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Finanzielle Vorsorge treffen

Mittwoch, 2. Mai 2012

Finanzielle Vorsorge treffen

Wenn es darum geht, bestehenden bzw. absehbaren Lücken hinsichtlich seiner Altersvorsorge zu begegnen, sieht man sich einer Vielzahl von möglichen Optionen gegenüber, die in Bezug auf Flexibilität, Sicherheit, steuerliche Komponenten, Renditeaussichten und auch nach anderen Kriterien jeweils keine eindeutige Schlussfolgerung zulassen, inwieweit sie geeignet sind, die individuell bestehenden Ziele und Problemstellungen lösen zu können. Um das Vorsorgeproblem quantitativ messbar zu machen und in einem zweiten Schritt (gegebenenfalls nach dem Ausschlussprinzip) einzelne Instrumente verwerfen zu können, kann es eine probate Methode sein, sich durch unabhängige Finanzdienstleister, die alle Spielarten der privaten und/oder ebenfalls privaten, aber zusätzlich staatlich geförderten Altersvorsorge anbieten, dabei aber unabhängig insbesondere von den Interessen einzelner Produktanbieter agieren können, also weder hinsichtlich eines bestimmten Produkts noch eines oder mehrerer Anbieter fixiert sind, informieren zu lassen. Zum Beispiel sind kapitalbildende Versicherungen, also eine Lebens- oder (besser!) Rentenversicherung, eine von mehreren Optionen, die allerdings beträchtliche qualitative Unterschiede zwischen einzelnen Angeboten beinhalten.

Ganz grundsätzlich haben bei der Wahl der geeigneten Instrumente die individuellen Zielsetzungen und auch die persönliche Risikobereitschaft im Vordergrund zu stehen. Allerdings ist ebenso darauf zu achten, dass die Kosten, die in Zusammenhang mit der jeweiligen Form der Geldanlage anfallen, nicht unnötig hoch ausfallen. Beispielsweise kann man Fonds ohne Ausgabeaufschlag erwerben, wodurch man effektiv Kosten spart, die ansonsten an der Rendite zehren würden. In der Praxis ist es bisweilen allerdings so, dass derartige Rabatte nur derjenige bekommt, der explizit danach fragt. So gesehen, verfallen bestehende Sparpotenziale in manchen Fällen ungenutzt. Dasselbe Prinzip findet sich nicht nur bei Fragen rund um die Geldanlage, sondern auch bei Finanzierungen jedweder Couleur. So besteht durchaus die Möglichkeit, neben der öffentlichen Förderung, die ohnehin in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung zu einer meist nicht unwesentlichen Ersparnis führt, hierauf als Sahnehäubchen noch Rabatte zu erhalten, die durch versierte unabhängige Finanzdienstleister auf die Programmkreditkonditionen gewährt werden können.

Basis-Rente

Dienstag, 21. Juni 2011

Die Basis-Rente (auch nach ihrem geistigen Vater Rürup-Rente genannt) führt in der breiten Öffentlichkeit ein ziemliches Schattendasein, zumindest im Vergleich zu einer anderen Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, der Riester-Rente. Ein wesentlicher Grund besteht darin, dass die Rürup-Rente ihre eigentliche Funktion als Basis der finanziellen Vorsorge für den Ruhestand nur für diejenigen ausübt, die keine (oder nur unbedeutende) Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut haben. Die Rürup-Rente ist in ihrer Konstruktion der gesetzlichen Rente sehr ähnlich, was daran liegt, dass der Staat hierdurch den Bürgern die Möglichkeit einräumt, die insgesamt vorgenommenen Kürzungen im Bereich der Sozialversicherung (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente) durch private Vorsorge zu kompensieren. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind somit (innerhalb von auskömmlichen Höchstbeträgen) steuerlich in gleichem Maße als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig wie auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Vornehmlich interessant ist dieses staatliche Angebot deshalb für Personen, die bislang nur durch private Vorsorge ohne Förderung fürs Alter vorgesorgt haben, insbesondere Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk. Für Arbeitnehmer und Beamte tritt die Rürup-Rente automatisch in Konkurrenz zu anderen Möglichkeiten für eine zusätzliche Vorsorge. Hierbei locken die potenziellen Steuervorteile, die mit einer Altersvorsorge über Rürup verbunden sind, ebenso kann die Sicherheit des Vermögens vor dem Zugriff Dritter ein Anreiz sein. Man kommt um den wesentlichen Nachteil – eingeschränkte Flexibilität – jedoch nicht herum: Wie bei der gesetzlichen Rente auch ist keine (Teil-)Auszahlung von Beträgen möglich; Leistungen fließen nur in Form einer Leibrente. Eine Hinterbliebenenversorgung ist nicht “automatisch“ enthalten, sondern muss gesondert vereinbart werden. Außerdem haben die Kosten, was ihre Höhe und die Transparenz angeht, wie bei allen Versicherungen, sicherlich noch Verbesserungspotenzial. Vor Abschluss einer Basis-Rente ist erstens wichtig, die Vor- und Nachteile dieser Vorsorgeform genau verinnerlicht zu haben, zweitens zu entscheiden, inwieweit man auf diesem Wege in einem Aufwasch auch Lücken bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsschutz schließen möchte und drittens ein gutes Produkt zu wählen. Als gut sind hierbei UWP-Fondspolicen zu bezeichnen, die Verluste ausschließen, darüber hinaus eine garantierte Mindestrendite bieten und bei einer chancenorientierten Form der Geldanlage zudem durch niedrige Kosten überzeugen.

Betriebsrente für Arbeitnehmer

Freitag, 21. Januar 2011

Durch die Betriebliche Altersvorsorge erwirtschaften Arbeitnehmer eine garantierte, lebenslange Betriebsrente zur Stärkung der Altersvorsorge. Die Beiträge werden, egal ob von Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder gemeinsam getragen, durch staatliche Fördermaßnahmen begünstigt: Gemäß § 3 Nr. 63 EStG ist die betriebliche Altersversorgung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei.
Das angesparte Kapital unterliegt der Unantastbarkeit. Es bestehen sowohl bei ALG-II-Bezug (Hartz IV) als auch bei einem Pflegefall eines unterhaltsberechtigten Familienangehörigen keine staatlichen Zugriffsmöglichkeiten.
Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge sind – anders als die Anwartschaften bzw. Vermögen der sogenannten ersten Vorsorgeschicht (Gesetzliche Rente und Rürup-Rente) – kapitalisierbar: Eine Entnahme von bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens ist, genau wie beim Pendant der zweiten Schicht, der Riester-Rente, bei Rentenbeginn zur freien Verfügung möglich. Insoweit ist die bAV flexibler als die (ebenfalls steuerbegünstigte) Rürup-Rente.

Wie geht man die private Altersvorsorge an?

Montag, 10. Januar 2011

Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nach heutigem Stand für einen Großteil der Bevölkerung nicht mehr ausreichend sein, um für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben einen ausreichenden oder gar angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Private Vorsorge für das Alter ist insoweit unumgänglich, um bestehenden bzw. abzusehenden Lücken hinsichtlich der Altersvorsorge zu begegnen.
Die Art und Weise der Vorsorge kann auf verschiedene Wege erfolgen. Kapitalbildende Versicherungen sind hierbei eine von mehreren Optionen. Grundsätzlich sollten bei der Wahl der geeigneten Produkte die individuelle Zielsetzung, die Laufzeit und die persönliche Risikobereitschaft im Vordergrund stehen. Gleichzeitig sollten die Kosten, die in Zusammenhang mit der jeweiligen Geldanlage anfallen, sorgsam verglichen werden. Prüfenswert sind darüber hinaus die Angebote seitens des Staates, durch eine Förderung in Form von direkten Zulagen oder Steuervergünstigungen einen Beitrag zur privaten Altersvorsorge zu leisten. Die Betriebliche Altersvorsorge zählt unter bestimmten Voraussetzungen hierzu, ebenso wie die Riester-Rente und die Rürup-Rente.
Neben Versicherungen kommen Sparpläne sowie Fondssparpläne zum langfristigen Vermögensaufbau in Betracht. Auch eine selbstgenutzte Wohnimmobilie, die mit Eintritt in den beruflichen Ruhestand lastenfrei ist, stellt aufgrund der ersparten Miete ein weit verbreitetes Instrument für die private Altersvorsorge dar. Die entsprechende Immobilienfinanzierung sollte deshalb frühzeitig durch Bemessung der notwendigen Tilgungsleistungen strukturiert werden.

