Riester ist in aller Munde. Zuletzt häufig, weil die Förderung und die Konstruktion insgesamt als zu kompliziert angesehen werden. Nachbesserungen seitens des Gesetzgebers sind derzeit in Planung. Grundsätzlich ist das Produkt jedoch besser als sein Ruf und auch besser, als es bei seiner Einführung war. Veränderungen bei der Riester-Rente bedeuteten seit der Einführung durchweg Verschlankungen und Entbürokratisierung, gingen also stets in die richtige Richtung.
Die individuelle Entscheidung pro oder contra Riester hängt ganz wesentlich davon ab, ob man zum geförderten Personenkreis dieser Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zählt. Arbeitnehmer und Beamte sind in den Kreis der Förderberechtigten einbezogen, Einkommensgrenzen gelten hierbei nicht. Komplizierter kann es bei Selbstständigen sein; Einzelheiten hierzu kann man mit einer unabhängigen Unternehmensberatung besprechen. Wenn die Berechtigung in Bezug auf die Förderung (Zulagen und ggf. weiter Steuervergünstigungen) geklärt ist, ist die Frage nach der grundsätzlichen Zielrichtung zu stellen: Sparen oder tilgen?
Sparen kann man über Versicherungen, Fondssparpläne oder Banksparpläne. Fürs Tilgen einer Immobilienfinanzierung in Zusammenhang mit selbstgenutztem Wohneigentum (Eigenheim oder Eigentumswohnung) gibt es die Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester. Bei einer bestehenden Baufinanzierung kann Wohn-Riester auch später begonnen werden, zum Beispiel anlässlich einer Anschlussfinanzierung nach Auslaufen einer Zinsbindungsvereinbarung, wenn ohnehin Zins- und Tilgungssätze neu verhandelt und fixiert werden.
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Sparen oder tilgen?
Mittwoch, 25. Mai 2011Riskante Finanzierungsmodelle
Freitag, 29. April 2011Zu den Finanzierungsvarianten, die nicht ohne Risiken für den Kreditnehmer sind, zählen sogenannte Ballonkredite. Hierbei handelt es sich um Finanzierungen mit einer vergleichsweise niedrigen laufenden monatlichen Belastung, die dadurch zustande kommt, dass eine deutlich höhere Schlussrate zum Ende der Kreditlaufzeit fällig wird. Diese Kreditvariante hat somit für den Kunden den angenehmen Effekt einer niedrigen laufenden Kreditrate, beinhaltet gleichzeitig jedoch das Risiko, dass die Finanzierung der Schlussrate Probleme mit sich bringen kann. Häufig ist bei Vertragsabschluss vorgesehen, dass diese aus dem Verkaufserlös des mit dem Kredit seinerzeit finanzierten Autos aufgebracht werden soll. Ob und inwieweit dies bei Fälligkeit realisierbar ist, bleibt jedoch zunächst offen. Kritisch ist diese Konstruktion insbesondere dann, wenn sie schlicht notwendig ist, um die laufende monatliche Belastung durch den Kredit in Einklang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden bringen zu können. Wenn etwa ein Ballonkredit abgeschlossen wird, weil ein konventioneller Ratenkredit, auch mit günstigen Konditionen, zu einer Kreditrate führt, die das monatlich zur Verfügung stehende Budget sprengt, ist es im Zweifel eher anzuraten, auf den Kredit und damit die Anschaffung zu verzichten. In diesem Zusammenhang sei auf Leasing verwiesen. Die Parallelen zum Ballonkredit bestehen darin, dass auch hier innerhalb der Vertragslaufzeit durch die monatlichen Raten nicht der gesamte Finanzierungsbetrag bzw. Kaufpreis getilgt wird, sondern der Zeitwert, den der geleaste Gegenstand, z.B. das Auto, entsprechend der geplanten Nutzungsintensität voraussichtlich noch haben wird. Hier kommt es auf die Vertragskonstellation an, wer (Kunde oder Leasinggesellschaft) in welchem Umfang für die Risiken gerade zu stehen hat, wenn der Verkaufserlös des Fahrzeugs eben doch niedriger ausfallen sollte. Anders ausgedrückt: Wer garantiert den Restwert? Leasing kann sich somit – wie bei einer klassischen Finanzierung durch einen Kredit – unter Umständen im Nachhinein als die letztlich teurere Alternative herausstellen. Über Pro und Contra können sich Unternehmen im Detail beispielsweise bei einer unabhängigen Unternehmensberatung informieren; Privatkunden sollten bei der Entscheidung, ob die Finanzierung des Autos durch einen Ratenkredit oder über Leasing erfolgen soll, neben der Höhe der jeweiligen Gesamtkosten für beide Finanzierungsalternativen auch die Frage ins Kalkül ziehen, wie lange sie das Fahrzeug nutzen möchten.
Ratenkredite für Selbstständige
Dienstag, 26. April 2011Ratenkredite können mitunter auch für kleinere inhabergeführte Unternehmen und beruflich Selbstständige sein, wenn das Volumen der benötigten Finanzierungsmittel überschaubar ist, beispielsweise bei einer Existenzgründung mit einem vergleichsweise geringen Kapitalbedarf. Der Unterschied zu einem Darlehen, der gängigen Form der Fremdkapitalaufnahme für betriebliche Finanzierungen des Anlagevermögens, liegt insbesondere in den unterschiedlichen Konditionen beider Finanzierungsvarianten. Während Ratenkredite, zumindest für Privatkunden, in aller Regel standardisiert vergeben werden, bedarf es bei einem Darlehen einer grundsätzlich individuelleren Prüfung der Finanzierung durch das jeweilige Kreditinstitut. Für Unternehmen und Selbstständige gilt allerdings ohnehin die Besonderheit, dass die Bonitätsprüfung auch laufend erfolgt, indem Jahresabschlüsse und/oder betriebswirtschaftliche Auswertungen seitens des Kreditnehmers einzureichen sind. Bei Privatkunden hingegen ist die laufende Kreditüberwachung in aller Regel durch die laufenden Gehaltseingänge bzw. durch gegebenenfalls automatisch eingehende Nachmeldungen seitens der Schufa erledigt. Die Besicherung eines Darlehens oder eines Ratenkredites an Selbstständige ist in aller Regel ebenfalls abweichend von einem herkömmlichen Kredit, wie er für Privatpersonen zur freien Verwendung oder zur Anschaffung von Konsumgütern vergeben wird. Grundsätzlich sind die Kreditsicherheiten, wie auch die Zinssätze, im Geschäft mit Firmenkunden Verhandlungssache. Beide Vertragsbedingungen hängen allerdings auch voneinander ab. Je besser ein Kredit abgesichert ist, desto günstigere Konditionen kann ein Kunde grundsätzlich im Vergleich zu einer ungesicherten Finanzierung, einem Blankokredit, erwarten.
Eine unabhängige Unternehmensberatung, die in Fragen der betrieblichen Finanzierung versiert ist und mit diversen Kreditinstituten zusammenarbeitet, kann durch eine Analyse der bestehenden Kreditverträge und Berücksichtigung der Marktgegebenheiten unter Umständen die Unternehmensfinanzierung nicht unerheblich günstiger gestalten oder einer drohenden Beschneidung der Refinanzierungsmöglichkeiten gegebenenfalls entgegenwirken. Bei einer Inanspruchnahme standardisierter Ratenkredite durch Unternehmen oder Selbstständige besteht unter Umständen die Möglichkeit, Sparpotenziale ungenutzt zu lassen.
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel: Anschlussfinanzierung
Donnerstag, 21. April 2011Auf gut Fachchinesisch heißt eine Anschlussfinanzierung Prolongation. Unter einer Prolongation versteht man allgemein die Verlängerung eines Kredites. Mitunter kann es sich hierbei um die Verlängerung von ursprünglich befristet vergebenen Kreditlinien handeln, die nicht selten zwischen Kreditinstituten und Geschäftskunden, also Unternehmen und Selbstständigen, vereinbart werden. Hierbei steht in aller Regel eine erneute Bonitätsprüfung des Kreditnehmers an, die anhand einzureichender Jahresabschlussunterlagen oder unterjähriger betriebswirtschaftlicher Auswertungen durchgeführt wird. Von dem Ergebnis dieser Kreditprüfung hängen häufig auch die künftigen Konditionen der Finanzierung ab. Der häufigere Fall einer Prolongation tritt dann ein, wenn der jeweilige Kredit zwar nicht durch Befristung oder vollständige Tilgung erledigt ist, jedoch die vertraglich vereinbarte Frist über die Festzinsbindung sich zum Ende neigt. Dies ist regelmäßig bei langfristigen Darlehen, beispielsweise für eine Baufinanzierung, der Fall.
Eine Immobilienfinanzierung erstreckt sich nicht selten über einen Zeitraum von rund 30 bis 40 Jahren. Üblicherweise werden die Konditionen zwischen Kunde und Bank über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren fest vereinbart; in einigen Fällen werden auch Zinsbindungen von 15 bis 20 Jahren angeboten. In jedem Fall werden nach Ablauf der Zinsbindungsfrist neue Verhandlungen über die Konditionen für die weitere Darlehenslaufzeit erforderlich. In der Praxis vollzieht sich dies allerdings häufig in der Weise, dass dem Kunden von Seiten des Kreditinstituts ein Angebot zur Verlängerung des Darlehens zu den aktuell gültigen Standardkonditionen übersandt wird; die bei bisheriger einwandfreier Geschäftsverbindung nachgewiesene Bonität des Kunden bleibt somit unberücksichtigt. Jeder Kreditnehmer ist gut beraten, bei einer Anschlussfinanzierung alternative Vergleichsangebote, vorzugsweise über unabhängige Finanzdienstleister, die mit diversen Kreditinstituten zusammenarbeiten, einzuholen, um ein mögliches nicht unerhebliches Sparpotenzial ausschöpfen zu können. Für Unternehmen und Selbstständige ist eine bankenunabhängige Unternehmensberatung ein gleichermaßen adäquater Ansprechpartner.
Wohneigentumsförderung für Selbstständige
Mittwoch, 12. Januar 2011Insbesondere in Zeiten historisch niedriger Zinssätze kann es durchaus darstellbar sein, eine Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung unter Dach und Fach zu bringen, die mit einer mietähnlichen Belastung einhergeht bzw. keine zusätzliche Belastung für die frischgebackenen Eigenheim- oder Wohnungsbesitzer mit sich bringt.
Für beruflich Selbstständige stellt sich in der Praxis die Umsetzung des Traums von den eigenen vier Wänden jedoch meist dar als für Arbeitnehmer, da Kreditinstitute tendenziell bei der Kreditvergabe an diesen Kundenkreis strengere Anforderungen stellen. Ursache ist insbesondere der Umstand, dass die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit für Zins- und Tilgungsleistungen weniger eindeutig zu beurteilen ist als bei abhängig Beschäftigten. Insofern kann es sinnvoll sein, die Immobilienfinanzierung in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Finanzdienstleister, der mit zahlreichen Kreditinstituten in Geschäftsverbindung steht, in die Wege zu leiten. Öffentliche Förderung, beispielsweise durch zinsgünstige Förderdarlehen wie das KfW-Wohneigentumsprogramm, ist auch für beruflich Selbstständige eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit der Ersparnis an Kapitalkosten.