch ausstehenden Restschuld der aufgenommenen Immobilienfinanzierung orientiert.
Kapitalbildende Lebensversicherungen sind im Vergleich deutlich teurer und stellen nicht selten ein suboptimales Produkt dar, da hiermit der Versuch unternommen wird, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Risikoschutz und Vermögensbildung. Letztere lässt sich, falls Versicherungen als Anlageinstrument gewünscht sind, effizienter mit einer Rentenversicherung betreiben, beispielsweise mit guten Fondspolicen, die Garantieleistungen beinhalten, um das Kapitalanlagerisiko für den Kunden einzudämmen. Oder man wählt für den Sparvorgang, während die Absicherung über eine Risiko-Lebensversicherung abgebildet wird, langjährig erfolgreiche Fonds ohne Ausgabeaufschlag, wie sie häufig durch gute unabhängige Finanzdienstleister vermittelt werden.

Garantien kosten Geld

Freitag, 24. Juni 2011

Sicherheit hat ihren Preis. Bei der Geldanlage ist dies nicht anders. Wer auf Nummer sicher gehen will und bei einem langfristig angelegten Sparplan ausschließen möchte, dass ihm, auch wenn es noch so unwahrscheinlich ist, Verluste entstehen können, muss mit der Konsequenz leben, dass die Renditeaussichten entsprechend begrenzt bis bescheiden bleiben. Bei klassischen kapitalbildenden Versicherungen äußert sich dies in einem Garantiezins in Höhe von (noch) 2,25% auf den Sparanteil der Versicherungspämie (nach Kosten), der im Wesentlichen durch eine Geldanlage seitens der Versicherungen in annähernd risikolose Anleihen erwirtschaftet wird. Chancenorientiertere (und somit auch risikoreichere) Investments finden nur in untergeordnetem Umfang statt. Die Quittung ist eine in der Regel enttäuschende Rendite auch bei sehr lange laufenden Verträgen. In der Praxis wird allerdings die Mehrheit der ursprünglich langfristig bis hin zur Altersvorsorge geplanten Lebens- und Rentenversicherungen vorzeitig beendet. Aufgrund der hohen Kosten, die im Wesentlichen zudem in der Anfangsphase angefallen waren und somit verhinderten, dass der Zinseszinseffekt überhaupt ins Rollen kommt, handelt es sich insgesamt häufig um ein Verlustgeschäft, so dass die Garantie im Ergebnis ins Leere gelaufen ist und zu teuer bezahlt wurde.

Eine Alternative besteht darin, sich über spezielle Fondspolicen die Garantie weitaus günstiger zu sichern, nämlich nur für den Zeitpunkt, an dem sie tatsächlich benötigt wird, nämlich zum planmäßigen Vertragsende. Auf diese Weise erhält man Zugang zu Anbietern, die von vorn herein chancenorientierter bei der Anlage der ihnen anvertrauten Kundengelder vorgehen können. Wenn neben einer geringeren Kostenbelastung und einer renditeorientierten Form der Geldanlage im Ergebnis keine Abstriche bei der Sicherheit zu machen sind, spricht sehr vieles dafür, eben keine klassische Rentenversicherung abzuschließen. Verluste können entstehen (müssen aber nicht) bei UWP-Policen, die in Tests, Ratings und Ergebnissen seit Jahren blendend abschneiden, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird, und nur dann.

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Basis-Rente

Dienstag, 21. Juni 2011

Die Basis-Rente (auch nach ihrem geistigen Vater Rürup-Rente genannt) führt in der breiten Öffentlichkeit ein ziemliches Schattendasein, zumindest im Vergleich zu einer anderen Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, der Riester-Rente. Ein wesentlicher Grund besteht darin, dass die Rürup-Rente ihre eigentliche Funktion als Basis der finanziellen Vorsorge für den Ruhestand nur für diejenigen ausübt, die keine (oder nur unbedeutende) Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut haben. Die Rürup-Rente ist in ihrer Konstruktion der gesetzlichen Rente sehr ähnlich, was daran liegt, dass der Staat hierdurch den Bürgern die Möglichkeit einräumt, die insgesamt vorgenommenen Kürzungen im Bereich der Sozialversicherung (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente) durch private Vorsorge zu kompensieren. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind somit (innerhalb von auskömmlichen Höchstbeträgen) steuerlich in gleichem Maße als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig wie auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Vornehmlich interessant ist dieses staatliche Angebot deshalb für Personen, die bislang nur durch private Vorsorge ohne Förderung fürs Alter vorgesorgt haben, insbesondere Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk. Für Arbeitnehmer und Beamte tritt die Rürup-Rente automatisch in Konkurrenz zu anderen Möglichkeiten für eine zusätzliche Vorsorge. Hierbei locken die potenziellen Steuervorteile, die mit einer Altersvorsorge über Rürup verbunden sind, ebenso kann die Sicherheit des Vermögens vor dem Zugriff Dritter ein Anreiz sein. Man kommt um den wesentlichen Nachteil – eingeschränkte Flexibilität – jedoch nicht herum: Wie bei der gesetzlichen Rente auch ist keine (Teil-)Auszahlung von Beträgen möglich; Leistungen fließen nur in Form einer Leibrente. Eine Hinterbliebenenversorgung ist nicht “automatisch“ enthalten, sondern muss gesondert vereinbart werden. Außerdem haben die Kosten, was ihre Höhe und die Transparenz angeht, wie bei allen Versicherungen, sicherlich noch Verbesserungspotenzial. Vor Abschluss einer Basis-Rente ist erstens wichtig, die Vor- und Nachteile dieser Vorsorgeform genau verinnerlicht zu haben, zweitens zu entscheiden, inwieweit man auf diesem Wege in einem Aufwasch auch Lücken bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsschutz schließen möchte und drittens ein gutes Produkt zu wählen. Als gut sind hierbei UWP-Fondspolicen zu bezeichnen, die Verluste ausschließen, darüber hinaus eine garantierte Mindestrendite bieten und bei einer chancenorientierten Form der Geldanlage zudem durch niedrige Kosten überzeugen.

Alternativen zur Lebensversicherung

Mittwoch, 11. Mai 2011

Es gibt keine Alternative zu einer Lebensversicherung! Allerdings nur dann, wenn der Todesfallschutz benötigt wird. Beispielsweise im Rahmen einer Baufinanzierung ist es in vielen Fällen uneingeschränkt empfehlenswert, eine preisgünstige Risiko-Lebensversicherung parallel zu den Darlehensverträgen abzuschließen. Hierdurch wird ausgeschlossen, dass im Falle eines Falles – der Alleinverdiener oder Hauptverdiener stirbt – die Immobilie zwangsweise verwertet werden muss, häufig mit Verlusten. Dies wäre stets dann der Fall, wenn die Hinterbliebenen die Belastung durch die Finanzierung nicht mehr finanziell stemmen könnten und ein Verkauf unter Zeitdruck, oder eben gegebenenfalls zwangsweise, in die Wege geleitet werden müsste. Dass die Kosten für diese Versicherungen überaus günstig sind, so dass sie im Verhältnis zu der monatlichen Belastung aus der Immobilienfinanzierung nur einen Bruchteil ausmachen, liegt daran, dass nur das Todesfallrisiko abgedeckt wird und, anders als bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung, kein zusätzlicher Sparvorgang stattfindet. Würde man hingegen versuchen, den benötigten Risikoschutz in Höhe der Darlehen für die Eigenheimfinanzierung über eine Kapital-LV abzudecken, hätte man eine ungleich höhere monatliche Versicherungsprämie zu schultern. Obendrein hat sich dieser Sparvorgang schon seit langer zeit als nicht effizient herausgestellt, da die Renditen, die mit dieser Form der Geldanlage erzielt wurden, oftmals zu Enttäuschungen bei den Versicherungsnehmern führten. Ein Ende dieser Entwicklung, die unter anderem auf hohe Kostenbelastungen der Verträge und niedrige Zinsen zurückzuführen ist, ist nicht abzusehen. Insofern sollte man stets Risikoschutz und Geldanlage trennen. Eine Alternative zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung könnte somit in der Kombination aus Risiko-Lebensversicherung und guter privater Rentenversicherung (z.B. einer UWP-Police) liegen, eine andere Option besteht in der Kombination aus Risiko-Lebensversicherung und Fonds ohne Ausgabeaufschlag.

Umsonst-Rente

Donnerstag, 17. Februar 2011

Die nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Riester benannte Riester-Rente wurde eingeführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, staatlich reguliert die vorgenommenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Als Anreiz hierfür wurden staatliche Förderungsmechanismen installiert. Die Riester-Rente ermöglicht es, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben als Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung, der ebenfalls staatlich geförderten Rürup-Rente und privaten, staatlich nicht oder nur gering geförderten Altersvorsorgeverträgen wie beispielsweise einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung.
Inwieweit der Abschluss einer Riester-Rente individuell eine interessante Option darstellt, um absehbare Lücken zu schließen, die dadurch entstehen, dass die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen, den gewohnten oder zumindest den anvisierten Lebensstandard abzusichern, hängt von mehreren Faktoren ab, die es im Einzelfall zu prüfen gilt. Ein weiterer Schritt ist dann die Auswahl aus den diversen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sich die staatliche Förderung für die Riester-Rente zu sichern (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan und Eigenheimrente, besser bekannt als “Wohn-Riester“).
Herausragend interessant ist die Riester-Rente für nicht (unmittelbar) Förderberechtigte, z.B. Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, deren Ehepartner in den Genuss der Riester-Förderung kommen. Hier besteht die Möglichkeit, eine “Umsonst-Rente“ zur Unterstützung der Altersvorsorge zu erhalten. Eigenbeiträge sind bei der sogenannten mittelbaren Förderung nämlich nicht erforderlich!

Wie funktioniert Wohn-Riester?