Riester und Rürup

Montag, 20. Dezember 2010

Im Hinblick auf die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge sind insbesondere zwei Vertragsformen, die nach ihren geistigen Vätern unter den Bezeichnungen “Riester“ und “Rürup“ bekannt sind, häufiger Gegenstand der Diskussion. Die wesentlichen Merkmale:
Riester ist insbesondere eine Option für diejenigen, die staatlich gefördert werden durch Zulagen und Steuervergünstigungen. Die staatliche Förderung sorgt einerseits für eine Mindestrendite der langfristigen Geldanlage und stellt andererseits sowohl eine Garantie zumindest der eingezahlten Beträge als auch einen Schutz vor Zugriffen Dritter sicher (sogenanntes Schonvermögen im Zusammenhang mit Hartz IV). Wer nicht staatlich gefördert wird, weil er weder rentenversicherungspflichtig noch verbeamtet ist und auch keinen entsprechenden Ehepartner vorweisen kann, für den kann sich ein Riester-Vertrag dennoch lohnen angesichts der gegebenen Renditechancen bei gleichzeitig bestehender Beitragsgarantie.
Rürup schränkt den Kreis der geförderten Personen nicht ein. Jeder kann somit in den Genuss der staatlichen Förderung seiner Beiträge gelangen. Dieser besteht, anders als bei Riester, jedoch nicht aus Zulagen, sondern nur aus Steuervergünstigungen. Diese werden – sofern ein entsprechendes zu versteuerndes Einkommen erwirtschaftet wird – allerdings in höherem Ausmaß wirksam, da bis zu 20.000 € pro Jahr (zusammenveranlagte Ehegatten 40.000 €) steuerwirksam angelegt werden können, während die Riester-Förderung je Person und Jahr im Ergebnis auf 2.100 € beschränkt ist. Die Rürup-Rente ist ganz überwiegend den Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden. Hieraus erklärt sich auch ihr wesentlicher Nachteil, die sehr eingeschränkte Flexibilität. Anders als bei Riester und staatlich nicht geförderten Formen der privaten Altersvorsorge sind keine Kapitalauszahlungen möglich, sondern lediglich lebenslange Rentenleistungen.

Die Rürup-Rente

Donnerstag, 30. September 2010

Der Gesetzgeber hat durch die Basis-Rente (besser bekannt als Rürup-Rente) die Möglichkeit geschaffen, für die erfolgten Kürzungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung private Vorsorge zu annähernd gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen betreiben zu können. Für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen (Pflicht oder freiwillig), ist die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Berechtigt zum Abschluss einer Rürup-Rente ist jeder, ohne Ausnahme.
Zurzeit angebotene Varianten sind: Klassische private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen (Fondspolicen), Mischformen hiervon und Fondssparpläne. Die Beiträge zu einer Rürup-Rente sind mit einem jährlich steigenden Anteil als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 20 T€ (Verheiratete 40 T€); auf den Höchstbetrag sind etwaige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung jedoch anzurechnen. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr, und zwar ausschließlich – wie die gesetzliche Rente – als persönliche Leibrente. Diese ist anteilig zu versteuern (Rentenbeginn 2010: zu 60 %, steigend bis Rentenbeginn 2040: zu 100 %). Das angesparte Guthaben ist bis zum Rentenbeginn pfändungssicher und insgesamt und Hartz-IV-sicher. Im Gegenzug ist das angesparte Vermögen jedoch weniger flexibel einsetzbar als bei der Riester-Rente: Es ist weder übertragbar, beleihbar noch veräußerbar. Allerdings lassen sich (bis zu insgesamt 49 % des Beitrags) Zusatzversicherungen integrieren: Berufsunfähigkeitsschutz, Erwerbsunfähigkeitsschutz, Hinterbliebenenversorgung. Nur wenn letztere vereinbart wird, ist auch eine Vererbung des angesparten Vermögens auf den überlebenden Ehepartner (und Kinder, soweit und solange Kindergeldanspruch besteht) darstellbar.

Die Riester-Rente

Mittwoch, 29. September 2010

Die nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Riester benannte Riester-Rente wurde eingeführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, staatlich reguliert die vorgenommenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Als Anreiz hierfür wurden staatliche Förderungsmechanismen installiert.
Die Riester-Rente ermöglicht es den Bürgern, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben als Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung, der ebenfalls staatlich geförderten Rürup-Rente und privaten Altersvorsorgeverträgen wie beispielsweise einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung.
Inwieweit der Abschluss einer Riester-Rente individuell eine interessante Option darstellt, um absehbare Lücken in der Altersvorsorge zu schließen, die dadurch entstehen, dass die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen, den gewohnten oder zumindest den anvisierten Lebensstandard abzusichern, hängt von mehreren Faktoren ab, die es im Einzelfall zu prüfen gilt. Insbesondere ist zu klären, ob man zu dem geförderten Personenkreis zählt: Dieser umfasst alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen von Selbstständigen, sowie Beamte und sonstige Empfänger von Amtsbezügen. Ein weiterer Schritt ist dann die Auswahl aus den diversen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sich die staatliche Förderung für die Riester-Rente zu sichern (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag und Eigenheimrente, besser bekannt als “Wohn-Riester“).
Herausragend interessant ist die Riester-Rente für nicht Förderberechtigte, z.B. Hausfrauen, deren Ehepartner die Riester-Förderung erhalten. Hier besteht die Möglichkeit, eine “Umsonst-Rente“ zur Unterstützung der Altersvorsorge zu erhalten.