Artikel-Schlagworte: „Riester“

Grundsätzlich risikolos

Mittwoch, 14. Juli 2010

Bei Riester bestehen grundsätzlich keine Verlustrisiken. Man darf bzw. sollte seinen Vertrag nur nicht vorzeitig auflösen. Ansonsten ist zum Ende der vertraglich vereinbarten Sparphase in jedem Fall garantiert, dass sämtliche eingezahlten Beiträge des Kunden und auch alle auf dem Vertrag eingegangenen staatlichen Zulagen mindestens als Guthaben zur Verfügung stehen. Dieser Betrag steht als Minimum für die zusätzliche private Altersvorsorge fest. Die Wertentwicklung der Kapitalanlage kommt noch hinzu.

Riester: Keine Risiken

Montag, 21. Juni 2010

Riester: Keine Risiken

Eine Riester-Rente garantiert automatisch eine Nullverzinsung. Eingezahlte Beiträge des Sparers stehen in jedem Fall als Rentenbasis zur Verfügung. Wenn staatliche Altersvorsorgezulagen auf dem Vertrag eingegangen sind, sind auch diese automatisch garantiert. Die mehrfach ausgezeichnete DWS RiesterRente Premium bietet darüber hinaus (wie alle Riester-Fonds im Gegensatz zu einigen Riester-Rentenversicherungen) zwar keine zusätzlichen Garantien in Form einer Mindestverzinsung, dafür aber ein chancenorientiertes Konzept, das ein finanzmathematisches Sicherungsmodell und eine optionale Höchststandsgarantie zum Ende der Sparphase beinhaltet.

Berufsstart in Sachen Finanzen

Donnerstag, 10. Juni 2010

Als Azubi oder Student braucht man nicht viele Finanzverträge, einige sind jedoch unerlässlich. Ein Girokonto ist obligat. Dies muss heutzutage nichts kosten. Ein Dispo ist bei regelmäßigen (auch geringen) Einkünften in der Regel inklusive, sollte aber nur zum Angucken und darüber hinaus lediglich für finanzielle Notfälle verwendet werden. Eine Haftpflichtversicherung benötigt, wer nicht mehr bei den Eltern wohnt. Der/die Lebensabschnittsverschöner/in, mit dem/r ein gemeinsamer Hausstand geführt wird, benötigt jedoch keine eigene Haftpflicht extra. Bei der Deckungssumme sollten 2,5 bis 3 Mio. € tunlichst nicht unterschritten werden; Verträge mit 1 Mio. €, die Berufsstartern bisweilen nahegelegt werden, sind unter Umständen bei verursachten Personenschäden unzureichend und darüber hinaus auch keineswegs günstiger. Azubis haben für die Anlage ihrer Vermögenswirksamen Leistungen die Auswahl zwischen Fonds und Bausparen, sollten sich vor Abschluss des Sparvertrags aber eingehend informieren über Chancen, Risiken, Kosten sowie Vor- und Nachteile von Aufstockungsbeträgen aus eigener Tasche. Wer ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielt (Azubis sowie Studenten, die nebenbei einen Midijob oder einen Minijob, bei dem sie auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten, ausüben), sollte sich darüber hinaus mit den Vorzügen und Nachteilen der Riester-Rente auseinandersetzen.

Altersvorsorge nicht mitnehmen

Dienstag, 8. Juni 2010

Spontankäufe sollten Schnäppchen und Genussmitteln vorbehalten sein, wenn sie etwa in der Kassenzone des Einzelhandelsgeschäfts seines Vertrauens liebevoll drapiert sind. Die private Altersvorsorge hingegen ist ganz sicher nicht für Impulskäufe in Form unüberlegter Unterschriften geeignet. Beispiel Riester: Die Förderung, auch wenn sie noch so attraktiv ist, nimmt man tunlichst nicht einfach mit. Vielmehr informiert man sich erst über das grundsätzliche Für und Wider der Riester-Rente. Dann vergleicht man Vor- und Nachteile der einzelnen Produktvarianten. Zu guter letzt entscheidet man sich für den Riester-Vertrag, der seinen Vorstellungen am meisten entspricht. Die Förderung, die man eben nicht einfach “mitnehmen“ sollte, ist nämlich bei jedem Anbieter und bei jeder Variante identisch, die Unterschiede hinsichtlich Qualität, Flexibilität und Kosten sind bei den zahlreich vorhandenen Angeboten jedoch erheblich.