Freitag, 4. Februar 2011

Bei der staatlich geförderten Eigenheimrente (“Wohn-Riester“) fließen die staatlichen Altersvorsorgezulagen direkt als Sondertilgungen in die Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums (Eigenheim oder Eigentumswohnung) ein. Auf diese Weise bewirken sie eine unmittelbare Ersparnis von Darlehenszinsen und führen zu einer schnelleren Entschuldung. Der Abschluss eines Wohn-Riester-Darlehens ist im Vergleich zu den anderen am Markt angebotenen Formen der Riester-Rente (Rentenversicherung, Riester-Fonds, Banksparplan) somit grundsätzlich vorteilhaft, sofern die Darlehenszinsen die Rendite der alternativen Geldanlage übersteigen. Für die Wohn-Riester-Förderung gelten die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Es gibt also keine Besonderheiten: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird (mittelbar) begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Gekoppelt an den Kindergeldanspruch, werden darüber hinaus von staatlicher Seite Kinderzulagen gewährt.

Warum Fondspolicen?

Montag, 31. Januar 2011

Investmentfonds werden bei Renten- und Lebensversicherungen hauptsächlich deshalb zur Anlage der Sparbeiträge gewählt, weil nach den Erfahrungen über die letzten Jahrzehnte mit Aktien langfristig eine höhere Rendite erwirtschaftet werden kann als mit einer vergleichsweise konservativen Anlage der Anlegergelder im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaften. Entsprechend werden üblicherweise zu Vertragsbeginn vornehmlich Aktienfonds gewählt, um mit Hilfe der Fonds die Chancen der Aktienmärkte über einen möglichst langen Zeitraum nutzen zu können.
Gute Fondspolicen bieten jedoch auf Wunsch ein kostenloses automatisches Ablaufmanagement. Dies bedeutet, dass mit zunehmender Vertragslaufzeit bzw. mit Heranrücken des planmäßigen Vertragsendes zum Ablauf der Police hin sukzessive das investierte Geld abgeltungssteuerfrei von risikoreicheren Aktienfonds in schwankungsärmere, wertstabilere Anlagen umgeschichtet wird. Dadurch wird verhindert, dass mögliche Kursrückschläge gegen Laufzeitende das Vermögen, das häufig als Baustein für die Altersvorsorge eingeplant ist, schmälern, ohne dass die Chance besteht, diese Rückschläge steuerfrei wieder aufzuholen. Neben diesem automatischen Ablaufmanagement sollte darauf geachtet werden, dass die jeweilige Fondspolice eine Mindestverzinsung oder zumindest Garantien zu vertretbaren Kosten beinhaltet.

Finanzierung, Absicherung und Geldanlage trennen

Montag, 24. Januar 2011

Es besteht theoretisch die Möglichkeit, eine Baufinanzierung nicht kontinuierlich über ein Annuitätendarlehen zu tilgen, sondern die Tilgungsleistungen ersatzweise dadurch zu erbringen, dass parallel zu den Zinszahlungen für das Darlehen kapitalbildende Lebensversicherungen angespart werden. Das angesparte Guthaben soll hierbei zu einem festgelegten Zeitpunkt für die Ablösung des Darlehens in einem Zug verwendet werden. Aufgrund des Risikos, dass die Rendite der Geldanlage hinter den Erwartungen zurückbleibt und das angesparte Kapital nicht ausreicht, das bestehende Darlehen vollständig zu tilgen, sollten Finanzierung und Geldanlage besser getrennt werden. Ebenfalls trennen sollte man Risikoschutz und Geldanlage: Anstelle einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung fährt man grundsätzlich besser, eine reine Rentenversicherung anzusparen und parallel den Risikoschutz über eine reine Risiko-Lebensversicherung abzubilden.

Betriebsrente für Arbeitnehmer

Freitag, 21. Januar 2011

Durch die Betriebliche Altersvorsorge erwirtschaften Arbeitnehmer eine garantierte, lebenslange Betriebsrente zur Stärkung der Altersvorsorge. Die Beiträge werden, egal ob von Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder gemeinsam getragen, durch staatliche Fördermaßnahmen begünstigt: Gemäß § 3 Nr. 63 EStG ist die betriebliche Altersversorgung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei.
Das angesparte Kapital unterliegt der Unantastbarkeit. Es bestehen sowohl bei ALG-II-Bezug (Hartz IV) als auch bei einem Pflegefall eines unterhaltsberechtigten Familienangehörigen keine staatlichen Zugriffsmöglichkeiten.
Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge sind – anders als die Anwartschaften bzw. Vermögen der sogenannten ersten Vorsorgeschicht (Gesetzliche Rente und Rürup-Rente) – kapitalisierbar: Eine Entnahme von bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens ist, genau wie beim Pendant der zweiten Schicht, der Riester-Rente, bei Rentenbeginn zur freien Verfügung möglich. Insoweit ist die bAV flexibler als die (ebenfalls steuerbegünstigte) Rürup-Rente.