Riester-Wechsel

Montag, 17. Mai 2010

Wer mit seinem Riester-Vertrag unzufrieden ist, beispielsweise weil das gesamte Guthaben im Zuge der Finanzkrise unwiderruflich in Rentenfonds umgeschichtet wurde, sollte diesen tunlichst nicht auflösen, sofern der Vertrag staatlich gefördert wurde (Eingang von Altersvorsorgezulagen und/oder Geltendmachung von Sonderausgaben in der Einkommensteuerveranlagung). Eine vorzeitige Auflösung und Verfügung des angesparten Guthabens ist als Super-GAU aufzufassen, da in diesem Fall die gesamte Riester-Förderung zurückzuzahlen ist. Weit besser ist, einen neuen Vertrag abzuschließen, der seinen Vorstellungen und Erwartungen entspricht, und das angesparte Guthaben dorthin steuerunschädlich zu übertragen.

Überzahlungen von Riester-Verträgen

Mittwoch, 12. Mai 2010

Wenn im Laufe eines Kalenderjahres mehr als der staatlich geförderte Höchstbetrag von 2.100 € abzüglich Zulagen auf einen Riester-Vertrag einzahlt wird, werden die ungeförderten Beiträge wie Einzahlungen auf eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung behandelt. Nach Ablauf von 12 Jahren und einem Mindestalter von 60 Jahren des Anlegers bei Auflösung/Fälligkeit werden die Erträge lediglich mit dem halben persönlichen Steuersatz in die Veranlagung einbezogen. Für ungeförderte Beiträge gibt es im Übrigen keine Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung, d.h., auch eine komplette Einmalauszahlung ist insoweit möglich. Entsprechendes gilt für Kalenderjahre, in denen der Anleger nicht zum geförderten Personenkreis der Riester-Rente gehört. In diesen Fällen stellt sich ein Riester-Vertrag insoweit wie eine konventionelle private Rentenversicherung (klassisch oder als Fondspolice) dar. Es gibt somit zwar keinen Schutzmechanismus vor Zugriffen Dritter (z.B. wg. Hartz IV), davon abgesehen genießt man dennoch bei planmäßigem Verlauf den Riester-Kapitalschutz (Garantie für die eingezahlten Beiträge zum Laufzeitende).

Baufinanzierung mit Wohn-Riester

Freitag, 7. Mai 2010

Riester-Verträge in der Form einer Rentenversicherung, eines Fondssparplans oder eines Banksparplans ermöglichen den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums mit staatlicher Förderung. Das angesparte Kapital kann mit Eintritt in den Ruhestand bzw. bei Fälligkeit des Vertrages zum Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung verwendet werden. Die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und steuerlichen Vergünstigungen durch Sonderausgabenabzug bleibt hierbei erhalten. Der Immobilienerwerb ist somit förderunschädlich.
Wohn-Riester (im Amtsdeutsch: die Eigenheimrente) bietet eine andere Möglichkeit auf dem Weg in die eigenen vier Wände, die bereits bei der Finanzierung der Immobilie ansetzt. Wohn-Riester bietet nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Insbesondere für Bauherren kann die Eigenheimrente einen wertvollen Baustein ihrer Baufinanzierung darstellen. Die Sondertilgungsleistungen auf dem speziellen Wohn-Riester-Darlehen bewirken eine schnellere Entschuldung und führen dadurch zu einer Zinsersparnis. Im Vergleich zu anderen Varianten der Riester-Rente besteht die Rendite der Geldanlage in der Ersparnis der Darlehenszinsen.
Für die Wohn-Riester-Förderung gelten im Übrigen keine Besonderheiten: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien.